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Gerd Güssler – Gründer
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Gerade in Corona-Zeiten meiden viele aus Angst vor Ansteckung mit dem Virus den Gang zum Arzt. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden, wenn es sich nur um ein eher alltägliches gesundheitliches Problem handelt, dessen Ursache bekannt ist. Häufige Einsatzgebiete für Selbstmedikation sind beispielsweise Schmerzen, Verdauungsprobleme, Wunden, Hautprobleme oder leichte Erkältungssymptome. In solchen Fällen kann eine Selbstmedikation mit schon bekannten, rezeptfreien Medikamenten ausreichend und unbedenklich sein.
Selbstmedikation: Rezeptpflichtige Arzneien sind tabu
Vor der Einnahme jeder Arznei ist es jedoch wichtig, sich beim Apotheker oder mithilfe des Beipackzettels über die richtige Anwendung und Dosierung sowie über Anwendungsdauer und mögliche Neben- und Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten zu informieren. Bei Mitteln aus der Hausapotheke sollte der Erkrankte auch immer das Verfallsdatum kontrollierten. Wer abgelaufene Medikamente einnimmt, riskiert seine Gesundheit.
Das gilt beispielsweise für Augentropfen, die bereits nach etwa sechs Wochen bakteriell verunreinigt sind und nicht mehr verwendet werden dürfen. Das kann bei Anwendung zu gesundheitlichen Schäden führen. Bestenfalls sind ältere Medikamente nicht mehr voll wirksam oder komplett wirkungslos. Verschreibungspflichtige Arzneien wie Antibiotika sind bei der Selbstmedikation generell tabu. Sie gehören niemals in die Hausapotheke.
Wann bin ich ein Fall für den Arzt?
Pflanzliche Arzneien sollten zur Selbstmedikation ebenso vorsichtig eingesetzt werden wie künstlich hergestellte Pharmazeutika. Denn auch solche Mittel sind nicht nebenwirkungs- und risikofrei. Das gilt beispielsweise für Eukalyptusprodukte bei Sinusitis oder Johanniskraut, das häufig zur Selbstmedikation bei leichten Schlafstörungen oder Verstimmungen zum Einsatz kommt.
Haben sich die Beschwerden nach drei, spätestens vier Tagen trotz Selbstmedikation nicht deutlich abgeschwächt, sind sie gar schlimmer geworden oder sind neue Krankheitssymptome hinzugekommen, ist der Gang zum Arzt unumgänglich. Im Falle hartnäckiger Erkältungssymptome empfiehlt es sich wegen der Corona-Pandemie jedoch, zunächst nicht in die Praxis zu gehen, sondern ersten medizinischen Rat am Telefon einzuholen.
Selbstmedikation bei Schwangeren und Kindern
Für Schwangere, Stillende und Kinder ist eine Selbstmedikation nicht geeignet. Auch bei leichten gesundheitlichen Beschwerden muss immer ein Mediziner entscheiden, welche Therapie wirksam und unbedenklich ist. Vor allem Kleinkinder haben einen anderen Stoffwechsel als Erwachsene, auch das Immunsystem ist noch nicht voll ausgereift. Darum verbietet sich hier grundsätzlich die Selbstmedikation.
Bei der Eigenbehandlung ist zudem bei Krankheitssymptomen geboten, die bislang nie aufgetreten sind. Wer beispielsweise nie zuvor unter Sodbrennen gelitten hat, plötzlich aber wiederholt unter Beschwerden leidet, ist eindeutig ein Fall für den Arzt. Er klärt ab, welche Ursachen das Sodbrennen hat und wie es behandelt werden muss.
Unpässlichkeit oder ernste Erkrankung?
Hinter einer ganzen Reihe weiterer harmlos wirkender Beschwerden, wie zum Beispiel Ohrenschmerzen, häufigem Nasenbluten oder wiederkehrender Verstopfung können ernste Erkrankungen stehen. Wer solche Symptome nicht vom Arzt abklären lässt, sondern sich auf eigene Faust zu kurieren versucht, gefährdet seine Gesundheit. Hier stößt die Selbstmedikation an ihre Grenzen.