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Auch wenn es mit Ausnahme der Schutzimpfung gegen Masern keine Impfpflicht in Deutschland gibt, raten Ärzte gerade bei Babys und Kleinkindern, auf einen möglichst lückenlosen Impfschutz zu achten. Geschieht das nicht, kommt es wie im Falle der Masern immer wieder zu kleinen Ausbrüchen der Erkrankung. Mit der Impfpflicht soll die Ausbreitung von Masern in Deutschland stark eingedämmt und im günstigsten Falle ganz ausgerottet werden. Das kann gelingen, wenn laut Bundesregierung eine Impfquote von 95 Prozent erreicht wird. Derzeit liegen die Quote mit knapp 93 Prozent bei der wichtigen zweiten Masernimpfung in Deutschland aber noch unter der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO).
Seit 1. März 2020 gilt eine generelle Impflicht gegen Masern
Laut dem Masernschutzgesetz müssen Erziehungsberechtigte seit dem 1. März 2020 vor der Aufnahme ihres Kindes in eine Kita, Schule oder eine andere Gemeinschaftseinrichtung (wie Kinderhort, Ferienlager oder Ausbildungsstätte) nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind. Zudem müssen auch alle Mitarbeiter in Kitas, Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen sowie Tagesmütter, die nach 1970 geboren sind, gegen Masern geimpft sein. Auch in Asylbewerber– und Flüchtlingsunterkünften müssen alle dort Wohnende und auch dort Tätige einen entsprechenden Schutz nachweisen. Die Impfpflicht gilt auch für das Personal in medizinischen Einrichtungen.
Impfen kann Leben retten
Nicht nur Impfungen gegen Masern sind von hohem Wert für den Gesundheitsschutz des Einzelnen und der Allgemeinheit. Um durch Infektionen übertragbaren Krankheiten vorzubeugen, wurde mit der Ständigen Impfkommission (STIKO) bereits 1972 ein unabhängiges Expertengremium für Impfempfehlungen berufen. Damals noch durch das Bundesgesundheitsamt. Seit 1994 ist die STIKO dem Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin angegliedert und gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Die STIKO veröffentlicht in der Regel einmal pro Jahr auf der Internetseite des RKI im Rahmen des Epidemiologischen Bulletin des RKI seine Impfempfehlungen.
Mittlerweile durchaus mit einigem Erfolg:
So haben sich die Impfquoten im Kindesalter in den letzten zehn Jahren kontinuierlich erhöht. Auch Schutzimpfungen nimmt man inzwischen deutlich vermehrt in Anspruch.
Laut STIKO bestehen allerdings beim Impfschutz von Kindern gegen Pertussis (Keuchhusten), Hepatitis B sowie bei der entscheidenden zweiten Masernimpfung und bei Impfungen gegen Mumps und Röteln immer noch teils starke regionale Defizite. Vor allem Jugendliche und Erwachsene weisen oft nur eine unzureichende Immunisierung auf. Dabei haben Schutzimpfungen nach dem BMG nicht nur eine Wirkung auf die geimpften Personen. Sie können indirekt auch nicht geimpfte Menschen vor einer Erkrankung schützen, da sie die weitere Verbreitung einer Infektionskrankheit stoppen oder verringern.
Empfohlene Schutzimpfungen werden von den Krankenkassen in der Regel übernommen
Alle gesetzlich Versicherten und auch die meisten privat Versicherten haben einen Anspruch auf die von der STIKO empfohlenen Schutzimpfungen.
Am Geld dürften hohe Impfquoten also nicht scheitern. Eher schon daran, dass einige Eltern vorgesehene Impfungen für ihre Kinder einfach vergessen oder das Impfen als nicht sonderlich wichtig erachten. Auch lehnt eine kleine, aber sehr aktive Gruppe Impfungen kategorisch ab. Sie begründen dies meist mit einem hohen Risiko für Nebenwirkungen. Aus wissenschaftlicher Sicht gibt es dafür aber keine soliden Belege. Eher gilt das Gegenteil: Statistisch erkrankt etwa jeder 1000. Masern-Patient an einer durchaus lebensbedrohlichen Entzündung im Gehirn (Enzephalitis). Das Risiko infolge einer Masern-Impfung an einer Enzephalitis zu erkranken, liegt laut WHO aber nur bei etwa eins zu einer Million.
Viel schlimmer:
Nachlässigkeit und Impfverweigerung können zur Rückkehr vermeidbarer Krankheiten in Europa führen.
