Jeder Beamtenanfänger wird innerhalb von 6 Monaten nach seiner ersten Verbeamtung mit einem versicherungsmedizinischen Zuschlag in Höhe von 30% versichert, wenn er einen Antrag mit dem Hinweis „Öffnungsaktion der PKV“ stellt.
Welche Öffnungsaktionen gibt es?
- Beamtenanfänger
- GKV-versicherte Beamte
- Familienangehörige
Wer kann an einer Öffnungsaktion teilnehmen?
Es gilt die erstmalige Verbeamtung und eine Frist von 6 Monaten innerhalb der der PKV-Antrag gestellt sein muss. Das ist grundsätzlich die Ernennung zum Beamten auf Probe (BaP), aber auch der Beamte auf Zeit (BaZ) oder – in Ausnahmefällen – auch der Beamte auf Lebenszeit (BaL) sein. Es gilt als Beginn der Frist der auf der Ernennungsurkunde genannte Termin der Verbeamtung.
Die PKV erhebt maximal 30 % Risikozuschlag, die auch bei beihilfekonformen Änderungen des Vertrages oder Entfall der Beihilfe und fristgerechter Erhöhung des Versicherungsschutzes auf 100% ihre Gültigkeit behält.
Personenkreis der innerhalb einer Öffnungsaktion für Beamtenanfänger Versicherbaren:
- Abgeordnete des europäischen Parlaments
- Beamte auf Probe
- Beamte auf Lebenszeit oder auf Zeit, wenn keine Probezeit vorangegangen ist.
- Beschäftigte mit Beihilfeanspruch bei Sparkassen- und Landesbanken
- Dienstordnungsangestellt der Sozialversicherungsträger
- Geistliche und Kirchenbeamten
- Polizei-, Justizvollzugs und Feuerwehrbeamte mit Beihilfe
- Polizei-, Justizvollzugs und Feuerwehrbeamte mit Heilfürsorge für den Abschluss einer Anwartschaft
- Richter
- Soldaten
Ausgeschlossen sind die Personen, die als Angestellte des öffentlichen Dienstes auch einen Arbeitgeber-Zuschuss zur GKV wählen können.
Leistungsumfang innerhalb einer Öffnungsaktion
Die Öffnung bezieht sich auf den Leistungsumfang, den die gültige Beihilfeverordnung zusagt. Sind wahlärztliche Leistungen und Unterkunftszuschlag Zweibettzimmer Gegenstand der Beihilfe, so kann der Beamte diesen Umfang auch im Rahmen der Öffnungsaktion absichern.
Reduziert die Beihilfe bei Wahlleistungen im Krankenhaus pro Tag die Erstattung um einen festgelegten Betrag, so kann das durch den Abschluss einer Krankenhaustagegeld-Versicherung ausgeglichen werden.
Nicht gewährt werden Beihilfeergänzungstarife, obwohl einige Versicherer hier auch grundsätzlich abweichen bzw. im Einzelfall Angebote unterbreiten.
Ausschlussgründe
- Personen, die bereit einmal in einer PKV versichert waren und diesen Vertrag beendet haben, statt ihn auf Anwartschaft fortzuführen, wenn es angemessen gewesen wäre.
- Personen, die als BaW einen Anwärtertarif versichert hatten, den der Versicherer wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (Rücktritt oder Anfechtung) beendet hat, sind ebenfalls von dem PKV-Abschluss innerhalb einer Öffnungsaktion für Beamtenanfänger ausgeschlossen.
Unschädlich ist es dagegen, wenn ein Beamter auf Widerruf (Anwärter oder Referendar) für die Dauer der Ausbildung einen Basistarif abgeschlossen hatte.
Besondere Tarife:
Es werden die ganz normalen Tarife angeboten, die im Neugeschäft der jeweiligen PKV üblich sind. Es gibt nur wenige Versicherer, die mehr als ein Tarifwerk im Neugeschäft für Beamte unterhalten.
