In den MB/KK sind die Vertragsbedingungen für eine private Krankenversicherung festgelegt. Sie bilden in der Regel die Grundlage für eine Vertragsbeziehung zwischen dem Krankenversicherer und seinem Kunden. Erweitert und ergänzt werden sie durch die jeweiligen Tarifbedingungen.
Die MB/KK stellen lediglich eine Verbandsempfehlung dar. Die einzelnen PKV-Anbieter sind in ihrer Gestaltung des Versicherungsumfangs frei und können die Verbandsempfehlung aufgreifen oder nicht. Rechtlich bindend sind immer nur die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Krankenversicherers und die Tarifbedingungen.
Wichtig: Ende der Gleichstellungsverordnung
Die letzten Musterbedingungen für Krankheitskosten- und Krankentagegeldversicherung sind aus dem Jahr 2009. Es gibt keine neueren Musterbedingungen, da die bisher geltende Gleichstellungsverordnung im März 2017 ausgelaufen ist.
Diese seit April 1993 geltende Rechtsgrundlage gestattete es der Versicherungswirtschaft sich untereinander in bestimmten Bereichen abzusprechen, wie beispielsweise bei Musterbedingungen, ohne dass das gegen das Kartellrecht verstößt. Die Europäische Union hat diese Rechtslage 2010 durch Verordnung aufgehoben.
Dadurch können keine weiteren Musterversicherungsbedingungen geschaffen werden, ohne dass es kartellrechtliche Konsequenzen für die beteiligten Versicherer nach sich ziehen würde.