Laut der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) ist der weiße Hauptkrebs inzwischen die am häufigsten angezeigte Berufskrankheit in der Bauwirtschaft. Auch für andere Berufe gilt: Zuviel UV-Strahlung kann Hautkrebs und andere gesundheitliche Schäden verursachen. Unsere Haut besitzt zwar einen Eigenschutz und kann sich in begrenztem Maße aus eigener Kraft vor Sonnenstrahlung schützen. Um aber eine Schädigung der Haut oder der Augen zu vermeiden, sollte jeder, der sich in den Frühjahrs- und Sommermonaten im Außenbereich aufhält, stets auf einen ausreichenden Sonnenschutz achten.

So wirken UV-Strahlen auf die Haut

Die Häufigkeit von Hautkrebserkrankungen steigt in Deutschland – und weltweit – stetig. Das Bundesamt für Strahlenschutz registriert jedes Jahr rund 200.000 neue Fälle. Demnach verdoppelt sich in Deutschland die Zahl an Hautkrebsneuerkrankungen alle 10 bis 15 Jahre. Vorsorgeuntersuchungen werden daher immer wichtiger. Die gesetzlichen Kassen tragen die Kosten für eine Untersuchung alle zwei Jahre für Menschen ab 35 Jahren.

Verantwortlich für diese Gesundheitsschäden ist die in den Sonnenstrahlen enthaltene ultraviolette Strahlung, kurz UV-Strahlung. UV-Strahlung wird in UV-A-, UV-B- und UV-C-Strahlen unterteilt.

Als besonders gefährlich gelten die energiereichen und kurzwelligen UV-B-Strahlen, die im oberen Hautbereich die Zellen angreifen, die für die Bildung des Pigments Melanin zuständig sind und die verschiedenen Schattierungen und Farben der Haut, des Haars und der Augen beim Menschen „produzieren“. Die langwelligeren UV-A-Strahlen dringen tiefer in die Haut ein und greifen dort das elastische Bindegewebe an. Eine Folge von zu viel UV-A-Strahlung ist eine schnellere Hautalterung. Auch Hautfleckenbildung und Falten lassen sich auf UV-A-Strahlung zurückführen.

Diese weiteren Gefahren lauern in Sonnenstrahlen:

  • UV-Strahlung: Der Anteil der unsichtbaren UV-Strahlung macht nur 6 Prozent der gesamten Sonnenstrahlung aus. Jedoch gilt: je kürzer die Wellenlänge, desto energiereicher die UV-Strahlung und umso schädlicher für den Menschen.
  • UV-A-Strahlung: Diese kann bei hohen Dosen Sonnenbrand verursachen, bewirkt frühzeitige Hautalterung, Hautkrebs und grauen Star. UV-A-Strahlung dringt auch durch Fensterglas.
  • UV-B-Strahlung: Sie durchdringt zwar Wasser, aber kein Fensterglas. UV-B-Strahlung ist hauptverantwortlich für Sonnenbrand, fördert Hautkrebs, Horn- und Bindehautentzündung der Augen.

Die Haut bei der Arbeit im Freien schützen

Ob bei der Arbeit im Freien UV-Schutzmaßnahmen anzuwenden sind, lässt sich beispielsweise mit der Schattenregel festzustellen. Fällt bei dieser einfachen Methode die Köperlänge größer (oder gleich) als die Schattenlänge („kleiner Schatten“) aus, sind UV-Schutzmaßnahmen erforderlich. Ist die Körperlänge kleiner als die Schattenlänge („großer Schatten“) brauchen UV-Schutzmaßnahmen nicht angewendet zu werden.

Sonnenschutz sollte bei beruflichen Tätigkeiten im Freien immer sofort angewendet werden, wenn der UV-Index 3 oder höher ist (der aktuelle UV-Index kann beim Deutschen Wetterdienst jederzeit abgerufen werden). Die Eigenschutzzeit der Haut wird ab diesem Wert schnell überschritten. Außerdem gilt: In den Sommermonaten ist die UV-Strahlung wesentlich höher als im Winter und um die Mittagszeit wesentlicher höher als in den Morgen- oder Abendstunden. Am höchsten ist die UV-Strahlung in der Zeit zwischen 11:00 Uhr und 16:00 Uhr (MESZ). Währenddessen sollten Aufenthalte in der direkten Sonne möglichst reduziert oder gar vermieden werden. Übrigens: Auch bei bedecktem Himmel wirkt UV-Strahlung aufgrund von Reflexionen.

