Damit ist der Kopfschaden ein Begriff, der in der Beitragskalkulation der privaten Krankenversicherung eine wichtige Rolle spielt. Die gesetzliche Grundlage zur Berechnung des Kopfschadens bildet dabei die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV). Paragraph 6 definiert was Kopfschäden sind und wie sie ermittelt werden.
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