Als Privatpatient oder Privatpatientin haben Sie viele Vorteile beim Arzt oder im Krankenhaus. Sie können privatärztliche Behandlungen und tariflich vereinbarte Wahlleistungen wie etwa eine Chefarztbehandlung in Anspruch nehmen und bekommen diese dann erstattet. Doch was umfasst die privatärztliche Behandlung eigentlich genau? Und wie funktioniert die Kostenübernahme? Diese Informationen bietet der folgende Artikel.
- Eine privatärztliche Behandlung steht PKV-Versicherten, Selbstzahlern und Krankenzusatzversicherten offen.
- Sie sind bei einer privatärztlichen Behandlung wie etwa in einer Sprechstunde beim Privatarzt selbst zahlungspflichtig.
- Die Kosten privatärztlicher Leistungen werden nur in der privaten Krankenversicherung übernommen. Bei Abschluss einer Krankenzusatzversicherung ist dies aber auch für GKV-Versicherte möglich.
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Was ist eine privatärztliche Behandlung?
Die privatärztliche Behandlung ist eine Behandlungsform für privat Krankenversicherte oder selbstzahlende Patienten und Patientinnen. Diese gehen einen Behandlungsvertrag mit dem behandelnden Arzt oder der Therapeutin ein und zahlen die Rechnung direkt an den Behandler oder die Behandlerin.
Privatversicherte Patienten und Patientinnen können diese Rechnung dann anschließend bei ihren privaten Krankenversicherern einreichen und sie sich zu den vereinbarten tariflichen Konditionen erstatten lassen.
Was umfasst die privatärztliche Behandlung?
Die privatärztliche Behandlungsform kann mehrere Komponenten und Leistungen umfassen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht oder in geringem Maße übernommen werden.
Die Vorteile für PKV-Versicherte reichen von der freien Arztwahl im ambulanten Bereich und im Krankenhaus über komfortablere Unterbringung in der Klinik im Ein- oder Zweibettzimmer bis hin zu umfassenderem Leistungsumfang etwa bei Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln oder Vorsorgeuntersuchungen.
Auch ist bei der privatärztlichen Behandlungsform eine individuellere Behandlung möglich. Der behandelnde Arzt oder die Ärztin kann sich mehr Zeit für individuellere Diagnostik nehmen und muss sich nicht an den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung halten.
Wer eine Behandlung durch Spezialisten zum Beispiel den Chefarzt oder die Chefärztin im Krankenhaus wünscht, kann sich auch diese Wahlleistung mit der privaten Krankenversicherung absichern lassen.
Doch was bedeutet eigentlich Chefarztbehandlung genau?
Beispiel wahlärztliche Leistung: Was ist die Chefarztbehandlung?
Die Chefarztbehandlung ist eine ärztliche Wahlleistung, die privat Versicherten und Selbstzahlern offen steht. Sie ist die Behandlung durch Spezialisten unabhängig von der medizinischen Notwendigkeit. Alle an der Behandlung maßgeblich beteiligten Ärzte und Ärztinnen sind dann Chefärzte.
Der Behandlungsvertrag mit dem Chefarzt oder der Chefärztin muss schriftlich geschlossen werden und kann dann als wahlärztliche Leistung abgerechnet werden, wenn die Kernleistungen wie zum Beispiel die eigentliche operative Leistung vom Chefarzt oder der Chefärztin erbracht wurden.
Die Vertretung durch Oberarzt oder die Oberärztin ist bei Verhinderung des Chefarztes oder der Chefärztin möglich. Sie müssen aber vorher informiert werden und müssen zustimmen. Im Notfall dürfen Sie natürlich auch von einem anderen Arzt oder Ärztin ohne Zustimmung behandelt werden.
Routineleistungen wie Verbände wechseln, Vernähen oder Blutabnahme können aber abgegeben werden. Diese Leistungen dürfen dann nicht als Wahlleistung abgerechnet werden und sind durch Fallpauschalen abgegolten.
Wer kann eine privatärztliche Behandlung in Anspruch nehmen?
Um eine privatärztliche Behandlung in Anspruch nehmen zu können haben Patienten und Patientinnen zwei Möglichkeiten:
- Sie sind in der privaten Krankenversicherung versichert.
- Sie treten als Selbstzahler oder Selbstzahlerin auf und übernehmen die Kosten für die Leitungen selbst.
Können nur Privatversicherte in die Privatpraxis?
Die Privatpraxis ist also nicht nur für privat versicherte Patienten und Patientinnen zugänglich. Die Kosten werden ihnen allerdings nur als Privatpatient oder als Zusatzversicherte erstattet.
Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben also die Möglichkeit sich die Kosten für eine privatärztliche Behandlung oder ärztliche Wahlleistungen mit dem Abschluss einer privaten Zusatzversicherung (z.B. Krankenhauszusatz- oder Zahnzusatzversicherung) erstatten zu lassen.
Wie funktioniert die Kostenübernahme für eine privatärztliche Behandlung?