Einige Versicherer bieten zusätzlich reduzierte Beihilfeergänzungstarife, Kurkostenversicherung etc. an. Hier ist eine spezialisierte Beratung angeraten.
Teilnehmende Versicherer
- APKV Allianz Private Krankenversicherung-AG
- Barmenia Krankenversicherung a. G.
- BBKK Bayerische Beamtenkrankenkasse AG
- Central Krankenversicherung AG
- DBV Deutsche Beamtenkrankenversicherung – Zweigniederlassung AXA Krankenversicherung AG (nur B-Tarife, nicht Vision oder BSG)
- Debeka Krankenversicherungsverein a.G.
- DKV Deutsche Krankenversicherung AG
- Hallesche Krankenversicherung a.G.
- HUK-Coburg Krankenversicherung AG
- Inter Krankenversicherung AG
- LKH Landeskrankenhilfe V.V.a.G.
- Münchener Verein Krankenversicherung a.G.
- PAX-Familienfürsorge Krankenversicherung AG
- Signal IDUNA Krankenversicherung a.G. (Komfort-Tarife, nicht Exklusiv)
- SDK Süddeutsche Krankenversicherung a.G.
- UKV Union Krankenversicherung AG
- uniVersa Krankenversicherung a.G. nimmt nur an der Öffnungsaktion für am 31.12.2004 GKV versicherten Beamten teil.
Hinweis: Die in der Broschüre des PKV-Verbandes genannte Deutsche Ring Krankenversicherungsverein a.G. wurde im August 2017 auf die Signal IDUNA Krankenversicherung a.G. fusioniert.
Auswahlkriterien einer privaten Krankenversicherung
Wonach soll ich nun meine PKV auswählen? Falsch ist in der Regel der Beitrag, denn der ist immer nur temporär, da er regelmäßig angepasst werden muss. Der eine Versicherer hat die gestiegenen Behandlungskosten bereits eingepreist, der andere macht es ggf. nächstes Jahr. Gleiches gilt für sich verändernde Kalkulationsgrundlagen, wie die Abgangsordnung, die Sterbetafel oder den Rechnungszins.
Auf die Öffnungsaktion werden Sie regelmäßig dann verwiesen, wenn Sie Vorerkrankungen haben, die eine normale Annahme ausschließt oder nur zu sehr hohen Zuschlägen möglich wäre.
Ein weiterer Grund könnte die persönliche Bonität sein, die von den Versicherern bei Antragstellung regelmäßig geprüft wird.
Die entscheidenden Fragen, die sich ergeben, sind also die nach der „gesundheitlichen Sollbruchstelle“ und nach Ihrer persönlichen beruflichen und privaten Zukunftsplanung.
Auswahl der PKV auf der Basis von Vorerkrankung
Wenn der Grund der für die Öffnungsaktion ist, dass Sie zum Beispiel bereits eine psychische Erkrankung haben, dann wäre ein Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zu den Leistungsaussagen wichtig. Relevant wären sicher die konkreten Aussagen zu ambulanter, stationärer Psychotherapie und auch der Leistungsaussagen zum Thema gemischte Anstalten und Kur.
Gleiches gilt zum Beispiel, wenn Kieferorthopädie (KFO) ein entscheidendes Thema ist, denn die meisten Tarife sehen keine Leistungen für die kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen, mit Ausnahme von ggf. unfallbedingter KFO, vor.
Das könnten wir nun fortführen mit Fragen zu Dialyse, Diabetes oder einem anerkannten Grad der Schädigung (GdS, früher auch GdB oder GdE)
Auswahl der PKV auf der Basis von Lebensvorstellungen
Ein weiteres Kriterium für die Auswahl könnte zum Beispiel sein, dass Sie z. B. planen, in die freie Wirtschaft zu wechseln. Dann wäre eine Option gut, die Ihnen die Nachversicherung eines Krankentagegelds (KTG) ermöglicht.
