Die wichtigsten Infos zum Basistarif in der privaten Krankenversicherung
- Die private Krankenversicherung bietet drei Sozialtarife an: den Basistarif, den Standardtarif und den Notlagentarif.
- Der Basistarif steht allen Antragstellern und Antragstellerinnen offen – ist allerdings eine Notlösung für Privatversicherte in finanzieller Notlage.
- Der Beitrag entspricht in etwa den Kosten für die gesetzliche Krankenkassen. Auch der Leistungskatalog des Basistarifs ist weitgehend identisch mit der Gesetzlichen.
- Der Basistarif ist vor allem für Personen, die sich den Beitrag nicht mehr leisten können, interessant. Trotzdem sollten stets andere Optionen in Erwägung gezogen werden – beispielsweise die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung.
Private Krankenversicherung: Was ist der Basistarif?
Jede private Krankenversicherung steht seit 2009 in der Pflicht, einen brancheneinheitlichen Sozialtarif anzubieten, der vergleichbare Leistungen wie die gesetzlichen Krankenkassen bietet – den Basistarif. Auch das Modell der Kostenerstattung entspricht bei diesem Tarif dem der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Für wen wurde der Basistarif entwickelt?
Der Basistarif soll den Versicherungsschutz und die gesundheitliche Versorgung auch dann sicherstellen, wenn Versicherte nicht mehr in der Lage sind, ihre steigenden PKV-Beiträge zu zahlen und – etwa aufgrund ihres Alters – auch nicht mehr in die gesetzliche Krankenkassen wechseln können.
Der Wechsel ist also beispielsweise eine Option für:
- Rentner
- Menschen mit Vorerkrankungen, die keinen normalen Tarif erhalten können
- Menschen in finanzieller Notlage
Da das Gesetz erst 2009 in Kraft getreten ist, dürfen private Versicherer ihren Versicherten, die nach 2009 eingetreten sind, den Basistarif nicht verwehren.
Für den Wechsel in den Basistarif muss eine der folgenden Bedingungen vorliegen:
- der oder die Versicherte muss mindestens 55 Jahre alt sein
- der oder die Versicherte muss eine gesetzliche Rente oder Beamtenpension beziehen
- der oder die Versicherte muss nachweisen, dass er oder sie den Versicherungsbeitrag nicht mehr aufbringen kann
Auch für all jene, die längere Zeit nicht krankenversichert waren und sich aus diesem Grund nun privat versichern müssen, ist der Basistarif in der privaten Versicherung eine Möglichkeit, die gesundheitliche Versorgung zu gewährleisten. Denn: Die private Krankenversicherung unterliegt bei diesem Sozialtarif einem Annahmezwang von Neu-Mitgliedern.
In jedem Fall gilt: Die private Krankenversicherung darf keine erneute Gesundheitsprüfung durchführen, und auch Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse aufgrund von Vorerkrankungen sind nicht erlaubt.
Was sind die Vor- und Nachteile des Basistarifs?
Der wichtigste Vorteil des Basistarifs ist der geringere Beitrag im Vergleich zum Normaltarif der PKV. Darüber hinaus gibt es einen gesetzlich festgelegten Maximalbetrag, sodass die Beiträge nach oben hin begrenzt sind.
Des Weiteren gilt: Da es sich um einen Sozialtarif handelt, kann der Beitrag im Notfall anteilig oder vollständig vom zuständigen Sozialhilfeträger übernommen werden, was für andere PKV-Tarife nicht der Fall ist.
Allerdings hat der Basistarif auch schwerwiegende Nachteile:
Das Leistungsniveau ist niedriger als im Normaltarif der privaten Versicherer. Welche Leistungen dem oder der Versicherten zustehen, ist konkret festgelegt – und ähnlich wie in der gesetzlichen Krankenkasse kann der Leistungsumfang sogar gekürzt werden. Wenn Sie in Betracht ziehen, in den Basistarif zu wechseln, sollten Sie außerdem bedenken, dass nicht alle Ärzte und Ärztinnen Versicherte in diesem Tarif behandeln.
