Senat will Mitgliedschaft der Beamten in der gesetzlichen Krankenkasse fördern

Jetzt, wo etwas Ruhe und Sachlichkeit bei dem Thema – Förderung der Mitgliedschaft von Beamtinnen und Beamten in der Gesetzlichen Krankenversicherung – eingekehrt ist, lohnt sich ein zweiter Blick auf das Thema. Ist die gesetzliche Krankenkasse tatsächlich eine Alternative für Beamte?

Das Gesetzgebungsverfahren

Der Hamburger Senat hat am 8. August 2017 die Einleitung der Anhörung von Gewerkschaften und Verbänden zu einem „Gesetz über die Einführung einer pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge“ beschlossen. Mit dieser Regelung soll ab 1. August 2018 auf Wunsch von Beamtinnen und Beamten statt individueller Beihilfe der hälftige Beitrag zu einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung als pauschale Beihilfe gezahlt werden. Tatsächlich steht die Absicht dahinter dadurch mehr Beamte von der kapitalgedeckten privaten Krankenversicherung in die umlagefinanzierte gesetzliche Krankenversicherung zu lenken. Denn bislang müssen sich Beamte privat versichern, wenn sie Beihilfe ihres Arbeitgebers, also ihres Dienstherrn, erhalten wollen. Versichern sich Beamte hingegen derzeit in der gesetzlichen Krankenkasse, beteiligt sich der Arbeitgeber – anders als z.B. bei Arbeitgebern in der Wirtschaft – nicht an den Beiträgen.

Was ändert sich für die Versicherten?

Mit dem neuen Gesetz können alle Beamtinnen und Beamte der Freien Hansestadt Hamburg, die eine (gesetzliche oder private) Krankenvollversicherung nachweisen, ab dem 1. August 2018 eine monatliche Pauschale ausbezahlt bekommen, die die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge abdeckt. Gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte erhalten die Pauschale in Höhe des einkommensabhängigen hälftigen Versicherungsbeitrags für die gesetzliche Krankenversicherung. Alternativ kann die Pauschale für den hälftigen Versicherungsbeitrag der PKV-Vollversicherung gewählt werden. In diesem Fall ist die Pauschale auf die Höhe der hälftigen Kosten des Basistarifs der PKV begrenzt.

Wer ist überhaupt betroffen?

Die vom Hamburger Senat geplante Neuregelung, der zufolge auch für gesetzlich versicherte Beamte die Versicherungsbeiträge zu 50% gezahlt werden sollen, betrifft vor allem Berufsanfänger (Berufseinsteiger und Umsteiger aus der Privatwirtschaft) sowie rund 2.400 freiwillig gesetzlich versicherte Beamte in Hamburg. Ihnen soll ein Wahlrecht auf pauschale Beihilfe gewährt werden.

Das Wahlrecht soll aber grundsätzlich auch allen 40.000 aktiven privat versicherten sowie den 30.000 privat versicherten, jedoch bereits pensionierten, Hamburger Beamten eingeräumt werden.

Gesetzespläne – Pro und Contra

Argumente „Für“ die Gesetzespläne

  • Beamte mit kleinem Verdienst, vielen Kindern und chronischen Krankheiten sind in der gesetzlichen Krankenkasse besser aufgehoben. Sie stellen sich finanziell besser in der gesetzlichen Krankenkasse. Diese Menschen würden, nach einem Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse, zusätzlich eine pauschale Beihilfe erhalten.
  • Kein Beamter wird gezwungen werden, in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln.
  • Es entfällt nicht unerheblicher Zeitaufwand für die Prüfung der Arztrechnungen und die „Weiterbelastung“ von Leistungen an die private Krankenkasse bei Inanspruchnahme der pauschalen Beihilfe.

Argumente „Gegen“ die Gesetzespläne

  • Bei einem Dienstherrenwechsel in ein anderes Bundesland fällt die pauschale Beihilfe weg. Denn: Bei einem Wechsel in ein anderes Bundesland gilt das dortige Beihilferecht. Die Gewährung einer pauschalen Beihilfe würde entfallen, so dass wechselnde Beamtinnen und Beamte den GKV- bzw. PKV-Beitrag (wieder) vollumfänglich allein tragen oder sich bei der Inanspruchnahme der dortigen Beihilfeleistungen ergänzend in der privaten Krankenversicherung zu den gültigen neuen Aufnahmebedingungen neu teilversichern müssten.
  • Es entsteht eine Art „Flickenteppich“ unterschiedlicher Regelungen auf Landesebene.
  • Die Wahl der Beihilfepauschale statt individueller Beihilfe soll für Beamte zwar freiwillig, aber endgültig sein. Ein Wechsel zurück in die individuelle Beihilfe ist nicht vorgesehen.

