Das Ersatz-Krankenhaustagegeld kommt zum Tragen, wenn der Versicherungsnehmer sich z.B. für ein Zweibettzimmer entscheidet, obwohl ein Einbettzimmer versichert ist. Oder auch, wenn das Krankenhaus das versicherte Einbettzimmer nicht anbieten kann und der Versicherungsnehmer ins Zweibettzimmer muss.
In der Regel wird das Ersatz-Krankenhaustagegeld bei Bearbeitung der Liquidation (Abrechnung) für den Krankenhausaufenthalt durch den Versicherer errechnet und dann an den Versicherungsnehmer ausbezahlt.
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