Weisen Sie beim Arztbesuch stets darauf hin, dass Sie im Basistarif versichert sind – schon allein, weil Kassenärzte und Kassenärztinnen in diesem Fall andere Gebührensätze berechnen als bei Privatpatienten und Privatpatientinnen sonst üblich. Verschweigen Sie den Sozialtarif und der Arzt oder die Ärztin behandelt Sie wie einen Privatpatienten oder eine Privatpatientin im Normaltarif, müssen Sie selbst für die dabei entstehenden Mehrkosten aufkommen.
Was kostet der Basistarif der PKV?
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Beiträge im Basistarif maximal so hoch sein dürfen wie in der gesetzlichen Versicherung. Durch die Erhöhung der Bemessungsgrenze ändert sich der Maximalbeitrag von Jahr zu Jahr – im Jahr 2022 lag er bei 769 im Monat. Dazu kommen Beiträge für die Pflegeversicherung und der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Kassen.
Wenn Sie in den Basistarif wechseln, werden Ihre Altersrückstellungen – also die Beitragsanteile, die die private Krankenversicherung anspart, um Ihren PKV-Beitrag im Alter stabil zu halten – angerechnet. Dennoch sind die monatlichen Kosten für den Basistarif der privaten Krankenversicherung sehr hoch.
Wer hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts (§ 9 SGB II) ist und dies nachweisen kann, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Halbierung des Beitrags zu stellen. Ist das immer noch zu teuer, übernimmt das Jobcenter oder Sozialamt die Kosten für Privatversicherte teilweise oder sogar ganz. Dies gilt auch dann, wenn der oder die Versicherte überhaupt erst durch die hohen PKV-Beiträge hilfebedürftig geworden ist.
Lässt sich durch die Halbierung des PKV-Beitrags verhindern, dass eine Person hilfebedürftig wird, stellt das Jobcenter eine Bescheinigung aus. Die private Krankenversicherung darf dann nur noch den halben Beitrag berechnen.
Selbstbeteiligung im Basistarif – wann ist sie sinnvoll?
In der Regel bieten die privaten Versicherer ihren Kunden und Kundinnen im Basistarif eine Selbstbeteiligung an – wahlweise in Höhe von 300, 600, 900 oder 1.200 Euro jährlich. Wer dieses Angebot in Anspruch nimmt, sollte jedoch sicherstellen, dass sich der monatliche PKV-Beitrag so weit reduziert, dass sich die Selbstbeteiligung auch tatsächlich lohnt.
Die Selbstbeteiligung muss für mindestens drei Jahre laufen – nur dann, wenn der Beitrag nicht in angemessener Höhe sinkt, können Sie von der PKV vorzeitig die Umstellung auf den Sozialtarif ohne Selbstbeteiligung verlangen. Die Jobcenter zahlen im Übrigen keinen Zuschuss zur Selbstbeteiligung.
Welche Leistungen enthält der Basistarif?
Laut § 193 Abs. 5 VVG müssen die Leistungen im Basistarif der PKV mit denen der gesetzlichen Krankenkasse vergleichbar sein. Kommt es im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen zu Änderungen, wirken diese sich auch auf die Leistungen im Sozialtarif aus.
Ein so umfangreicher Versicherungsschutz wie beim Normaltarif der privaten Krankenversicherung ist hier allerdings nicht gegeben. Beispielsweise erhalten Sie bei nötigem Zahnersatz nur einen Zuschuss, und auch Zuzahlungen für Medikamente und Hilfsmittel werden fällig.
Versicherte, die medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, die nicht durch den Basistarif abgedeckt sind, bleiben auf ihren Kosten sitzen. Gleiches gilt, wenn sie sich von einem Arzt oder einer Ärztin behandeln lassen, der nicht Mitglied in der Kassenärztlichen Vereinigung ist.
Die Abrechnung von Leistungen erfolgt auch im Sozialtarif so, wie es in der privaten Krankenversicherung üblich ist: Der oder die Versicherte erhält die Arztrechnung und lässt sich dann die Kosten von der PKV erstatten.
Genügt Ihnen der Leistungsumfang im Basistarif nicht, können Sie Zusatzversicherungen abschließen – sofern dies finanziell im Rahmen Ihrer Möglichkeiten liegt.
Was ist der Unterschied zwischen Standard- und Basistarif?
