Leider ist Privatklinik nicht gleich Privatklinik: Üblicherweise verbindet man mit dem Begriff eine organisatorisch selbständige Einrichtung, die außerhalb der staatlichen Krankenhausplanung steht und den Patienten eigenständig stationäre Leistungen anbietet.
Definition: Eine Privatklinik ist ein selbständiges Krankenhaus außerhalb der staatlichen Krankenhausplanung und des Krankenhausentgeltgesetzes.
In den vergangenen Jahren haben jedoch zahlreiche öffentliche Krankenhäuser eigene „Privatklinik“-Bereiche ausgegründet und parallel zum öffentlichen Krankenhaus betrieben. Der Grund dafür: Während öffentliche Krankenhäuser für ihre medizinischen Leistungen bei privat und gesetzlich versicherten Patienten keine Preisunterschiede machen dürfen, sind Privatkliniken nicht an das Krankenhausentgeltgesetz gebunden. Sie können die Preise für ihre Leistungen und Zuschläge für die Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer erheblich freier festsetzen und müssen zusätzlich Umsatzsteuer berechnen.
Leidtragende sind dabei die Patienten. Nicht nur, dass diese ungerechtfertigten Mehrkosten zwangsläufig zu höheren Beiträgen der Versicherten führen; offenbar werden die Patienten häufig auch ohne ihr Wissen oder Wollen einer Privatklinik zugewiesen. Da für die Versicherten diese Zusammenhänge nur schwer nachzuvollziehen sind, bieten die privaten Krankenversicherer hierzu eine beratende Unterstützung an. Dazu empfiehlt es sich, das eigene Versicherungsunternehmen vorab über einen geplanten Aufenthalt in einer Privatklinik zu informieren.
Weitere interessante Artikel zum Thema private Krankenversicherung:
Was sind privatärztliche Behandlungen?
Was ist die stationäre Heilbehandlung und übernimmt sie die PKV?
Was kostet ein Tag im Krankenhaus als Selbstzahler?
Zahnarztkosten: Was übernimmt die private Krankenversicherung?