Wenn ein Kind ins Krankenhaus muss, wird es oft schneller gesund, wenn die Eltern dabei sind. Viele Krankenhäuser bieten deshalb eine stationäre Aufnahme der Eltern, das „Rooming-In“, an.
Der Absatz 3 des Paragrafen 11 im Fünften Sozialgesetzbuch regelt den Anspruch gesetzlich Krankenversicherter auf die „aus medizinischen Gründen notwendige Mitaufnahme einer Begleitperson des Versicherten“ bei stationärer Aufnahme. Dieses sogenannte Rooming-In ist dann sowohl im Krankenhaus als auch in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung möglich. Dabei geht es darum, dass die Begleitperson im Zimmer oder zumindest in der Nähe des Patienten untergebracht werden kann.
Rooming-In vor allem für Kinder unter neun Jahren:
Gerade für den Genesungsprozess erkrankter Kinder ist die Anwesenheit einer Bezugsperson wichtig. Die Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland empfiehlt das Rooming-In vor allem für Kinder unter neun Jahren. Gerade die Nächte allein in einer fremden Umgebung können beängstigend sein, und die zusätzliche seelische Belastung kann das Gesundwerden der Kleinen erschweren.
Wenn das Rooming-In bei Erwachsenen genutzt wird, geht es meist um psychische Erkrankungen wie etwa Demenz. Denn müssen Betroffene in ein Krankenhaus, kann es Schwierigkeiten geben, sobald sie ihr gewohntes Umfeld verlassen müssen. Zudem muss sich das Krankenhauspersonal zusätzlich um diese Patienten kümmern und das ist im Klinikalltag oft schwer. Da kann eine Bezugsperson hilfreich und das Rooming-in sinnvoll sein.
Wie ist Rooming-In über die Krankenversicherung abgedeckt?
In der gesetzlichen Krankenversicherung gehört die Übernahme der Rooming-In-Kosten für Eltern von Kindern in den ersten neun Jahren in den Leistungskatalog, wenn die Notwendigkeit ärztlich bescheinigt wird und das Kind und die Begleitperson bei derselben Krankenkasse versichert sind. Die Anbieter privater Krankenversicherungen regeln diese Kostenerstattung in ihren jeweiligen Tarifen.
Was leistet eine stationäre Zusatzversicherung?
In einer privaten Krankenhauszusatzversicherung können diverse Leistungen eingeschlossen werden – auch das Rooming-In. Einige Versicherer bieten diese Leistung für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr an, andere bis zum 13., 14. oder sogar 16. Lebensjahr.
Manchmal kann auch eine Krankenhaustagegeldversicherung gute Dienste leisten. Mit dem Tagegeld lassen sich unter Umständen die Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus abdecken.
Was kosten Unterbringung und Verpflegung von Mutter oder Vater?
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, dem Rooming-In, unterscheiden sich je nach Einrichtung. Um die 50 Euro fallen meist mindestens an. Es ist daher empfehlenswert, diesen Punkt vorab mit dem Krankenhaus zu klären. Darüber hinaus muss auch ein entsprechendes Zimmer zur Verfügung stehen oder wenigstens eine Aufbettung möglich sein. Nicht immer und zu jeder Zeit kann eine Klinik gewährleisten, dass Mutter oder Vater mit dem Kind allein ein Zimmer nutzen können. Es kann durchaus sein, dass andere Kinder ebenfalls in dem Zimmer untergebracht sind.
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