Oder Sie haben die Vorstellung später im Ausland zu arbeiten oder zu leben. Dann sollte Ihre PKV hier auch entsprechende Möglichkeiten vorsehen.
Für die Beratung zur Öffnungsaktion der Beamtenanfänger und deren Angehörige ist ein hohes Maß an qualifiziertem Wissen und auch Aufwand notwendig, um eine optimale Versorgung sicher zustellen.
Auswahl der PKV auf der Basis Leistungsarten der Hauptversicherung
Da sie Ergänzungsbausteine die die Hauptversicherung aus Ambulant Stationär und Zahn nicht, nur eingeschränkt oder nur auf Umwegen erhalten, sollten die Leistungsinhalte des Haupttarifs möglichst umfassend und hoch sein.
Beihilfeergänzung
Bei der Öffnungsaktion stören sich viele Interessenten daran, dass der Beihilfeergänzungstarif nicht angeboten wird. Der Beihilfeergänzungstarif ergänzt aber die Beihilfe und die Leistung der Beihilfe liegt nicht unter dem Leistungsniveau der GKV.
Man verliert also nichts, nur weil man den Beihilfeergänzungstarif nicht abschließen kann. Dennoch sollte man sehr genau schauen, was im Beihilfeergänzungstarif enthalten ist. Die Absicherung Kurtagegeld und Krankenhaustagegeld kann man anders lösen. Auch für den Bereich Zahnersatz gäbe es Lösungen.
Kritisch ist ein Beihilfeergänzungstarif dann, wenn er Leistungen auffüllt, die dem Haupttarif der PKV fehlen oder dort nicht gut gelöst sind.
Kurleistung
Das Thema KUR wird oft unterschätzt, ist aber von großer Bedeutung.
Beim Arbeitnehmer ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig, wenn es um die Frage der Erhaltung der Arbeitskraft geht, da sie auch etwaige Erwerbsminderungsrenten zahlen müsste. Außer es sind Berufskrankheiten oder –unfälle, dann wäre die Berufsgenossenschaft zuständig.
Für die Versorgung des Beamten ist der Dienstherr zuständig. Er leistet bei Dienstunfall oder Dienstunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen entsprechende Versorgungsbezüge.
Sind Maßnahmen notwendig um Dienstunfähigkeit zu vermeiden, dann leistet die Beihilfe und zwar anteilig gemäß der Beihilfebemessung (50 % oder 70 %).
Die verbleibenden Kosten sind oft nicht Gegenstand der PKV-Tarife, da die PKV klassisch Behandlungskosten bei Krankheit bezahlt. Oft sind die Kurkosten im Beihilfeergänzungstarif, den Sie im Rahmen der Öffnungsaktion oft aber nicht bekommen.
Risikozuschlag – wie lange zahle ich den?
Grundsätzlich gilt: solange das erhöhte Risiko noch gegeben ist. Ist die Basis für den versicherungsmedizinischen Zuschlag die Krankheit Diabetes, dann können sie von lebenslang ausgehen.
Bei anderen Krankheitsbildern gilt, dass der Zuschlag zu reduzieren oder aufzuheben ist, wenn die erhöhte Gefahr nicht mehr besteht. Hierbei ist bei der Krankenversicherung auch das Rezidivrisiko zu berücksichtigen, also die Wahrscheinlichkeit, dass eine Krankheit wieder auftritt, weil man sie schon einmal hatte.
Die Rechtsgrundlage für die Aufhebung der versicherungsmedizinischen Erschwerung ist § 41 VVG.
Nur ein Antrag – der erste Antrag zählt:
Bei der Stellung des Antrags kann bereits eine Aufnahme in die Private Krankenversicherung im Rahmen der Öffungsaktion verlangt werden. Sofern der Antrag keinen Verweis auf die Öffnungsaktion enthält, werden die teilnehmenden Versicherungsunternehmen auf die Öffnungsaktionen hinweisen, wenn erkennbar ist, dass eine Aufnahme nur zu den erleichterten Bedingungen in Betracht kommt oder die Bedingungen der Öffnungsaktionen günstiger sind.
