Private Krankenversicherung kündigen

Privat Versicherte sind nicht auf unbestimmte Zeit an ihren Versicherer gebunden: Sie haben also das Recht, die bestehende private Krankenversicherung zu kündigen und sich bei einem anderen Anbieter zu versichern. Für die Kündigung gelten allerdings einige Voraussetzungen.

Das Wichtigste zur PKV-Kündigung in Kürze

  • Mitglieder in der privaten Krankenversicherung können ihren Vertrag unter Beachtung der Kündigungsfristen und der Mindestvertragslaufzeit kündigen.
  • Die Kündigung der PKV geht mit Nachteilen einher. Ein Tarifwechsel innerhalb der Versicherung ist meist die bessere Option.
  • Wird ein Versicherter oder eine Versicherte wieder versicherungspflichtig in der GKV oder kann sich familienversichern, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Dieses gilt auch bei einer Beitragserhöhung.
  • Auch der Versicherer kann eine Kündigung aussprechen – allerdings nur in Ausnahmefällen wie einer mutwilligen oder grob fahrlässigen Täuschung.

Voraussetzungen für die Kündigung der Privaten Krankenversicherung

Bei der Kündigung der privaten Krankenversicherung müssen Versicherte einige Dinge beachten: Dazu gehört die Kündigungsfrist und die Mindestvertragslaufzeit sowie der Nachweis über einen anschließenden Versicherungsschutz.

Diese Voraussetzungen für die Kündigung gelten im Detail:

  • In der Regel ist im Versicherungsvertrag eine Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres festgelegt. Das Versicherungsjahr kann entweder dem Kalenderjahr entsprechen oder im Vertrag anders festgelegt sein.
  • Die meisten Krankenversicherer legen eine Mindestvertragslaufzeit fest, in welcher eine Kündigung ausgeschlossen ist. Diese beträgt oft zwischen 12 und 24 Monate.
  • Da es in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht gibt, muss bei der Kündigung der privaten Krankenversicherung nachgewiesen werden, dass direkt im Anschluss die Versicherung über einen anderen Anbieter (privat oder gesetzlich) gewährleistet ist und es zu keiner Unterbrechung des Schutzes kommt.
  • Dieser Versicherungsnachweis muss spätestens am letzten Tag der Kündigung, maximal aber zwei Monate nach dem Schreiben eingereicht werden.

Eine Kündigung ist darüber hinaus dann möglich, wenn die Versicherungspflicht für die GKV erfolgt – zum Beispiel, wenn die oder der Versicherte aus der Selbstständigkeit in eine Festanstellung wechselt und die Versicherungspflichtgrenze unterschreitet.

Auch bei Anspruch auf Familienversicherung ist es möglich zu kündigen. Die Versicherungspflicht muss der privaten Krankenversicherung innerhalb von zwei Monaten nachgewiesen werden. Sobald der Nachweis erfolgt ist, ist die Kündigung zum Monatsende möglich.

Welche Arten von Kündigung gibt es?

Die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer kann die private Krankenversicherung entweder durch:

  1. eine ordentliche Kündigung beenden oder
  2. ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.

Die ordentliche Kündigung erfolgt zu der im Vertrag festgelegten Kündigungsfrist. Macht die oder der Versicherte vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch, dann gelten andere Fristen.

Was ist das Sonderkündigungsrecht und wann greift es?

Neben der ordentlichen Kündigung können Versicherte auch per Sonderkündigung den Vertrag mit einem Versicherungsunternehmen auflösen. Das bedeutet, dass die Kündigungsfristen nicht eingehalten werden müssen.

Vom Sonderkündigungsrecht kann jedoch nur in bestimmten Fällen Gebrauch gemacht werden:

  • Wird eine Versicherungsnehmerin oder ein Versicherungsnehmer wieder versicherungspflichtig, dann muss sie oder er sich wieder in der GKV versichern. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. In diesem Fall ist eine außerordentliche Kündigung der bisherigen PKV möglich.
  • Besteht ein Anspruch auf die Mitversicherung in der Familienversicherung der GKV, ist eine außerordentliche Kündigung des Vertrages mit der PKV möglich.
  • Bei der Erhöhung der Beiträge besteht ebenfalls ein Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Diese muss innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Information über die Erhöhung erfolgen.
  • Der letzte Grund für die Sonderkündigung ist der dauerhafte Anspruch auf Heilfürsorge. Diese können Beamtinnen und Beamten erhalten, die sich im aktiven Dienst befinden.

Wie funktioniert die Kündigung? Was sollte im Kündigungsschreiben stehen?

Um das Versicherungsverhältnis richtig zu beenden, ist eine Kündigung per Brief oder Fax an die private Krankenversicherung notwendig – es kann also nicht mündlich am Telefon gekündigt werden. In dem Schreiben muss klar der Wunsch zur Kündigung zum Ausdruck gebracht werden. Zudem muss der Kündigungszeitpunkt unter Berücksichtigung der Fristen und der Mindestvertragslaufzeit genannt werden.

