Bisex-Tarife sind Tarife der privaten Krankenversicherung mit risikogerechten, unterschiedlichen Beiträgen für Männer und Frauen. Für Neuversicherte nur bis zum 20.12.2012.
Die geschlechtsabhängig unterschiedliche Risikoverteilung ergibt sich zum Beispiel aufgrund unterschiedlich hoher Lebenserwartung der Geschlechter und damit einer längeren Leistungsinanspruchnahme im Alter.
Bisex-Tarife dürfen seit dem 21.12.2012 im Neugeschäft nicht mehr angeboten werden, da sie laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 01.03.2011 einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot von Männern und Frauen darstellen.
Für die private Krankenversicherung bedeutet das, dass alle Bisex-Tarife ab dem 21.12.2012 im Neugeschäft nicht mehr angeboten werden durften und deshalb neue Unisex-Tarife mit geschlechtsunabhängiger Beitragskalkulation eingeführt werden mussten.
Private Krankenversicherungen, die vor dem 21.12.2012 in Bisex abgeschlossen wurden, bleiben auch weiterhin zu Bisex-Konditionen bestehen. Eine automatische Umstellung auf Unisex erfolgt nicht.
Bisex-Versicherte können in Zukunft jederzeit in Unisex-Tarife wechseln. Grundlage dafür ist das gesetzlich festgelegte Tarifwechselrecht nach §204 VVG. Ein Wechsel aus Unisex zurück nach Bisex ist jedoch nicht möglich.