Die erleichterten Bedingungen müssen nur von dem Versicherer gewährt werden, bei dem der verbindliche Erstantrag gestellt wurde.
Alle anderen Versicherer sind nun von der Pflicht Sie zu versichern ausgenommen. Deshalb ist die unabhängige Beratung, auch wenn es Aufwand und Investition bedeutet, im Vorfeld so wichtig.
Mehr unter: Broschüre des PKV-Verbandes über die erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamtenanfänger, gesetzlich
versicherte Beamte und deren Angehörige
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Wie sollte die Beratung zu einer Öffnungsaktion für Beamtenanfänger aussehen?
Lassen sie sich von Ihrem Versicherungsvertreter, Ihrem Versicherungsmakler oder einem unabhängigen Versicherungsberater bzw. Ihrem Ansprechpartner des Versicherers im angestellten Außendienst beraten.
Es ist dabei zu beachten, dass Versicherungsvertreter und –makler in der Regel verständlicherweise wenig Interesse an Beratungen zur Öffnungsaktion haben werden, weil sie für diese Vermittlung nicht vergütet werden.
Versicherungsvertreter vermitteln i.d.R. auch nur Ihren eigenen Tarif. Gleiches gilt für den angestellten Außendienst eines PKV-Versicherers. Es bietet sich daher an, wenn die Öffnungsaktion für Beamtenanfänger für Sie relevant sein könnte, einen Versicherungsberater zu beauftragen, der Sie umfassend und ausführlich berät wie unsere KV-FUX-Experten.
Neben der Öffnungsaktion für Beamtenanfänger, gibt es auch eine Öffnungsaktion für GKV-versicherte Beamte sowie für Familienangehörige.
Was gilt für GKV-versicherte Beamte?
PKV Öffnungsaktion für Beamte, die am 31.12.2004 als Beamte freiwillig in der GKV versichert waren und es seither durchgehend waren.
Der Kreis der Teilnehmer umfasst Beamte (auf Probe (BaP), Zeit (BaZ) oder Lebenszeit (BaL)) und Richter und auch als Empfänger von Versorgungsbezügen, also als Pensionär.
Soldaten sind ausgenommen, so wie auch Dienstordnungsangestellte, Beschäftigte bei den Sparkassen und Landesbanken etc., denen die Öffnungsaktion zur ersten Verbeamtung ja offen steht.
Der Übertritt aus der GKV in die PKV im Rahmen dieser speziellen Öffnungsaktion ist dann jederzeit möglich.
Für freiwillig in der GKV versicherte Angehörige dieses Personenkreises gilt eine besondere Frist: ein Jahr, nachdem der GKV versicherte Beamte in die PKV gewechselt ist, können auch sie die Öffnung nutzen.
Was gilt für berücksichtigungsfähige Familienangehörige?
Familienangehörige meint Ehefrauen, -männer, eingetragene Lebenspartner und Kinder, Adoptivkinder und auch Pflegekinder mit dem Ziel der Adoption.
Die Öffnungsaktion greift, wenn erstmalige Berücksichtigungsfähigkeit eintritt bzw. eine Pflichtversicherung oder eine beitragsfreie Familienversicherung in der GKV endet.
Eine Voraussetzung ist, dass der Beamte, aus dem sich die Berücksichtigungsfähigkeit ableitet, bei einer PKV versichert ist.
Ist der Beamte, aus dem sich die Berücksichtigungsfähigkeit ergibt, bei einem Versicherer versichert, der nicht an der Öffnungsaktion teilnimmt, so können sich die Familienangehörigen bei einem Versicherer der an der Öffnung teilnimmt versichern.
Die Frist beträgt 6 Monate nach Eintritt des Ereignisses (z.B. Ende Pflichtversicherung) oder dem Eintritt der Berücksichtigungsfähigkeit.