Werden andere Bundesländer nachziehen?

Das ist anzunehmen. Die Fraktion DIE LINKE hatte im September in den Landtag von Sachsen-Anhalt und im Oktober im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern entsprechende Gesetzesanträge eingebracht, die Gesetzesänderung des Hamburger Senats zu übernehmen. Ferner hatte die Fraktion der SPD in der Hansestadt Rostock einen Beschlussantrag auf eine Übernahme des Hamburger Modells für die kommunalen Beamten der Hansestadt Rostock im September 2017 eingebracht.

Stellungnahme:

Der Senat des Bundeslandes Bremen gab in der Fragestunde folgende Stellungnahme dazu ab:
„Der Senat steht einer Wahlmöglichkeit bezüglich einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung unter Beteiligung des Dienstherrn an den Beiträgen positiv gegenüber.“

Weitere Positionierungen von Verbänden und Lobbyisten

Der PKV-Verband kritisiert in einer Stellungnahme das Vorhaben deutlich. „Beamten ein Wahlrecht einzuräumen, ist erklärte Strategie derjenigen, die am Ende eine Einheitskasse wollen“ erklärte ein Verbandssprecher. „Die medizinische Versorgung wäre schlechter für alle und die Kosten gingen durch die Decke“ betont der Pressesprecher des Verbands.

Die gesetzlichen Krankenkassen loben die Gesetzesinitiative unisono. „Ich würde mir wünschen, dass der Vorstoß zu einer bundesweiten Debatte darüber führt, ob wir mittel-und langfristig tatsächlich an gesetzlicher und privater Krankenversicherung festhalten wollen oder ob nicht ein einheitlicher Versicherungsmarkt mit gleichen Spielregeln für alle das robustere und auch gerechtere Modell wäre“, sagte exemplarisch der Vorstandsvorsitzende der Techniker Krankenkasse Jens Baas.

Ärztekammerpräsident Prof. Dr. Frank Montgomery warnte hingegen: „Die Mobilität der Beamten würde erheblich eingeschränkt oder gar aufgehoben. Profitieren würde vor allem die Stadt Hamburg selbst.“

Dr. Klaus Reinhardt, Vorsitzender des Hartmannbundes, kritisiert den Vorstoß mit ähnlichen Argumenten: „Frau Prüfer-Storcks (Anmerkung: Hamburger Gesundheitssenatorin) möchte hier zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Sie versucht, ihren Beamten die gesetzliche Krankenversicherung schmackhaft zu machen, um Geld zu sparen, und kann gleichzeitig ihr kleines Päckchen zur Befeuerung der Diskussion um die Bürgerversicherung beitragen.“

Eigene Schlussfolgerungen

Das Potenzial dieser Veränderung könnte groß sein. Ungefähr die Hälfte der 8,73 Mio. privat krankenversicherten Menschen in Deutschland sind Beamte und ihre Angehörige. Für sie besteht derzeit ein finanzieller Anreiz, sich privat zu versichern. Künftig könnte sich das ändern. Denn eine gesetzliche Krankenkasse hätte für vereinzelte Beamte Vorteile.

Die beiden wohl wichtigsten:

Familienmitglieder ohne eigene Einkünfte beitragsfrei mitzuversichern. Und der Beitrag bei der gesetzlichen Krankenkasse orientiert sich derzeit noch am aktuellen Einkommen. Ist das Einkommen im Alter niedriger, sinken auch die Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse. Trotzdem ist die gesetzliche Krankenversicherung für Beamte natürlich kein Selbstläufer. Mit dem Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung gehen nämlich einige Privilegien verloren: freie Arztwahl, schnellere Termine bei Ärzten und Zugang zu mehr Ärzten, Behandlungsmethoden, Heilpraktikern etc. Und solange es eine hohe Beihilfe als Alternative gibt, wird es für viele Beamte wirtschaftlich vernünftiger bleiben, Beihilfe und private Krankenversicherung zu kombinieren. Insbesondere in den Fällen, wo das Alterseinkommen auf einem hohen Niveau verbleibt oder der Beihilfezuschuss im Ruhestand steigt.

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