Mit überwältigender Mehrheit haben die Delegierten den Antrag angenommen“, zitierte die Ärztezeitung Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK). Grund zur Freude angesichts dieses dann doch eindeutigen Ergebnisses bestand durchaus. Denn viele Ärzte äußerten ihre Bedenken gegenüber einer Fernbehandlung. Vor allem die Beziehung zwischen Arzt und Patienten müsse bedacht werden. Die Versorgungsqualität und der Datenschutz seien weitere heikle Themen. Eine Befürchtung ist demnach, dass niedergelassene Ärzte künftig durch Call-Center ersetzt werden könnten.

Gekipptes Fernbehandlungsverbot ebnet Digitalisierung

Mitgestaltung:

Doch betont Josef Mischo, Vorsitzender der Berufsordnungsgremien der BÄK, gegenüber der Ärztezeitung, wie wichtig das persönliche Verhältnis zwischen Arzt und Patient auch zukünftig sei. Andererseits könne eine Fernbehandlung bei manchen Beschwerden als Ergänzung angesehen werden. Es sei wichtig, dass Ärzte die Digitalisierung und Fernbehandlung aktiv mitgestalten.

Nachdem nun der Weg in die Digitalisierung der Medizin durch die Bundesärztekammer jedoch prinzipiell geebnet wurde, müssen die Landesärztekammern nachziehen. Im September verkündete prompt Rheinland-Pfalz seine Zustimmung, im November Hessen. Die weiteren Bundesländer werden die Ergebnisse ihrer Beratungen in den kommenden ein bis zwei Jahren ebenfalls bekanntgeben.

Einige Monate nach der Entscheidung der Ärzte, haben sich auch die Psychotherapeuten im Rahmen des 33. Deutsche Psychotherapeutentages als Bundesdelegiertenversammlung der Bundespsychotherapeutenkammer für eine Fernbehandlung ausgesprochen. Jedoch unter Beachtung besonderer Sorgfaltspflichten. Unbekannte Patienten ausschließlich aus der Ferne zu behandeln, lehnen die Delegierten ab. „Zur Diagnostik gehört immer auch das persönliche Gespräch. Der klinische Eindruck ist wichtig, der sich auch im Geruch und im Händedruck zeigt“, sagte Petra Adler-Corman gegenüber dem Ärzteblatt. Bis zum 1. April soll nun der Bewertungsausschuss die Regelungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) für die Videosprechstunden erarbeiten.

Was ist Telemedizin?

Diese Sprechstunden per Video sind eine der Möglichkeiten im Rahmen der sogenannten Telemedizin. Dabei handelt es sich laut BÄK um einen Sammelbegriff für verschiedenartige ärztliche Versorgungskonzepte, die sowohl bei der Diagnostik, der Therapie als auch der Rehabilitation und bei der ärztlichen Entscheidungsberatung über räumliche Distanz oder zeitlichen Versatz mithilfe der Informations- und Kommunikationstechnologie hinweg erbracht werden können.

Einer telemedizinischen Beratung stehen viele Deutsche offen gegenüber. Das ergab die Studie „Future Health 2018“, eine repräsentative Umfrage der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers. 43 Prozent der Deutschen begrüßen demzufolge die Lockerung des Fernbehandlungsverbotes. Für weitere 42 Prozent bleibt das Arzt-Patienten-Verhältnis jedoch weiterhin wichtig. Und 74 Prozent wünschen sich noch mehr Beratungsangebote im Internet.

Doch die Frage, wie die Krankenkassen diese digitalen Besuche honorieren können, scheint noch nicht geklärt. Die Techniker Krankenkasse beispielsweise hat nach eigenen Angaben, „bereits die Initiative ergriffen und die Einführung einer entsprechenden Pauschale bei den dafür auf Bundesebene zuständigen Stellen angeregt.“

Bitkom:

Auch der Digitalverband Bitkom hat sich damit befasst. Denn im internationalen Vergleich hinken die Digitalisierung im Gesundheitswesen und damit auch die Telemedizin in Deutschland anderen Ländern, darunter vielen europäischen Nachbarländern, hinterher. Bitkom schlägt daher vor, etwa Online-Sprechstunden der Versorgung vor Ort gleichzustellen. Ob in der Praxis oder digital dürfe für die Vergütung keine Rolle spielen.

„Der Leistungserbringer entscheidet zusammen mit dem Patienten, welche Form die geeignetere ist. Damit digitale Arztbesuche ihre volle Wirkung entfalten, braucht es auch durchgängig digitale Prozesse. Dazu gehören das elektronische Rezept, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die elektronische Überweisung sowie die Möglichkeit, die elektronische Gesundheitskarte aus der Ferne beziehungsweise digital auszulesen“, so die Empfehlung von Bitkom in einem Positionspapier.

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