Im Alltag weiter aktiv sein, sich verständigen können, eigenständig bleiben – für viele Senioren ist das ein wichtiges Gut. Gehhilfen, mobile Sauerstoffgeräte, Seniorennotrufsysteme und Hilfsmittel fürs Badezimmer sind daher für viele unerlässlich. Sie gleichen körperliche und geistige Beeinträchtigungen aus, ermöglichen, auch weiterhin soziale Kontakte zu pflegen, und verlängern so die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.
Was sind Hilfsmittel?
Paragraf 33 SGB V definiert all diese Hilfsmittel und auch, wer dafür zahlen muss. Demnach haben Versicherte Anspruch auf Hörhilfen und Körperersatzstücke. Außerdem stehen ihnen orthopädische und solche Hilfsmittel zu, die entweder dem Fortschritt einer medizinischen Behandlung dienen, einer möglichen Behinderung vorbeugen oder diese ausgleichen können. Ausgeschlossen sind lediglich allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens. Die Kosten für orthopädische Schuhe oder speziell angepasstes Besteck werden daher nur anteilig übernommen.
Wer trägt die Kosten für Rollator und Co.?
Egal ob gesetzlich oder privat versichert: Wenn die eigene Mobilität ohne medizinische Hilfsmittel nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich ist, übernehmen die Krankenkassen die dafür anfallenden Kosten. Sie kommen für alle in Paragraf 33 SGB V festgelegten Hilfsmittel auf. Nur für explizit zur Pflege eingesetzte Pflegehilfsmittel ist die Pflegekasse zuständig. Einzige Bedingung für die Kostenübernahme von beispielsweise Gehstöcken, Rollatoren oder Unterarmstützen ist ein dafür ausgestelltes Rezept des behandelnden Arztes. Dieser hat Einblick in die jeweilige Krankengeschichte und weiß, welche der zur Verfügung stehenden Hilfsmittel infrage kommen.
Wo bekommen Senioren passende Hilfsmittel?
Das Rezept geben Patienten im Prinzip einfach im Sanitätsfachhandel ab und bekommen hier auch gleich eine entsprechende Anpassung, Einweisung und gegebenenfalls auch Reparaturen, für die ebenfalls die Krankenkasse aufkommen muss.
Vorab informieren:
Allerdings sollten Senioren sich vorab informieren, welches Sanitätshaus Vertragspartner der eigenen Krankenkasse ist. In der Regeln hat diese Kostenpauschalen für bestimmte Hilfsmittel mit ihren Vertragspartnern vereinbart. In anderen Läden können Mehrkosten entstehen, für die die Versicherten selbst aufkommen müssen.
Das gleiche gilt für die gewissenhafte Schulung zur Anwendung komplizierterer Hilfsmittel wie Treppenhilfen oder Elektrorollstühle. Auch hier haben Senioren einen Anspruch auf die Kostenübernahme aller nötigen Änderungen und Anpassungen sowie auf die Instandsetzung und Ersatzbeschaffung – sofern der Fachhandel mit der Krankenkasse kooperiert.
Stromkosten für den E-Rollstuhl übernimmt die Krankenkasse
Treppenlifte, O2-Konzentratoren und Elektrorollstühle sind wahre Stromfresser. Die Krankenkasse kommt daher mit 5 Euro pro Monat für die dafür anfallenden Kosten auf. Wer diesen Kostenpunkt bisher nicht berücksichtigt hat, kann die bis dato angefallenen Kosten mit einem formlosen Antrag bei der Krankenkasse auch rückwirkend einfordern.
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