Private Krankenversicherungen haben drei Sozialtarife:
- den Standardtarif
- den Basistarif
- und den Notlagentarif
Der Notlagentarif greift ausschließlich dann, wenn Versicherte über Monate nicht in der Lage waren, ihren PKV-Beitrag zu zahlen. Dieser Tarif ist mit 80 bis 120 Euro pro Monat vergleichsweise günstig – allerdings deckt er nur die Behandlung akuter Schmerzen und Erkrankungen ab. Außerdem sind die Versorgung Schwangerer und diverse Vorsorgeleistungen für Kinder und Jugendliche inbegriffen.
Der Standardtarif ist nur für die Versicherten relevant, die ihren Vertrag mit der privaten Krankenversicherung vor 2009 geschlossen haben. Diese Versicherten können zwischen dem Basis und dem Standardtarif wählen, sofern sie älter als 55 Jahre sind. Doch wie unterscheiden sich der Standard- und der Basistarif? Grundsätzlich gilt: Der Standardtarif ist günstiger, geht aber mit einem geringeren Leistungsumfang einher.
Der Beitrag in den Sozialtarifen
Standardtarif:
- Beitrag in der Regel niedriger als Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
- bei Ehepaaren: maximal 150 % des Höchstbeitrags der gesetzlichen Krankenversicherung
Basistarif:
- Beitragshöhe orientiert sich am Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung
- hinzu kommt der durchschnittliche Zusatzbeitrag
- Halbierung des Beitrags bei Hilfebedürftigkeit möglich
Welche Leistungen bieten die Versicherer Standard- im Vergleich zum Basistarif?
Die Leistungen im Standardtarif ähneln denen bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kosten für Kuren werden allerdings nicht übernommen, und auch die Sitzungsanzahl bei einer psychotherapeutischen Behandlung ist begrenzt. Standardtarifversicherte müssen zudem eine 20-prozentige Selbstbeteiligung für Medikamente und Hilfsmittel in Kauf nehmen. Die Selbstbeteiligung ist jedoch auf maximal 306 Euro im Jahr gedeckelt.
Die Leistungen im Basistarif sind im Vergleich dazu etwas besser – vor allem in Bezug auf Kuren, Psychotherapie und Haushaltshilfen. Die Zuzahlung für Medikamente und Hilfsmittel beträgt zwei bis 10 Euro.
Wie bereits erwähnt, können Sie den Leistungsumfang im Basistarif durch Zusatzversicherungen ausdehnen. Diese Option besteht im Standardtarif nicht. Einzige Ausnahmen sind die Krankentagegeldversicherung und die Reisekrankenversicherung.
Wann kann ich in meinen Ursprungstarif zurück wechseln?
Eine Rückkehr in den Ursprungstarif ist innerhalb von zwei Jahren möglich. Diese Regelung gilt seit März 2020 – ausgelöst durch die Corona-Krise, durch die viele Versicherte ihren Beitragnicht mehr zahlen konnten. Diese Menschen, die unverschuldet in eine Notlage geraten sind, sollen nicht dauerhaft auf die besseren Leistungen verzichten müssen.
Stellen Sie einfach innerhalb von drei Monaten nach Ende der Hilfebedürftigkeit bei Ihrer PKV einen Antrag auf Rückkehr in Ihren Ursprungstarif. Eine erneute Gesundheitsprüfung findet nicht statt. Besteht die Hilfebedürftigkeit länger als zwei Jahre, ist ein Wechsel in den regulären Tarif hingegen schwieriger.
Kann die private Krankenversicherung den Basistarif kündigen?
Der Basistarif kann auch als Grundversorgungstarif bezeichnet werden – und genau aus diesem Grund kann er seitens der PKV nicht gekündigt werden.
Abgelehnt werden dürfen nur Personen, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt bei dem jeweiligen Anbieter versichert waren und deren Vertrag aufgrund von Fehlverhalten (beispielsweise: Falschangaben bei der Gesundheitsprüfung) aufgehoben wurde – diesen Menschen steht jedoch der Weg in den Basistarif einer anderen privaten Krankenversicherung offen.
Antragsteller und Antragstellerinnen müssen in den Basistarif aufgenommen werden. Finanzielle oder gesundheitliche Aspekte dürfen dabei keine Rolle spielen.