Je nach Höhe des UV-Indexes empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation WHO folgende Schutzmaßnahmen:

  • UV-Index 3 bis 5: Körperbedeckende Kleidung, Kopfbedeckung, UV-Sonnenbrille und entsprechende UV-Schutzmittel
  • UV-Index 6 und 7: Körperbedeckende Kleidung, Arbeiten in den Schatten verlegen, Kopfbedeckung, UV-Sonnenbrille, entsprechende UV-Schutzmittel
  • UV-Index 8 bis 10: Aufenthalt im Freien vermeiden, körperbedeckende Kleidung, Arbeiten in den Schatten verlegen, Kopfbedeckung, UV-Sonnenbrille, entsprechende UV-Schutzmittel
  • UV-Index 11: Zusätzlich zu allen Schutzmaßnahmen zwischen 10 Uhr und 15 Uhr möglichst nicht im Freien arbeiten
    UV-Belastung reduzieren

Die UV-Belastung lässt sich zudem durch technische Hilfsmittel reduzieren. Etwa durch Arbeiten in geschlossenen, überdachten und klimatisierten Fahrzeugkabinen, Überdachungen an Arbeitsplätzen im Freien, Einsatz von Sonnenschirmen beziehungsweise Sonnensegeln, etwa bei Pflanz-, Ernte- und Pflasterarbeiten.

Arbeitgeber sollten ihren Beschäftigten, die im Freien arbeiten in jedem Fall über die möglichen Gefahren durch die Sonneneinstrahlung und über mögliche Schutzmaßnahmen informieren. Dazu zählt:

  • Direkte Sonne beim Arbeiten vermeiden, indem die Arbeiten nach Möglichkeit in den Schattenbereich von Bäumen und Gebäuden verlagert werden
  • Pausen im Schatten abhalten
  • Schwere Arbeiten in die Morgen- und Vormittagsstunden, leichte Arbeiten auf den Nachmittag legen
  • An heißen Tagen auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr achten. Wasser in ausreichenden Mengen zur Verfügung stellen
  • Sonnenschutzmittel am Arbeitsplatz zur Verfügung stellen

Lichtschutzfaktor: Maßgeblich ist der UV-Index

Der Wert des UV-Indexes gibt auch Anhaltspunkte über das Sonnenbrandrisiko. Beispielsweise ist ein Sonnenbad bei einem UV-Index 8 nur für weniger als zwanzig Minuten möglich – ohne das Risiko eines Sonnenbrands einzugehen. Um sich vor UV-B-Strahlen zu schützen, sollte der Lichtschutzfaktor der Sonnencreme mindestens doppelt so hoch sein wie der jeweils aktuelle UV-Index. Das ist aber nicht gleichbedeutend mit sicherem Schutz vor Sonnenbrand. Denn wie Wissenschaftler von der Ludwig-Maximilian-Universität München festgestellt haben, liegt die UV-Belastung an Schienbeinen, Bauch, Brust und Gesicht teils bis zu 40 Prozent höher als es der UV-Index vermuten lässt.

So vermeiden Sie Sonnenbrand

Um einen Sonnenbrand zu vermeiden, sollten auch Privatpersonen auf zu häufige und zu lange Sonnenbäder und Solariumbesuche verzichten, besonders bei bereits vorgeschädigter Haut. Wer sich „bräunen“ möchte, sollte das beispielsweise im Schatten tun und seine Haut gut mit Sonnenschutzmitteln einreiben. Bei Sonnenallergie empfehlen sich dafür emulgatorfreie Gele mit hohem Lichtschutzfaktor. Auch lässt sich der natürliche Lichtschutz der Haut durch Beta-Carotin-haltige Präparate zum Einnehmen verbessern. Zu den empfohlenen Sonnenschutzmaßnahmen bei Kindern zählen: Eine Kopfbedeckung, möglichst mit Schirm und Nackenschutz, ein speziell für Kinder geeignetes Sonnenschutzmittel, das mindestens den Lichtschutzfaktor 20 aufweist, sowie – gerade bei Urlauben am Meer oder in den Bergen – das Tragen einer Sonnenbrille mit gutem UV-Filter. Auch sollte auf sonnengerechte Kleidung geachtet werden, mit möglichst langen Hosen und sonnendichten, langärmligen T-Shirts. Die Kleidung sollte zudem luftig und nicht zu eng sein und möglichst viel Körperoberfläche bedecken. Schuhe sollten möglichst viel vom Fuß bedecken.

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