Ein Nachweis über die Anschlussversicherung muss nicht direkt an das Schreiben beigefügt werden, sollte dem Anbieter allerdings maximal zwei Monate nach dem Schreiben oder, wenn dieser früher eintritt, bis zum letzten Tag der Versicherung vorliegen.

Um keine wichtigen Informationen zu vergessen, kann als Vorlage für den Antrag ein Musterschreiben verwendet werden, dessen Texte bereits die wichtigsten Informationen enthalten. Ein solches Formular für ein Musterschreiben lässt sich online ganz einfach finden.

Private Krankenversicherung kündigen: Wann lohnt es sich?

Der privaten Krankenversicherung zu kündigen, ist nur selten sinnvoll, wenn der oder die Versicherte im Anschluss privat versichert bleiben möchte. Lohnen kann sich der Wechsel jedoch, wenn in jungem Alter nach einer Versicherung mit besseren Konditionen gesucht wird: Junge Menschen haben noch nicht viele Altersrückstellungen gebildet und schneiden bei den Gesundheitsfragen oft besser ab.

Deshalb müssen jüngere Menschen beim PKV-Wechsel weniger finanzielle Einbußen in Kauf nehmen, sodass sich die Versicherung beim neuen Anbieter aufgrund von besseren Konditionen lohnen kann.

Ebenfalls kann es sich lohnen den Vertrag zu beenden, wenn eine langfristige kostenlose Mitversicherung in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse möglich ist.

Wie funktioniert der Wechsel zu einer anderen PKV?

Wer von einer PKV zu einem anderen Anbieter wechseln möchte, der muss lediglich den ersten Vertrag unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen kündigen und die Aufnahme bei einer anderen privaten Krankenversicherung beantragen.

Wichtig ist es, dem alten Anbieter einen Nachweis über die Folgeversicherung vorzulegen, sobald dieser vorhanden ist. Geschieht dies nicht innerhalb von zwei Monaten nach dem Kündigungsschreiben, ist die Kündigung ungültig und der Vertrag bleibt bestehen.

Wann muss man zurück in die GKV?

Für manche Personen gilt in Deutschland die Pflicht zur Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Wer also privat versichert war und nun wieder in die Pflichtversicherung fällt, muss in die GKV wechseln. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn aus der Selbständigkeit in ein Angestelltenverhältnis gewechselt wird oder wenn Angestellte ein niedrigeres Gehalt bekommen.

In diesen Fällen müssen Privatversicherte wieder in die GKV wechseln:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich privat versichern, wenn ihr Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze von 66.600 Euro pro Jahr liegt (Stand 2023). Sinkt das Gehalt jedoch zum Beispiel wegen eines Jobwechsels oder reduzierter Arbeitszeit wieder darunter, müssen Versicherte wieder zur GKV wechseln.
  • Selbständige, die wieder eine Festanstellung annehmen und dabei unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen, müssen in der Regel auch wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
  • Bei einer Arbeitslosigkeit und Bezug von Arbeitslosengeld besteht ebenfalls eine Pflicht zur Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Was muss beim Kündigen der PKV beachtet werden?

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Bevor die private Krankenversicherung gekündigt wird, müssen in jedem Fall die Kündigungsfristen berücksichtigt werden. Diese lassen sich den Versicherungsbedingungen entnehmen und betragen in der Regel drei Monate bevor das Versicherungsjahr abläuft.

Gerd Güssler

Versicherungsexperte & Gründer KV-FUX

Auch muss darauf geachtet werden, dass rechtzeitig eine neue Versicherung abgeschlossen wird, die direkt an den Versicherungsschutz der vorherigen PKV anschließt.

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Welche Fristen gelten bei der Kündigung?

Welche Fristen für die Kündigung gelten, ist in den Versicherungsunterlagen festgehalten. In der Regel gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Kann die private Krankenversicherung außerordentlich gekündigt werden, verkürzt sich die Frist dementsprechend.

Tritt eine Versicherungspflicht ein, dann kann rückwirkend innerhalb von drei Monaten nach Eintritt in die GKV gekündigt werden. Bei einer außerordentlichen Kündigung aufgrund von Beitragsanpassungen beträgt die Frist zwei Monate nach Bekanntmachung.

Wichtig: Einige Anbieter legen eine Mindestvertragslaufzeit fest. Bevor diese nicht abgelaufen ist, ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich.

Kann die PKV den Vertrag kündigen? Wenn ja, wann?

Nicht nur die Versicherten können ihren Vertrag kündigen, auch der Versicherer hat in bestimmten Fällen das Recht, die private Krankenversicherung zu kündigen. Eine ordentliche Kündigung ist aufgrund der Versicherungspflicht in Deutschland nicht möglich – der Versicherer darf also der oder dem Versicherten nicht ohne schwerwiegende Gründe kündigen.

