Darum ist die Auslandskrankenversicherung ein Muss

Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bei Aufenthalten im Ausland für ihre Versicherten nur im sogenannten Schengen-Raum, in dem sich 26 europäische Staaten zusammengetan haben, die Behandlungskosten. Allerdings ist es meist nicht damit getan, die Arztrechnungen und Medikamente vor Ort zu bezahlen. Denn mitunter muss auch noch ein Reiseabbruch und der Rücktransport nach Hause organisiert werden. Dieser wird nicht durch die Krankenkasse bezahlt und kann den Geldbeutel des Versicherten stark belasten.

Für Urlaubsreisen in Regionen, mit denen die Bundesrepublik kein Abkommen geschlossen hat, kann man auf eine Versicherung nicht verzichten. Denn beispielsweise in den USA muss der Patient alle Kosten übernehmen.

Bei der Auswahl des passenden Schutzes gilt es zunächst, danach auszuwählen, wer verreist. Ist es eine Familie mit Kindern? Wie alt sind die Kinder? Und wie alt die Erwachsenen? Verreist ein Paar, eventuell bereits älter als 65 Jahre? Oder unternimmt ein alleinreisender Student eine Tour? Auch die Dauer der Reise ist wichtig. So gibt es Unterschiede in den Kategorien zwischen bis zu acht Wochen, bis zu einem Jahr, über ein Jahr und für immer.

Eine Jahrespolice lohnt sich oft

Wer innerhalb eines Jahres mehrmals ins Ausland verreist, für den lohnt sich eine Jahrespolice. Damit sind mehrere Trips abgesichert. Jedoch variieren die Zeiträume der jeweiligen Reisen. Üblicherweise gelten je Reise bis zu 56 Tage, doch es gibt ebenfalls Angebote mit 42 oder 35 Tagen. Das Reiseziel ist nicht immer unbeschränkt wählbar. Manche Versicherungsunternehmen schließen etwa die USA und Kanada aus.

Die Police mit einem Jahresschutz für die Krankenversicherung ist für eine Familie bereits ab einem Jahresbeitrag von 20 Euro zu bekommen. Die Versicherer bieten jedoch nicht nur die zusätzliche Krankenversicherung an. Der Reiserücktritt- oder -Abbruch sowie das Gepäck können als Bausteine ebenfalls hinzugefügt werden. Je nach Leistungsmerkmalen kann ein Schutz mit allen vier Bausteinen eine Familie ab 150 Euro im Jahr kosten. Ein genauer Vergleich der Auslandskrankenversicherung lohnt sich daher.

Zu den üblichen Einschlüssen gehört etwa, ob eine Selbstbeteiligung und in welcher Höhe diese vereinbart wurde. Ebenso werden meist die Kosten für Zahnbehandlungen übernommen. Manche Anbieter tragen die Anreisekosten von Angehörigen – manche wiederum nicht.

Wichtig:

Im Falle des versicherten Rücktransports nach Hause, raten Verbraucherschützer, auf die Formulierung medizinisch „sinnvoll“ statt „notwendig“ zu achten.

Auslandskrankenversicherung für Familien mit Kindern, Senioren, Schüler und Studenten

Bei Auslandskrankenversicherungen für Familien mit Kindern sollten die Versicherungsnehmer darauf schauen, wie viele Kinder sie versichern können. Es gibt Tarife, bei denen sind drei Kinder versicherbar, andere versichern eine unbegrenzte Zahl.

Senioren nutzen ihren Ruhestand oftmals, um in wärmeren Gefilden den deutschen Winter hinter sich zu lassen und leben in der Zeit in ihrem Zweitwohnsitz im Süden. Oder sie gehen auf Weltreise – mit dem Kreuzfahrtschiff oder dem Wohnmobil. Dafür sind die Anforderungen an ihre Auslandskrankenversicherung wieder andere als diejenigen eines Schülers oder eines Studenten.

Denn auch Schüler, die beispielsweise an einem Austauschprogramm mit einer US-amerikanischen Highschool teilnehmen, müssen sich extra versichern. Denn dort sind die medizinischen Versorgungskosten komplett selbst zu übernehmen. Daher ist es wichtig, dass der Versicherer die USA als Zielland nicht ausgeschlossen hat. Aber auch Studenten, die eine Zeitlang im Ausland studieren, ihre Doktorarbeit schreiben oder per Work and Travel Land und Leute sowie die Sprache besser kennenlernen wollen, können auf spezielle Tarife zurückgreifen.

Arbeiten im Ausland

Neben den klassischen Urlaubsreisen sind in vielen privaten Auslandskrankenversicherungen auch kurze Geschäftsreisen eingeschlossen. Wird es dagegen ein längerer beruflicher Aufenthalt, beispielsweise bei Expatriates, also Mitarbeitern, die von ihren Unternehmen zum Arbeiten in andere Länder entsandt werden, benötigen diese einen zusätzlichen Schutz für den Krankheitsfall. Beim Entsenden von Arbeitnehmern gilt die Besonderheit, dass der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, sich um eine adäquate Absicherung des Mitarbeiters und dessen Familie zu kümmern.

Nicht nur Deutschen steht für einen Aufenthalt im Ausland eine Versicherung zur Verfügung. Gleichwohl können Ausländer aller Nationalitäten, die in Deutschland leben und nicht versicherungspflichtig beschäftigt sind, eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Dazu zählen beispielsweise selbstständige Handwerker oder Pflegekräfte oder Freelancer.

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