Die Restkostenversicherung ist eine private Krankenversicherung und versichert dem Beihilfeempfänger (z.B. Beamten) den Teil der Kosten einer medizinisch notwendigen Versorgung, welche er von seiner Beihilfe nicht erstattet bekommt (die Höhe der Beihilfe unterscheidet sich je nach Dienstherr und Familienstand).
Seit dem 1. Januar 2009 müssen aufgrund der Versicherungspflicht auch Beihilfeberechtigte eine Krankenversicherung für ihre Restkosten abschließen.
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Meistens wählen Beihilfeempfänger die besonders günstige Restkostenversicherung bei der privaten Krankenversicherung (PKV), da diese, anders als eine Vollkostenversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV), nur die Versorgungslücke zur Beihilfe decken kann und dadurch deutlich günstiger ist als die GKV. Darüber hinaus ist ein weiterer Vorteil der Restkostenversicherung, dass sich der Krankenversicherungsschutz nach den eigenen Wünschen individualisieren lässt, was bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich ist.