Patienten und Patientinnen sind für privatärztliche Leistungen selbst zahlungspflichtig. Das heißt, die Behandlungskosten werden dem Patient oder der Patientin unter Angabe einer Zahlungsfrist direkt in Rechnung gestellt.
Ein privat Versicherter oder eine Zusatz-Versicherte hat dann natürlich den Vorteil, dass sie die Kosten für die privatärztlichen Behandlungsformen bei ihrer privaten Krankenversicherung einreichen und sich die Rechnungen von ihren Versicherungen im Rahmen des Versicherungsumfang erstatten lassen können. Um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für eine privatärztliche Behandlung zu erhalten, ist ein Tarifvergleich sinnvoll.
Bei teuren Behandlungen zum Beispiel bei einem Krankenhausaufenthalt sollten Kostenübernahmeerklärung Ihrer Versicherung einholen. Dann rechnet die private Krankenversicherung allgemeine Krankenhausleistungen und die Unterbringung direkt mit dem Krankenhaus ab.
Wahlleistungen wie etwa eine vereinbarte Chefarztbehandlung werden Patienten und Patientinnen jedoch gesondert in Rechnung gestellt.
Wie wird eine privatärztliche Behandlung abgerechnet?
Die Abrechnung einer privatärztlichen Leistung erfolgt direkt zwischen Behandler/Behandlerin und Patient/Patientin.
Je nach Fachgebiet richtet sie sich nach:
- GOÄ: Gebührenordnung für Ärzte oder
- GOZ: Gebührenordnung für Zahnärzte
Folgende Sätze gelten für bestimmte Leistungen:
Tabelle Gebührenordnungssätze:
- 2,3-facher Regelhöchstsatz bei Arztgespräch, Untersuchung oder Behandlung (einfach)
- 3,5-facher Höchstsatz bei Arztgespräch, Untersuchung oder Behandlung (aufwendig)
- 1,8-facher Satz für technische Untersuchungen (z.B. Röntgen, Ultraschall) oder Leistungen wie Krankengymnastik
- 1,15-facher Satz für Laboruntersuchungen
Achtung: Bei Versicherten in Sozialtarifen der privaten Krankenversicherung gilt sowohl beim Zahnarzt oder der Zahnärztin wie auch bei allen anderen Ärzten und Ärztinnen ein reduzierter Satz der GOÄ oder der GOZ. Deshalb sollten Sie als Privatversicherter in einem Sozialtarif wie dem Basis- oder Notlagentarif immer zuvor in der Arztpraxis Bescheid geben, damit Ihnen keine höhere Rechnung gestellt wird und sie Anteile der Behandlungskosten selbst übernehmen müssen.
Was kostet eine Behandlung in einer Privatpraxis?
Die Kosten für eine Sprechstunde in einer Privatpraxis belaufen sich im Durchschnitt auf etwa 25 bis 50 Euro.
Doch wie kommt der Rechnungsbetrag zustande? Die folgende Beispiele erklären die Rechnungssumme anhand des Regelhöchstsatzes von 2,3.
- Untersuchung 10 € x 2,3 = 23 €
- Überweisung 1,71 € x 2,3 = 3,93 €
- Verband anlegen 2,57 € x 2,3 = 5,90 €
- Großflächiges Auftragen von Cremes: 8,55 € x 2,3 = 19,67 €
Privatarzt und Vertragsarzt: Was ist der Unterschied?
Es gibt zwei verschiedene Arten von Ärzten und Ärztinnen in Deutschland: Privatärzte und Vertragsärzte. Alle sind approbiert und Mitglied der Ärztekammer.
Bei Vertragsärzten, auch als Kassenärzte bekannt, handelt es sich um Ärzte und Ärztinnen, die eine Kassenzulassung besitzen. Also mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen können.
Ärzte und Ärztinnen mit Privatpraxen dagegen haben keine Zulassung bei den gesetzlichen Krankenkassen, sie können also keine Krankenkassen-Patienten abrechnen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt keine privatärztlichen Leistungen, auch keinen Anteil der Kosten. Nur im Notfall ist eine Kostenübernahme für die privatärztliche Behandlung durch die GKV möglich.
FAQ privatärztliche Behandlung
Wie kann ich als Kassenpatient in eine Privatpraxis?
Gesetzlich Krankenversicherte können privatärztliche Leistungen entweder als Selbstzahler in Anspruch nehmen oder sich die privatärztlichen Gesundheitsleistungen durch den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung erstatten lassen. Die Höhe der Erstattung variiert je nach Tarif.
Wann wird man vom Chefarzt behandelt?
Die Chefarztbehandlung ist eine wahlärztliche Leistung, die schriftlich mit dem Krankenhaus vereinbart wird. Die maßgeblichen Behandlungsschritte wie etwa eine Operation werden dann von einem Chefarzt oder einer Chefärztin übernommen. Nur in Absprache oder in Notfällen darf dann ein anderer Arzt oder eine andere Ärztin den Patienten oder die Patientin behandeln. Die wahlärztliche Behandlung durch den Chefarzt oder die Chefärztin wird dann neben den allgemeinen Krankenhausleistungen gesondert abgerechnet.
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