Verbeamtung trotz Übergewicht: Warum der BMI entscheidend ist

Adipositas oder auch Fettsucht, ist eine chro­ni­sche Krankheit. Wer sich auf der Laufbahn zum Beamten befindet und adipös ist, stellt sich oft die Frage: Ist eine Verbeamtung trotz Übergewicht überhaupt möglich? Hier erfahren Sie, wie Sie Ihren BMI berechnen und worauf Sie achten sollten.

Übergewicht in Deutschland

Weltweit nimmt das Übergewicht der Menschen zu. Für Deutschland hatte das Robert-Koch-Institut (RKI) zuletzt in der Studie GEDA 2019/2020-EHIS festgestellt, dass 60,5 % der Männer und 46,6 % der Frauen übergewichtig sind. Rund 19 % der Erwachsenen, 19 Prozent der Männer und 19 Prozent der Frauen, ist stark übergewichtig und damit adipös. Im Vergleich zur letzten Erhebung hat Adipositas in der deutschen Bevölkerung laut der Studie etwas abgenommen.

Und nicht nur das, auch 15 Prozent der Kinder und Jugendlichen sind nach einer Untersuchung des Instituts betroffen. Bei etwa einem Drittel von ihnen ist das Übergewicht bereits so stark, dass sie als adipös gelten. Übergewicht kann, ebenfalls bereits bei Kindern, zu Bluthochdruck, Diabetes und vielen weiteren Krankheiten führen.

Was ist Adipositas?

Von Adipositas spricht man bei einer besonders starken Fettleibigkeit, die bei einem Body-Mass-Index (BMI) ab 30 beginnt.

Der Body-Mass-Index – oft auch Körpermasseindex bzw. Quetelet-Kaup-Index genannt – ist im Zusammenhang mit der Überprüfung des Gewichts im Verhältnis zur Körpergröße eine weitverbreitete Angabe. Dafür wird eine Formel herangezogen, die das Verhältnis von Gewicht zur Körpergröße im Quadrat ermittelt.

BMI Formel, um den BMI selbst auszurechnen:

BMI = Gewicht in KG / (Körpergröße in Metern)²

Als untergewichtig gelten demnach alle, deren BMI unter 18,5 liegt.
Ein normales Gewicht befindet sich bei einem BMI zwischen 18,5 und 24,9.
Ein leichtes Übergewicht liegt zwischen einem BMI von 25 und 29,9.
Ab einem BMI von 30 liegt dann eine Adipositas Grad I.
Ab einem BMI von 35 Adipositas Grad II oder III vor.

GewichtsklasseBMI (kg/m²)
Untergewicht< 18,5
Normalgewicht18,5 – 25,9
Übergewicht> 25,0
Präadipositas25,0 – 29,9
moderate Adipositas30,0 – 34,9
starke Adipositas35,0 – 39,9
extreme Adipositas> 40,0

Beamtenlaufbahn und Übergewicht: Welcher BMI ist erforderlich?

Für Menschen, die in Deutschland eine Beamtenlaufbahn anstreben, bedeutet ein leichtes Übergewicht (also ein BMI bis 29,9) meist keine Einschränkung. Es ist also meist eine Verbeamtung trotz einer Präadipositas möglich.

Bei Adipositas (also einem BMI-Wert ab 30) kann das anders aussehen. Jedoch muss zweierlei berücksichtigt werden: Zum einen regelt das Grundgesetz, dass „jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistungen gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte“ hat (Artikel 33 Absatz 2). Zudem würde hier das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, auch Antidiskriminierungsgesetz, greifen. Denn niemand darf beispielsweise aufgrund seiner Rasse oder Ethnologie, seines Geschlechts, seiner Religion oder wegen einer Behinderung bei ansonsten gleichen Kompetenzen benachteiligt werden.

Auf der anderen Seite gibt es die Feststellung der gesundheitlichen Eignung. Ein Dienstherr muss auf Basis einer gesundheitlichen Untersuchung abwägen, wie wahrscheinlich ein Beamtenanwärter aufgrund seines Übergewichts oder durch eventuelle Folgeerkrankungen vor Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten wird. Das Bundesverwaltungsgericht hat allerdings mit einem Urteil im Jahr 2013 (BVerwG, Urteil vom 25.Juli 2013 – 2 C 12.11) die Rechtslage verändert: Nun ist „ein Beamtenbewerber gesundheitlich nicht geeignet, wenn tatsächliche Anhalte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze auszugehen ist.“ Dem Dienstherrn steht nun also weniger Beurteilungsspielraum zu als früher.

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Amtsärztliche Untersuchung

Die amtsärztliche Untersuchung ist die Bedingung für die Einstellung eines Beamten. Dabei begutachtet der Amtsarzt die Gesundheit des Anwärters zu dem Zeitpunkt der Einstellung. Der Amtsarzt prüft ob eine Verbeamtung trotz Übergewicht möglich ist. Allein wegen eines BMI von über 30 sah bereits das Verwaltungsgericht München laut einem Beschluss (vom 13. April 2012 3 BV 08.405) keinen Grund, ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit abzulehnen. Adipositas Grad I könne nicht allein als Risikofaktor für eine vorzeitige Dienstunfähigkeit angesehen werden. Wenn keine weiteren auffälligen Untersuchungsergebnisse vorhanden sind, die mit dem Übergewicht im Zusammenhang stehen, sei eine Verbeamtung möglich, so die Richter.

Erfolgt aufgrund des BMI eine Ablehnung des Antrags auf die Beamtenlaufbahn, kann und sollte der Betroffene auf jeden Fall einen Widerspruch mit einem Sachverständigengutachten einreichen. Außerdem gibt es die Möglichkeit, eine Behinderung anerkennen zu lassen. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden (Aktenzeichen C 254/13), dass starkes Übergewicht eine Behinderung sein kann, wenn es zu deutlichen Einschränkungen bei der Teilhabe am Arbeitsleben führt.

Gesundheitliches Risiko von Übergewicht

Daneben kann sich ein extremes Übergewicht nicht nur nachteilig bei dem Anstreben einer Anstellung als Beamter auswirken. Für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Beamte kann das ebenfalls problematisch sein. Denn Adipositas ist eine Krankheit, Übergewicht generell ein Risikofaktor. Private Krankenversicherer wollen möglichst kein Risiko aufnehmen. Entweder lehnen sie einen Antrag daher ab, schließen das Risiko aus oder erheben deswegen Zuschläge.

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