GKV-Kooperationstarife

Durch das 2004 in Kraft getretene GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) können gesetzliche Krankenkassen private Zusatzversicherungen an ihre Mitglieder vermitteln. Versicherte, die an Zusatzleistungen interessiert sind haben dadurch einen Beitragsvorteil von bis zu fünf Prozent, gegenüber einem Abschluss direkt beim Anbieter.

Krankenkassen als Vertriebskanal der PKV

Gesetzlich Versicherte waren für die PKV schon immer ein interessanter Kundenkreis, denn er ist riesengroß. Immerhin sind rund neunzig Prozent der Bundesbürger gesetzlich versichert. Allerdings war es Krankenkassen vor Januar 2004 nicht erlaubt, mit der PKV zu kooperieren, um ihren Mitgliedern Zusatzpolicen zu vermitteln. Durch das GKV-Modernisierungsgesetz wurde dieses Verbot gekippt. Auch wenn die PKV-Anbieter schon seit langem für gesetzlich Versicherte eine Vielzahl an Möglichkeiten bereithielten, um den Einheitsschutz individuell durch Zusatzversicherungen aufzuwerten, waren sie jetzt in der Lage durch Kooperation mit einer Krankenkasse spezielle Angebote für deren Mitglieder sozusagen nach Maß zu schneidern.

Egal, ob es sich um den Klassiker mit Zweibettzimmer/privatärztliche Behandlung im Krankenhaus handelt, Leistungen vom Heilpraktiker oder Zahnzusatzversicherungen. Nahezu alles ist möglich, um sich gegen zusätzliche Gesundheitskosten abzusichern. Durch die Kooperation mit einzelnen Krankenkassen ergab sich außerdem ein zusätzlicher und gewinnbringender Aspekt. Die Krankenkasse wurde dadurch zum Vertriebsmitarbeiter für die neuen Policen. Die Kasse wirbt ganz speziell für die Kooperation und stellt ihrem Mitgliedern Beitragsvorteile in Aussicht. Für jeden Abschluss wird die Krankenkasse belohnt – mit Provision.

Die Natur der Kooperationstarife

In der Regel sind die GKV Kooperationstarife nicht neu geschaffene Produkte, sondern basieren auf den bereits vorhandenen Tarifen einer PKV, die eventuell an einige kassenspezifische Merkmale angepasst wurden. Das betrifft speziell das Marketing und die Unterlagen für den Vertrieb, die die Kooperation auch entsprechend in den Vordergrund stellen.

Zu erhalten sind Kooperationstarife der GKV zu folgenden Leistungsbereichen:

  • Auslandsreiseversicherung
  • Sterbegeld
  • Wahlleistungen im Krankenhaus
  • Pflegezusatzversicherung
  • Verdienstausfallabsicherung
  • Zahnzusatzversicherung

Während es sich hierbei jeweils um ein zu versicherndes Risiko handelt, lassen sich aber auch Kombi-Policen abschießen, die gleich mehrere Zusatzleistungen abdecken.

Es gibt Angebote, die sich speziell an ältere Versicherte richten und Leistungen bei Heilmittel-Zuzahlung, Sehhilfen und Zahnersatz bieten.

Andere Angebote richten sich an den Rundum-gutversichert-Typ und bieten neben Versicherungsschutz für Sehhilfen und Zahnersatz auch noch Leistungen beim Heilpraktiker, Schutz aus Auslandsreisen, Übernahme der gesetzlichen Zuzahlung bei Krankenhausaufenthalten und Zuschüsse bei Vorsorgeuntersuchungen.

Gerade bei den Kombi-Policen ist der Phantasie der Versicherungsschneiderei kaum Grenzen gesetzt.

Vorteile der GKV-Kooperationstarife für den Versicherten

Neben dem Beitragsnachlass, werden den Mitgliedern Vorteile bei der Abrechnung von Leistungen in Aussicht gestellt, denn die Kooperationstarife ergänzen den gesetzlichen Versicherungsschutz und sind oftmals auf die jeweilige Krankenkasse und deren Gepflogenheiten zugeschnitten. Gerade in der Kommunikation zwischen Krankenkasse und privatem Versicherer erleichtert das die Leistungsabrechnung. Trotzdem liegt im Hinblick auf die Sozialdaten hier ein besonderes Augenmerk auf die Berücksichtigung und Einhaltung strenger Datenschutzrichtlinien.

Mögliche Nachteile der Kooperationstarife

Auch wenn die eigene Krankenkasse durch die Kooperation mit der privaten Krankenversicherung den einen oder anderen Vorteil bietet, ist damit nicht garantiert, dass der angebotene Versicherungsschutz auch den Bedarf oder Geschmack des Kunden trifft. Selbstverständlich kann man sich auch außerhalb der Kooperation mit Zusatzversicherung aus dem freien Markt eindecken.

Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Aussicht besteht, sich in absehbarer Zeit sowieso privat versichern zu wollen. Dann ist es von Vorteil sich direkt bei dem privaten Anbieter mit Zusatzschutz einzudecken, bei dem man sich in Zukunft privat versichern wird.

Das ist vor allem im Hinblick auf die Kündigungsfristen bei gesetzlicher und privater Krankenversicherung zu bedenken.

Doch was passiert im Falle eines Kassenwechsels?

Durch den Kooperationstarif sind Sie vielleicht mehr an Ihre Krankenkasse gebunden, als Ihnen lieb ist. Möglicherweise können Sie – je nach Tarifbedingung – den Kooperationstarif auch solo weiterführen. Er wird sich dadurch preislich etwas verändern, aber das ist nicht so viel, dass es sich existentiell auswirkt.

Die Brisanz dieser Thematik nimmt dann an Fahrt auf, wenn es sich nicht nur um eine Produkt von der Stange handelt, dass von der Krankenkasse „gelabelt“ wurde und Ihnen einen Beitragsnachlass beschert. Schwierig wird es, wenn es sich um einen speziellen Tarif handelt, der solo gar nicht abschließbar ist. In diesem Fall muss die Kooperationspolice beendet werden. Allerdings gelten hier in der Regel die üblichen Kündigungsfristen des privaten Krankenversicherers.

Tipp:

Wer sich mit dem Gedanken trägt, einen Kooperationstarif abzuschließen, der sollte bei seiner Krankenkasse schriftlich anfragen, wie es sich mit der Zusatzpolice verhält, wenn die Mitgliedschaft durch Kassenwechsel endet.

Welche Formen der GKV-Zusatzversicherung gibt es?

  • GKV Wahltarife: Tarife, die innerhalb einer GKV für deren Mitglieder angeboten werden. Wer diese Tarife kauft, verlängert je nach Wahltarif seine Kündigungsfrist bei seiner GKV auf bis zu 3 Jahre, was einen GKV- oder PKV-Wechsel erschwert oder verteuert.
  • GKV Kooperationstarife: Eine GKV geht mit einem privaten Krankenversicherer eine Kooperation ein und bietet angepasste private Zusatzversicherungen an, die nur von Mitgliedern dieser GKV gekauft werden können.
  • GKV Zusatztarife: Diese frei im Markt der privaten Zusatzversicherungen verfügbaren Tarife lassen sich mit jeder GKV frei kombinieren. Ein Tausch der GKV oder ein Wechsel in eine PKV sind leichter möglich.

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