Brille und Sehhilfen in der Privaten Krankenversicherung

Immer mehr Menschen in Deutschland sind auf eine Sehhilfe angewiesen. Gesetzlich versicherte Brillenträger müssen die Kosten dafür größtenteils selbst tragen. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur etwas dazu, wenn die Sehleistung so stark eingeschränkt ist, dass ohne Brille keine gefahrlose Teilnahme am Alltagsleben möglich ist. Jede private Krankenversicherung (PKV) handhabt das Thema Sehhilfen individuell. Wie genau, erfahren Sie hier.

Das Wichtigste zu Brillen in der PKV im Überblick:

  • Private Krankenversicherungen zahlt für Brillen einen Zuschuss unabhängig von der Sehstärke.
  • Die Höhe der Kostenerstattung hängt vom Anbieter und dem gewählten Tarif ab.
  • Üblicherweise zahlen die PKV nicht nur für Brillen, sondern für jegliche Sehhilfen, also auch für Kontaktlinsen und Bildschirmlupen.
  • Gesetzlich Versicherte können sich höhere Leistungen sichern, indem sie eine private Zusatzversicherung abschließen.

Werden die Kosten für Sehhilfen von der privaten Krankenversicherung übernommen?

Die private Krankenversicherungen können ihre Leistung relativ frei gestalten. Entsprechend vielfältig fallen die Regelungen bezüglich der Kostenübernahme bei Hilfsmitteln wie Sehhilfen und Brillen(gläser) oder Kontaktlinsen aus. Zum Teil unterscheidet sich das Angebot beim Thema Fehlsichtigkeit und Augen-Gesundheit bereits in den verschiedenen Tarife ein und desselben Anbieters deutlich. Während einige Versicherungen lediglich das Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung als Basisleistung spiegeln, erstatten andere einen Großteil von bis zu 80 oder 100 Prozent der Kosten für eine Sehhilfe.

Unter welchen Voraussetzungen zahlt die PKV für Brille & Kontaktlinsen?

Um die Leistungen der privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss die Sehhilfe medizinisch notwendig sein. Die medizinische Notwendigkeit kann bei einer Vorsorge-Untersuchung der Gesundheit der Augen beim Augenarzt oder der Augenärztin festgestellt werden. Auch der Optiker oder die Optikerin kann hier Ansprechpartner sein.

Die private Krankenversicherung benötigt zur Kostenerstattung ein ärztliches Rezept oder eine Brillenverordnung. Diese Dokumente dienen als Nachweis, dass die Sehhilfe aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Auch die Refraktionsbestimmung durch einen Optiker oder eine Optikerin kann als Beleg für eine medizinische Notwendigkeit der Brille herangezogen werden.

INFO: Wer bereits länger eine Brille oder Kontaktlinsen trägt, kann je nach Tarif der privaten Krankenversicherung in einem vertraglich festgelegten Rhythmus einen definierten Betrag für den Kauf einer neuen Sehhilfe in Anspruch nehmen.

Für Sonnenbrillen mit Sehstärke gewähren die privaten Krankenversicherer Zuschüsse ebenfalls nur bei medizinischer Notwendigkeit. Diese kann in diesen Fällen vorliegen:

  • totale Farbblindheit,
  • chronische Augenreizung oder
  • blendungsbedingte Erkrankungen von Netzhaut oder Sehnerven.

Gibt es eine Wartezeit in der privaten Krankenversicherung für die Kostenübernahme bei Brillen-Leistungen?

In einigen privaten Krankenversicherungen gibt es bei Vertragsabschluss eine Wartezeit von drei bis sechs Monaten. Das bedeutet, dass die Kosten der Brille erst nach Ablauf dieser Frist erstattet werden. Wer dringend eine neue Sehhilfe benötigt, profitiert somit nicht sofort von der abgeschlossenen Versicherung. Es gibt aber auch Versicherungen mit Tarifen, die auf diese Wartezeit verzichten.

Welche Vorteile bietet die PKV bei Sehhilfen gegenüber der GKV?

Während in der privaten Krankenversicherung die Brille bei Vorhandensein eines ärztlichen Attests grundsätzlich bezuschusst wird, hat die gesetzliche Krankenversicherung deutlich striktere Einschränkungen. Sie zahlen nur bei:

  • Sehhilfen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren,
  • Kurz- oder Weitsichtigkeit mit mehr als 6 Dioptrien,
  • Hornhautverkrümmung mit mehr als 4 Dioptrien,
  • bei starker Sehbeeinträchtigung, die auch mit Sehhilfe maximal 30 % Sehfähigkeit ermöglicht.

Je nach Krankenkasse und Verordnung reichen die Festbeträge bei Erwachsenen von 10 bis 112 Euro je Glas. Für Brillengestelle wird generell kein Zuschuss gewährt. Kontaktlinsen sind bis auf wenige Ausnahmen von der Zuzahlung ausgeschlossen.