Eine außerordentliche Kündigung kann aus folgenden Gründen erfolgen:

  • Versicherungen prüfen vor Vertragsabschluss mithilfe einer Gesundheitsprüfung den Gesundheitszustand der Antragstellerinnen und Antragsteller. Dieser kann sich auf die Höhe der Beiträge auswirken. Werden bei der Gesundheitsprüfung grob fahrlässig falsche Angaben gemacht, dann kann das für den Versicherer innerhalb der ersten fünf Versicherungsjahre ein legitimer Kündigungsgrund sein.
  • Bei vorsätzlicher Täuschung im Rahmen der Gesundheitsprüfung kann der Versicherer innerhalb der ersten zehn Versicherungsjahre den Vertrag anfechten und sogar von der Verbraucherin oder dem Verbraucher erstattete Leistungen zurückverlangen.
  • Schwere Vertragsverletzungen haben ebenfalls ernste Folgen für die Versicherte oder den Versicherten. Das Erschleichen von Leistungen oder das Fälschen von Rechnungen kann zu einer außerordentlichen Kündigung durch den privaten Versicherer führen.

Kann eine Kündigung der PKV Nachteile haben?

Das Kündigen der PKV hat einige Nachteile und ist nur unter bestimmten Bedingungen zu empfehlen oder gar unvermeidbar – etwa, wenn eine Rückkehr zur GKV verpflichtend ist. Der größte Nachteil ist wohl der Verlust eines Teils der Altersrückstellungen.

Diese Konsequenzen sollten berücksichtigt werden, bevor der Schritt gemacht wird:

  • Altersrückstellungen sollen die steigenden Beiträge im Alter abfedern. Junge Versicherte bezahlen deshalb höhere Beiträge, von welchen ein Teil für später zurückgelegt wird. Beim Wechsel in eine andere private Krankenversicherung werden diese Rückstellungen nicht vollständig mitgenommen. Deshalb lohnt sich ein Wechsel wenn überhaupt nur früh, wenn noch keine nennenswerten Altersrückstellungen gebildet wurden.
  • Damit auch in der neuen privaten Krankenversicherung ausreichend Altersrückstellungen gebildet werden können, fallen dort die Beiträge meist höher aus.
  • Beim Wechsel in eine neue PKV müssen erneut Gesundheitsfragen beantwortet werden, um das Risiko der Versicherung einschätzen zu können. Das kann dazu führen, dass aufgrund von Krankheiten oder Behandlungen höhere Beiträge fällig werden.
  • Wenn ein neuer PKV-Vertrag abgeschlossen wird, sind darin oft wieder neue Wartezeiten vereinbart. Erst nach deren Ablauf können bestimmte Leistungen wie zum Beispiel Zahnbehandlungen in Anspruch genommen werden.

Welche Alternative gibt es zur Kündigung der privaten Krankenversicherung?

Eine der besten Alternativen zum Wechsel des Anbieters ist der Wechsel in einen anderen Tarif derselben Krankenversicherung. So bleiben die Altersrückstellungen erhalten. Private Versicherungen bieten immer mehrere Tarife an, sodass auf Wunsch in einen Tarif mit besseren Leistungen oder einen der günstigeren Tarife gewechselt werden kann.

Zu beachten gilt es allerdings, dass der Wechsel in einen höheren Tarif mit besseren Leistungen nicht immer ohne Weiteres möglich ist. Die private Krankenversicherung kann eine neue Gesundheitsprüfung veranlassen, was höhere Beiträge oder den Ausschluss von Leistungen nach sich ziehen kann. Wichtig ist es deshalb, vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung alle Informationen über die angebotenen Tarife einzuholen, gut zu vergleichen und gleich zu Beginn der Versicherung eine überlegte Entscheidung zu treffen.

Die Rückkehr zu einem günstigeren Tarif ist jedoch für das Mitglied einer privaten Krankenversicherung immer möglich.

Wann lohnt sich eine Anwartschaft?

Kündigen Sie ihre private Krankenversicherung und möchten anschließend wieder eintreten, hat das negative Auswirkungen wie den Verlust der Altersrückstellungen oder eine mögliche Erhöhung der Beiträge. Mit einer Anwartschaft kann dies umgangen werden.

Diese lohnt sich, wenn die Rückkehr zur privaten Krankenversicherung geplant ist. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Versicherte für eine längere Zeit ins Ausland gehen und sich anderweitig versichern müssen oder möchten.

Die Anwartschaft in der PKV ermöglicht es, zu einem niedrigeren Beitrag den Vertrag aufrechtzuerhalten und dann nach Ende der Versicherungsunterbrechung zu denselben Konditionen wieder in den Tarif einzusteigen. Während der Anwartschaft besteht allerdings kein Anspruch auf den Bezug von Leistungen.

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