Wie die Abrechnung als Privatpatient im Krankenhaus funktioniert
Wer sich privat krankenversichert, erwartet mehr Leistungen, als sie die gesetzliche Krankenversicherung bietet. Das gilt nicht nur im Falle einer ambulanten Behandlung bei einem niedergelassenen Arzt oder Facharzt. Auch bei einem medizinisch notwendigen Aufenthalt im Krankenhaus kann sich beispielsweise die freie Krankenhauswahl im Rahmen der privaten Absicherung als vorteilhaft gegenüber der gesetzlichen erweisen. Der privat versicherte Patient benötigt keine Überweisung. Er kann sich unabhängig von Vorgaben für das am besten geeignete Krankenhaus und einen bestimmten Arzt oder eine bestimmte Ärztin entscheiden.
Die Abrechnung der Patienten: Unterschiede für GKV und PKV Versicherte
Ein weiterer großer Unterschied betrifft die Abrechnung. Denn für die Zahlung der Krankenhauskosten ist der Privatpatient selbst verantwortlich. Während die gesetzlichen Krankenkassen direkt mit dem Leistungserbringer, in dem Fall also mit der Klinik, die Kosten abrechnen – und der Versicherte üblicherweise gar nichts von den angefallenen Kosten erfährt – ist der Privatpatient in der Zahlungspflicht. Die stationären Leistungen und die Behandlungen durch den Arzt sind direkt von ihm zu vergüten. Die private Krankenversicherung erstattet später je nach Tarif die entsprechenden Beträge.
Fallpauschalen:
Seit 2004 bilden für die Rechnungslegung grundsätzlich die sogenannten Fallpauschalen, die diagnosebezogen gelten (Diagnosis Related Groups – DRG), die Grundlage. Es gibt derzeit 24 Hauptdiagnosegruppen (Major Diagnostic Category – MDC), beispielsweise für Störungen oder Krankheiten des Auges, des Nervensystems oder der Atmungsorgane. Je nach dem in welche Hauptkategorie der Patient fällt und welche konkrete Behandlung er erhalten hat, ergeben sich die Rechnungsbeträge.
Allerdings ist auch bei der privaten Krankenversicherung eine direkte Abrechnung zwischen Krankenhaus und Versicherer möglich. Dazu genügt es, wenn der Privatpatient eine Kostenübernahmeerklärung abgibt oder die Klinik Card beziehungsweise Card für Privatversicherte vorlegt. Die Behandlungen kann man dann ebenso wie die Kosten für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer direkt abrechnen. Das macht vor allem bei sehr hohen Rechnungen der Krankenhausärzte und dem Krankenhaus Sinn.
Sie suchen nach einer direkten Beratung zur PKV?
Mit unseren unabhängigen Experten erhalten Sie eine ehrliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation und Wünsche eingeht, um mit Ihnen den besten PKV-Tarif für Sie zu finden.
- Wir klären mit Ihnen Ihre Fragen zur privaten Krankenversicherung
- Wir finden mit Ihnen den optimalen Tarif
- Wir helfen Ihnen beim Wechsel in die PKV oder beim Tarifwechsel
- Unsere Beratung ist unabhängig, kostenlos und unverbindlich
Kosten der stationären Krankenhausversorgung:
Im Jahr 2017 lagen die Kosten je Fall stationärer Behandlung im Bundesdurchschnitt bei 4.695 Euro, so das Statistische Bundesamt. Spitzenreiter war Hamburg mit 5.408 Euro je Fall und am günstigsten war eine Krankenhausbehandlung in Brandenburg mit 4.235 Euro. Insgesamt zeigt das Statistische Bundesamt einen Anstieg der Kosten der stationären Krankenhausversorgung im Jahr 2017 um knapp 4 Prozent auf rund 91,3 Milliarden Euro. Im Vorjahr waren es 87,8 Milliarden Euro.
Die Abrechnung als Privatpatient im Krankenhaus
Bei der privaten Krankenversicherung wird die Rechnung für die stationäre Behandlung als Privatpatient insoweit vom Versicherer beim Vorhandensein einer Abtretungserklärung direkt beglichen – sofern kein Selbstbehalt vereinbart wurde oder bestimmte Leistungen durch den Tarif nicht gedeckt sind. Auch wenn Wahlleistungen in Anspruch genommen wurden, müssen diese zusätzlichen Kosten eventuell vom Patienten selbst übernommen werden. Das gilt etwa bei der Wahlleistung Unterkunft, wenn beispielsweise Angehörige einen Internetanschluss im Zimmer oder die zeitweilige Unterbringung nutzen. Wie viel das jeweils mehr kostet, hängt von den individuellen Regelungen des Krankenhauses ab. Die Basiskosten für ein Einzelzimmer betragen pro Tag meist um die 150 Euro. Für ein Zweibettzimmer ist es ungefähr die Hälfte. Es werden schnell, allein für die Unterkunft mit ein paar Komfortleistungen, um die 200 Euro pro Tag erreicht.
Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich bei einem Krankenhausaufenthalt mit 10 Euro pro Tag an den angefallenen Kosten beteiligen, für maximal 28 Tage im Jahr. Pro Jahr sind es also maximal 280 Euro, die ein gesetzlich Versicherter für den Aufenthalt im Krankenhaus aufbringen muss. Hinzu kommen beispielsweise Extrakosten für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Dies kann entweder selbst beglichen oder, wenn vorhanden, von der privaten Krankenzusatzversicherung übernommen werden.
Weitere interessante Artikel zum Thema private Krankenversicherung:
Was sind privatärztliche Behandlungen?
Deckt die PKV die Kosten für eine Privatklinik ab?
Was ist die stationäre Heilbehandlung und übernimmt sie die PKV?
Zahnarztkosten: Was übernimmt die private Krankenversicherung?