Sonderaktion: nicht-versicherte Angehörige, Witwen und Waisen
Diese Aktion ist sehr speziell und betrifft nur den Personenkreis, der nicht versichert ist. Weiter Voraussetzung ist, dass sie zuletzt in der GKV versichert waren.
Die Frist beträgt jedoch 6 Monate nach Eintritt der Pflicht zur Versicherung gemäß § 5 abs. Nr. 13 SGB V und ist damit in der Regel nicht wirksam, weil die Meldung des Wohnsitzes in Deutschland die Pflicht auslöst.
Welchen Leistungsumfang haben die in der Öffnungsaktion angebotenen Tarife?
Die Öffnung bezieht sich auf den Leistungsumfang, den die gültige Beihilfeverordnung zusagt. Sind wahlärztliche Leistungen und Unterkunftszuschlag Zweibettzimmer Gegenstand der Beihilfe, so kann der Beamte diesen Umfang auch im Rahmen der Öffnungsaktion absichern.
Reduziert die Beihilfe bei Wahlleistungen im Krankenhaus pro Tag die Erstattungsfähigkeit um einen festgelegten Betrag, so kann das durch den Abschluss einer Krankenhaustagegeld-Versicherung (KHT) ausgeglichen werden.
Nicht gewährt werden Beihilfeergänzungstarife, obwohl einige Versicherer hier auch grundsätzlich abweichen bzw. im Einzelfall Angebote unterbreiten.
Was sind Ausschlussgründe?
Personen, die bereits einmal in einer PKV versichert waren und diesen Vertrag beendet haben, statt ihn auf Anwartschaft fortzuführen, wenn es angemessen gewesen wäre.
Personen, die als BaW einen Anwärtertarif versichert hatten, den der Versicherer wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (Rücktritt oder Anfechtung) beendet hat, sind ebenfalls ausgeschlossen
Unschädlich ist es, wenn ein Beamter auf Widerruf (Anwärter oder Referendar) für die Dauer der Ausbildung einen Basistarif abgeschlossen hatte.
Gibt es besondere Tarife?
Es werden die ganz normalen Tarife angeboten, die im Neugeschäft der jeweiligen PKV üblich sind. Es gibt nur wenige Versicherer, die mehr als ein Tarifwerk im Neugeschäft für Beamte unterhalten. Dann ist aber regelmäßig nur ein Tarifwerk für die Öffnung vorgesehen.
Einige Versicherer bieten zusätzlich reduzierte Beihilfeergänzungstarife, Kurkostenversicherung etc. an. Hier ist eine spezialisierte Beratung angeraten.
Teilnehmende Versicherer
- APKV Allianz Private Krankenversicherung-AG
- Barmenia Krankenversicherung a. G.
- BBKK Bayerische Beamtenkrankenkasse AG
- Central Krankenversicherung AG
- DBV Deutsche Beamtenkrankenversicherung – Zweigniederlassung AXA Krankenversicherung AG (nur B-Tarife, nicht Vision oder BSG)
- Debeka Krankenversicherungsverein a. G.
- DKV Deutsche Krankenversicherung AG
- Hallesche Krankenversicherung a.G.
- HUK-Coburg Krankenversicherung AG
- Inter Krankenversicherung AG
- LKH Landeskrankenhilfe V.V.a.G.
- Münchener Verein Krankenversicherung a.G.
- PAX-Familienfürsorge Krankenversicherung AG
- Signal IDUNA Krankenversicherung a.G. (Komfort-Tarife, nicht Exklusiv)
- SDK Süddeutsche Krankenversicherung a.G.
- UKV Union Krankenversicherung AG
Hinweise:
- Die uniVersa Krankenversicherung a.G. nimmt nur an der Öffnungsaktion für am 31.12.2004 GKV versicherten Beamten teil.
- Die in der Broschüre des PKV-Verbandes genannte Deutsche Ring Krankenversicherungsverein a.G. wurde im August 2017 auf die Signal IDUNA Krankenversicherung a.G. fusioniert.