Versicherten-Karte in der Privaten Krankenversicherung

Gesetzlich Versicherte benötigen für alle Arzt- und Klinikbesuche eine elektronische Gesundheitskarte. Mit Privatversicherte hingegen rechnen Behandelnde regulär direkt per Rechnung ab. Viele private Versicherungen bieten mittlerweile zur Vereinfachung von Verwaltungsvorgängen und verbesserten Abrechnung in der Klinik die Card für Privatversicherte an. Alles Wissenswerte rund um das Thema Versichertenkarte für PKV-Versicherte erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Das Wichtigste zur Versicherten-Karte in der PKV in Kürze:

  • Die Verwendung der Card für Privatversicherte ist für PKV-Versicherte grundsätzlich freiwillig.
  • Sie gehört zu den Services der Versicherung, um Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und Zeit zu sparen.
  • Bei stationären Aufenthalten ermöglicht sie eine direkte Abrechnung zwischen Krankenhaus und privater Krankenversicherung ohne nötige Vorleistungen des Kunden.

Haben Privatversicherte eine Krankenkarte bzw. benötigen sie eine?

Der Erhalt einer Versichertenkarte ist für Privatpatienten und Privatpatientinnen von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft abhängig. Die meisten privaten Krankenversicherungen stellen ihren Versicherten die sogenannte „Card für Privatversicherte“ (stationär auch: Klinik Card) aus. Auch Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen mit einer privaten Zusatzversicherung erhalten häufig eine entsprechende Versicherungskarte.

Anders als bei der elektronischen Gesundheitskarte für gesetzlich Versicherte, beruht die Verwendung der Karte auf freiwilliger Basis. Prinzipiell wird sie für eine ambulante Behandlung beim Arzt also nicht zwingend benötigt.

Vielmehr handelt es sich um einen Service des Versicherers, der folgende Vorteile bietet:

  • erleichterte Erstellung von Rezepten, Rechnungen und Überweisungen an weiterbehandelnde Ärzte/Ärztinnen (z.B. durch die Angabe Ihrer Versichertennummer auf der Rechnung)
  • schnelles und komplikationsloses Einlesen der auf dem Mikrochip gespeicherten Patientendaten im Computer – ohne vorheriges, manuelles Ausfüllen von Formularen
  • Zeitersparnis in der Arztpraxis oder im Krankenhaus
  • sofortige Erkennbarkeit des Status als Privatpatient:in
  • direkte Abrechnung mithilfe der Karte bei stationären Aufenthalten

Achtung: Einige Versicherungsunternehmen stellen generell keine Versichertenkarten für ihre PKV-Kund:innen aus oder aber gilt die Serviceleistung gelegentlich nicht für Basistarife.

Welche Informationen enthält die Versichertenkarte in der PKV?

Auf dem Mikrochip der Versichertenkarte in der PKV sind üblicherweise folgende Informationen gespeichert (1):

  • Persönliche Daten:
    • Name
    • Adresse
    • Geburtsdatum
  • Versicherungsangaben:
    • Personen- und Versicherungsnummer
    • Unternehmensnummer vom PKV-Unternehmen
    • Umfang des stationären Versicherungsschutzes bei Aufenthalt im Krankenhaus
  • Gültigkeitsdauer der Karte

Die auf der Chipkarte gespeicherten Informationen sind im Hinblick auf den Datenschutz abgesichert. Sie können lediglich gelesen und weder ergänzt noch verändert werden. Medizinische Befunde oder Behandlungsdaten können auf der Karte demnach nicht gespeichert werden.

Was muss man als Privatpatient/Privatpatientin zum Arzt mitnehmen?

Bei ambulanten Behandlungen rechnet die Arztpraxis mit Privatpatienten und -patientinnen grundsätzlich privat ab. Für die Erstellung der Rechnung benötigen Ärzte und Ärztinnen einige Informationen zur versicherten Person sowie der Versicherung.

Die Informationen können durch das Einlesen der PKV-Karte direkt übermittelt werden. Das bringt zum einen eine Zeitersparnis mit sich, zum anderen können Fehler im Abrechnungsprozess so gänzlich vermieden werden. Alternativ füllen PKV-Kund:innen in der Regel manuell ein Formular mit Angaben zu ihren personenbezogenen Daten aus. Außerdem ist in der Regel eine Unterschrift zur Einwilligung der Datenschutzerklärung nötig.