Für Kinder zahlen die gesetzlichen Kassen eine Brille, wenn ohne Sehhilfe eine Verschlechterung des Sehvermögens im Alter abzusehen und ein ärztliches Attest vorhanden ist. Dabei gilt jedoch lediglich der Mindeststandard. Es werden nur Brillengläser übernommen. Leistungen wie das Gestell und Zusätze wie spezielle Gläser und Entspiegelung sind in der GKV aus der eigenen Tasche zu zahlen. Bei schulpflichtigen Kindern finanzieren die gesetzlichen Krankenkassen außerdem eine Sportbrille.

In der PKV hingegen profitiert die ganze Familie nach Vertragsabschluss von Leistungen bei Sehhilfen.

Jetzt Tarife vergleichen und die richtige PKV finden! (www.kv-fux.de)

Was erkennt die private Krankenversicherung als Sehhilfen an?

Die privaten Krankenversicherungen decken mit ihren Leistungen ein großes Spektrum an Sehhilfen ab. Neben Brillen bezuschussen sie auch Kontaktlinsen und Bildschirmlupen.

In der Regel ist es den Versicherten selbst überlassen, für welche Sehhilfe sie sich entscheiden, so lange die medizinische Notwendigkeit durch eine Ärztin oder einen Arzt bescheinigt wird.

Abhängig davon, auf welche Weise die Sehstärke eingeschränkt ist, können im Alltag unterschiedliche Hilfsmittel für Abhilfe sorgen. Bei Brillen haben die Versicherten beispielsweise die Wahl zwischen Fernsichtbrille, Nahsichtbrille, Lesebrille oder Gleitsichtbrille. Auch die Kostenerstattung für eine Bildschirmbrille ist grundsätzlich möglich.

Bei welchen Ursachen für eingeschränkte Sehkraft übernehmen die PKV die Kosten?

Bei der Bezuschussung von Brillen und Kontaktlinsen erkennen die Verträge der privaten Krankenversicherungen alle Ursachen an, die eine Einschränkung der Sehkraft bewirken können. Dazu zählen nicht nur Erkrankungen wie Myopie (Kurzsichtigkeit), Hyperopie (Weitsichtigkeit) und Alterssicherheit, sondern auch Sehschwächen aufgrund von Bildschirmarbeit.

Kurzsichtigkeit lässt sich auf einen zu langen Augapfel oder eine zu starke Lichtbrechung zurückführen. Bei Weitsichtigkeit ist das Gegenteil der Fall. Nicht selten kommt eine Hornhautverkrümmung hinzu, die den Blick sowohl in der Nähe als auch in der Ferne verschwimmen lässt.

Ab dem 40. Lebensjahr tritt bei vielen Menschen die sogenannte Alterssichtigkeit auf. Altersbedingt verringert sich die Flexibilität der Linse, wodurch sich das Auge insbesondere auf die Nähe schlechter scharf stellen kann. Besonders auffällig ist das beim Lesen.

Die Arbeit am Bildschirm konnte bislang von der Wissenschaft nicht eindeutig als Auslöser für nachlassende Sehkraft identifiziert werden. Jedoch ist bekannt, dass die Augen durch zu weniges Blinzeln nur ungenügend mit Tränenflüssigkeit benetzt werden und durch den ständigen Blick auf den Monitor sowohl über- als auch unterbeansprucht werden. Das kann dazu führen, dass sich schon bestehende Verminderungen der Sehkraft weiter verstärken, sofern sie nicht oder nicht ausreichend korrigiert wurden.

Übernimmt die private Krankenversicherung auch Sehschärfenkorrekturen durch Laser?

Um auf die Brille oder Kontaktlinsen verzichten zu können, wünschen sich viele Menschen mit einer Sehschwäche die Sehschärfenkorrektur per Laser. Im Gegensatz zur GKV erfolgt in der PKV die Kostenübernahme dieser Leistung je nach Tarif.

Im März 2017 fällte der Bundesgerichtshof (BGH) ein wichtiges Urteil (Az.: IV ZR 533/15), dank dem die Laser-Korrektur in der privaten Krankenversicherung Gang und Gäbe geworden ist. Die Begründung: Versicherungsnehmer müssen sich nicht auf die Kostenübernahme für ein Hilfsmittel verweisen lassen, wenn ein Heilmittel wie die Laser-Korrektur der Sehschwäche verfügbar ist.

Welche Kosten übernimmt die PKV bei Sehhilfen?

Da die Höhe der Erstattung vom Leistungsmodell der jeweiligen Krankenkasse abhängt, lässt sich diesbezüglich keine allgemeingültige Aussage treffen. Einige private Versicherer schießen pauschal 300 oder 400 Euro zu. Andere differenzieren nach Einzelkosten, beispielsweise:

  • 180 Euro Zuschuss für die Brillenfassung
  • 200 Euro für Einstärkengläser
  • 300 Euro für Mehrstärkengläser

Wer sich bei dieser Regelung für Kontaktlinsen entscheidet, muss auf den Zuschuss zur Fassung verzichten.

INFO: Ob die Brille oder die Linsen beim örtlichen Optiker oder im Internet gekauft wurden, spielt für die Erstattung durch die private Krankenversicherung keine Rolle. Sofern ein Rezept vom Augenarzt und der Kaufbeleg vorliegen, zahlt die Versicherung den tariflich festgelegten Betrag.