Am Beispiel Masern lässt sich das gut aufzeigen: Obwohl sie in der Bundesrepublik bis 2020 komplett ausgerottet sein sollten, gab es 2017 rund 1000 Masernfälle. Ein Mensch starb, rund 40 Prozent der Erkrankten mussten in stationäre Behandlung. 2018 gab es immerhin 544 gemeldete Masernfälle und bis Mitte Oktober 2019 hat man 501 Masernfälle registriert.
Gegen diese Krankheiten sollten sich auch Erwachsene impfen lassen
Welche Impfempfehlungen die Ständige Impfkommission für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene jeweils herausgibt, lässt sich etwa über den jährlich aktualisierten Impfkalender für Standardimpfungen nachlesen. Zu finden ist der Impfkalender auf den Seiten des Robert Koch Instituts.
Da der Impfschutz für Erwachsene nicht unbegrenzt erhalten bleibt, sollten hier regelmäßig auch Auffrischimpfungen erfolgen.
Beispielsweise gegen:
- Tetanus: Die auch Wundstarrkrampf genannte und häufig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, wird durch das durch das Bakterium Clostridium tetani ausgelöst. Bei einer Tetanus-Erkrankung werden die muskelsteuernden Nervenzellen befallen.
- Diphtherie: Die hochgradig ansteckende Krankheit, die zu lebensbedrohlichen Komplikationen und Spätfolgen führen kann. Sie wird durch eine Infektion der oberen Atemwege mit dem Bakterium „Corynebacterium diphtheriae“ hervorgerufen.
- Pertussis: Die hochansteckende Infektionskrankheit, auch als Keuchhusten bekannt, wird in der Regel durch das Bakterium „Bordetella pertussis“ ausgelöst. Was zu heftigen Hustenattacken führen kann, die mehrere Wochen anhalten. Bei Säuglingen können die Hustenanfälle lebensbedrohlich verlaufen.
- Pneumokokken: Eine Infektion mit Pneumokokken verläuft bei zwei bis zehn Prozent der Erkrankten tödlich, bei etwa 15 Prozent entstehen bleibende Folgeschäden durch Hirnhaut-, Lungen- oder Mittelohrentzündungen. Besonders Säuglinge und Kleinkinder sind durch eine Pneumokokken-Erkrankung stark gefährdet.
- Masern: Ist der Impfstatus nicht klar, empfiehlt die STIKO für Erwachsene, die nach 1970 geboren sind, eine Masernimpfung.
- Influenza: Die echte Grippe ist eine durch Viren verursachte Infektionskrankheit, die zu hohem Fieber, schweren Kopf- und Gliederschmerzen und einem trockenen Reizhusten führen kann. Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Impfung vor allem für Risikogruppen, wie Menschen ab 60 Jahren, Schwangere, chronisch Kranke und auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen und medizinisches Personal.
Impfungen für Auslandaufenthalte
Auch wer eine Fernreise aus beruflichen oder privaten Gründen plant, sollte sich je nach aktuellem Impfstatus, Reiseland, Art und Dauer der Reise gegebenenfalls gegen Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Poliomyelitis, Tollwut und Typhus impfen lassen. In jedem Fall ist es geboten, sich über die Infektionsrisiken vor Ort zu informieren und sich bei seinem Arzt eine reisemedizinische Beratung einzuholen. Fahren Sie in ein Land, das ein erhöhtes Infektionsrisiko für Polio-Erkrankungen aufweist, empfiehlt die Ständige Impfkommission des Robert-Koch-Institutes beispielsweise eine Auffrischung des Impfschutzes gegen Polio. Für solche Fälle steht ein entsprechender 4-fach-Impfstoff gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis und Polio zur Verfügung.
Zu beachten ist:
Reiseimpfungen werden in der Regel nicht von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen bezahlt.
(Kleinere) Nebenwirkungen nicht ganz ausgeschlossen
Nicht alle Impfungen gehen spurlos vorüber. So sind Rötung, Schwellungen und Schmerzen an der Impfstelle und auch Allgemeinreaktionen wie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen oder Unwohlsein mögliche Beschwerden nach einer Impfung. Allerdings gelten diese Reaktionen auch als erwünschte Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem Impfstoff und verschwinden in der Regel nach wenigen Tagen komplett wieder. Angaben zu Art und Häufigkeit der unerwünschten Arzneimittelwirkung (UAW) finden sich in der Fachinformation des jeweiligen Impfstoffs. Generell gilt jedoch, dass moderne Impfstoffe gut verträglich sind und unerwünschte Arzneimittelnebenwirkungen nur in seltenen Fällen beobachtet werden.