Kurz gesagt: Für einen Besuch in der Praxis ist demnach nur der Ausweis (bei einem Erstbesuch) bzw. bei Bedarf die private Versichertenkarte nötig.

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Wie funktioniert die Abrechnung und Kostenerstattung in der PKV?

In der privaten Krankenversicherung gilt das sogenannte Kostenerstattungsprinzip. Das bedeutet: Privatpatienten und -patientinnen rechnen zunächst direkt mit dem behandelnden Arzt oder der Ärztin ab. Dazu erhalten sie im Bereich der ambulanten Versorgung im Anschluss an jeden Arztbesuch eine Rechnung. In der Regel zahlen sie diese zunächst in Eigenleistung bis sie die Kosten von der privaten Krankenkasse erstattet bekommen. Je nach Versicherer verläuft die Kostenerstattung teilweise sehr zeitnah, sodass eine Vorleistung gar nicht erst nötig wird.

Der Prozess der Kostenerstattung in der PKV auf einen Blick:

  1. Zustellung der Rechnung für die Behandlung an den Patienten bzw. die Patientin.
  2. Einreichung einer Kopie der Rechnung beim privaten Versicherer. Viele Gesellschaften bieten auch den unkomplizierten Upload über das Smartphone in einer App an.
  3. Prüfung der Rechnung durch das Unternehmen.
  4. Kostenerstattung der Krankenkasse auf das angegebene Konto der versicherten Person.

Wichtiger Hinweis: Im ambulanten Bereich hat die PKV-Versichertenkarte keine Abrechnungsfunktion. Versicherte erhalten ihre Rechnung für ambulante Behandlungen stets privat. Dabei können sie individuell entscheiden, ob sie aus Gründen der Beitragsrückerstattung zunächst warten und in Eigenleistung treten oder die Rechnung direkt bei ihrem privaten Versicherer einreichen.

Wie funktioniert die Abrechnung für Krankenhausleistungen für PKV-Versicherte?

Mitglieder einer privaten Krankenversicherung profitieren vor allem bei einer stationären Behandlung im Krankenhaus von der Versichertenkarte. Durch das Einlesen der Karte bei der Einweisung, können die Mitarbeiter der jeweiligen Krankenhäuser sofort die versicherten Leistungen erkennen, die Versicherung über Ihre Aufnahme informieren und im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes direkt mit ihr abrechnen. Somit entfällt bei stationären Behandlungen eine Vorauszahlung des Versicherungsmitglieds.

Zu den Versicherungsleistungen zählen z.B.:

  • allgemeine Krankenhausleistungen (Fallpauschalen, Pflegesätze…)
  • Zuschläge für gesonderte Unterbringen (z.B. Ein- oder Zweibettzimmer)

Im Rahmen von stationären Behandlungen wird die Krankenkarte häufig auch Klinik Card genannt.

Hinweis: Die Rechnungen für wahlärztliche Leistungen wie Chefarztbehandlungen sind hier nicht umfasst. Die Kosten werden weiterhin von den behandelnden Ärzten/Ärztinnen direkt in Rechnung gestellt und von Patienten/Patientinnen erst im zweiten Schritt beim Anbieter eingereicht sowie erstattet.

FAQ – „Private Krankenversicherung Karte“

Welche Leistungen erstattet die PKV?

Welche Leistungen die Privatversicherung konkret erstattet, ist immer abhängig vom gewählten Tarif. Die Behandlungskosten setzen sich aus der erbrachten Leistung sowie den Gebührenordnungen (Gebührenordnung für Ärzte – GOÄ bzw. Gebührenordnung für Zahnärzte – GOZ), die für Allgemeinmediziner:innen und Zahnärzt:innen gelten, zusammen.

Kann ich mich auch ohne Versichertenkarte behandeln lassen?

Ja, auch ohne Versichertenkarte besteht für PKV-Patienten und -patientinnen ein Versicherungsschutz. Die Verwendung der Krankenkarte im Bereich der PKV ist lediglich ein Service der Versicherungen zur Erleichterung der Verwaltungsvorgänge und Zeitersparnis bei Arztbesuchen. Bei Erstbesuchen wünschen Arztpraxen gelegentlich die Vorlage Ihres Ausweises, um sicherzugehen, dass der Name, das Geb.-Datum sowie weitere personenbezogenen Daten korrekt sind.

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