PKV-Vergleichsrechner

Nutzen Sie unseren anonymen Vergleichsrechner und erfahren Sie jetzt, wie viel Geld Sie sparen können.

Ist die Kostenerstattung in der PKV begrenzt?

Zu beachten ist, dass nur die im Versicherungsvertrag angeführten Kosten erstattungsfähig sind. Werden beispielsweise Mehrstärkengläser einschließlich Tönung, Spezialbeschichtung oder Entspiegelung im Wert von 300 Euro übernommen, ist es nicht möglich, darüber hinaus gehende Ausgaben für die Brillengläser geltend zu machen.

Wie oft wird eine neue Brille bezuschusst?

Bei den meisten Menschen verändert sich die Sehkraft im Laufe des Lebens. Nur die wenigsten Versicherten kommen ohne Anpassungen hinsichtlich der Stärke ihrer Sehhilfen aus. Deshalb übernimmt die private Krankenversicherung die Kosten für Brille und Co. nicht nur einmalig, sondern in vertraglich festgelegten Abständen (z. B. 24 oder 36 Monate). Eine Ausnahmeregel kommt zum Tragen, wenn sich die Sehkraft innerhalb kurzer Zeit um mindestens 0,5 Dioptrien verschlechtert.

Wie funktioniert die Abrechnung mit der PKV?

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung müssen privat Versicherte zunächst in Vorleistung gehen und die Kosten für ihre Brille selbst begleichen. Im Anschluss daran können sie die Rechnung per Post oder per App bei ihrer Krankenversicherung einreichen und erhalten die vertraglich vereinbarte Summe rückerstattet. Das dauert üblicherweise nur wenige Tage.

Wann ist eine zusätzliche Brillenversicherung sinnvoll?

Ob und wann sich eine Brillenversicherung bei einem privaten Anbieter lohnt, hängt von der individuellen Situation, dem jeweiligen Versicherer und Tarif sowie von den eigenen Bedürfnissen und Vorlieben ab. Wer regelmäßig eine neue Brille braucht, weil sich seine Sehstärke häufig ändert, profitiert in jedem Fall von der zusätzlichen Versicherung. Auch für Träger von Gleitsichtbrillen kann eine Brillenversicherung sinnvoll sein, da hierfür teure Premiumgläser erforderlich sind. Gleiches gilt für Menschen, die großen Wert auf die Qualität von Brillengläsern und -gestellen legen und deshalb lieber zur kostspieligeren Variante greifen.

Erwachsene mit starker Sehbeeinträchtigung und/oder Hornhautverkrümmung haben Anspruch auf eine Zuzahlung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Eine Brillenzusatzversicherung lohnt sich in diesem Fall nur bedingt. Wer jedoch hochwertige und entsprechend teure Gestelle bevorzugt, kann über eine private Krankenversicherung aber immer noch sparen.

Einige Anbieter offerieren neben Erstattung der Brille weitere Leistungen wie Zuschüsse beim Kauf einer Sonnenbrille oder die Beteiligung an Augenlaser-OPs. Wer an diesen Zusatzleistungen interessiert ist, sollte sich auf die Suche nach einer Brillenversicherung machen, die entsprechende Fälle abdeckt.

INFO: Für Kontaktlinsenträger empfiehlt es sich, das Kleingedruckte in den Verträgen genau anzuschauen. Einige Versicherer setzen die Pauschalen für Kontaktlinsen niedriger an als die für Brillen.

Private Brillenzusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte – diese Möglichkeiten gibt es

Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen können eine private Krankenzusatzversicherung abschließen, um ihren Versicherungsschutz bei der Anschaffung neuer Sehhilfen aufzustocken und einen Teil der Kosten zu sparen.

Die Tarife der Krankenzusatzversicherung unterscheiden sich hinsichtlich des Leistungsspektrums und der Zuschusshöhe. In aller Regel gilt: Je höher der monatliche Beitrag, desto umfangreicher die Leistungen. Einige Versicherer bieten Kombiversicherungen an, die neben der Zusatzversicherung für Sehhilfen auch eine Heilpraktiker- und eine Zahnzusatzversicherung beinhalten. Diese kosten insgesamt meist weniger als Einzelverträge.

Private Krankenversicherungen im Vergleich

Kostenloser Vergleichsrechner mit Sofortergebnisse

Anonyme Nutzung ohne Eingabe persönlicher Daten

Unverbindliche Beratung für 0,00 EUR (optional)

Weitere spannende Artikel zum Thema private Krankenversicherung:

Wird eine Anschlussheilbehandlung von der PKV übernommen?
Was passiert mit der PKV bei Arbeitslosigkeit?
Was ist der Kopfschaden in der privaten Krankenversicherung?
Welche Heilmittel werden von der PKV übernommen?
Was ist der Hilfsmittelkatalog in der PKV?

KVpro.de GmbH hat 4,90 von 5 Sternen 53 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Kostenlos vergleichen