Was ist truppenärztliche Versorgung?

Truppenärztliche Versorgung bedeutet, dass man von der Bundeswehr entsprechend behandelt wird. Es gibt in den Kasernen Sanitätsbereiche, an größeren Standorten auch richtige ärztliche Versorgung, Zahnärzte und Bundeswehrkrankenhäuser.

Wenn die Bundeswehr eine medizinische Behandlung nicht selbst erbringen kann, wird der Soldat entsprechend überwiesen oder verlegt und die Kosten von der Bundeswehr übernommen.

Ist der Bundeswehrsoldat privat zu Hause und erkrankt, dann kann er sich vor Ort bei Leistungserbringern mit Kassenzulassung behandeln lassen und die Kosten werden dann auf der Basis von Verträgen mit der kassenärztlichen bzw. kassenzahnärztliche Bundesvereinigung erstattet.

Bei privaten Auslandsaufenthalten werden die Kosten teilweise von der Bundeswehr erstattet. Die Absicherung einer Auslandsreisekrankenversicherung ist dennoch dringend angeraten.

Welchen Leistungsumfang hat der Soldat

Es gilt – im weitesten Sinne – der Leistungsumfang der GKV plus die Behandlungs- und Kurleistungen, die die Deutsche Rentenversicherung oder die Berufsgenossenschaft zu erbringen hätte, wenn es sich um einen Arbeitnehmer handeln würde. Allerdings ohne Zuzahlungen oder andere Beschränkungen, da die Leistung überwiegend aus der eigene Infrastruktur der Bundeswehr erbracht wird:

  • Die Leistung wird vom Sanitätsbereich, dem Truppenarzt, -zahnarzt oder dem Bundeswehrkrankenhaus erbracht oder veranlasst (Überweisung oder Verlegung).
  • Die ärztliche Leistung bei freien Kassenärzten erfolgt nach GOÄ/GOZ. Die Verordnungen belasten nicht das jeweilige Quartalsbudget des Arztes.
  • Soldaten erhalten auch eine Dienstbrille, aber nur das einfache Gestell und die notwendige Versorgung mit Gläsern.
  • Bei Zahnersatz gilt, dass Teile der Kosten selbst zu tragen sind.
  • Im Krankenhaus werden die Kosten der allgemeinen Pflegeklasse übernommen.

Wahlleistungen im Krankenhaus für Soldaten möglich?

Nein, aber ab Besoldungsgruppe A8 hat der Soldat Anspruch auf 100’% Kostenerstattung.

Wann endet die truppenärztliche Versorgung?

Truppenärztliche Versorgung endet mit Eintritt in den Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen oder wegen dem Erreichen der Altersgrenze bzw. bei Entlassung aus dem Dienst.

Es gilt die Pflegepflichtversicherung bei der GKV fortzuführen. Im Anschluss an die Dienstzeit als Soldat auf Zeit hat man das Recht, innerhalb von drei Monaten als versicherungsfreies Mitglied der GKV beizutreten.
Wer Berufssoldat wird, sollte sich beraten lassen, da hier die Regelungen zur Anwartschaft und die private Pflegepflichtversicherung relevant werden.

Eine Besonderheit gilt für die, die freiwillig Wehrdienst leisten. Hier gilt, dass die Personen, die vorher in der GKV waren, dort im Anschluss auch versichert werden, wenn Sie eine Anwartschaft bei der GKV unterhalten. Die Kosten werden von der Bundeswehr übernommen.

Große oder kleine Anwartschaft

Die kleine Anwartschaft sichert Ihren Gesundheitszustand und ggf. auch den konkreten Tarif. In der kleinen Anwartschaft lebt die PKV zu dem Beitrag auf, der für das dann erreichte Alter den Eintrittsalterbeitrag darstellt.

Die große Anwartschaft sichert neben dem aktuellen Gesundheitszustand den konkret vereinbarten Tarif und zusätzlich das Eintrittsalter, in dem in ihr Sparbeiträge erhoben werden und somit die Alterungsrückstellung gebildet wird. In der großen Anwartschaft lebt die PKV zu dem Beitrag auf, der sich ergeben hätte, wenn Sie die ganze Zeit durchgehend aktiv versichert gewesen wären.

Öffnungsaktion für Soldaten

Berufssoldaten haben in den ersten 6 Monaten nach Dienstbeginn die Möglichkeit im Rahmen der Öffnungsaktion für Beamtenanfänger eine Anwartschaft und die Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Im Rahmen dieser Öffnungsaktion wird eine Annahme mit maximal 30 % Zuschlag für Vorerkrankungen garantiert. Dies gilt auch dann, wenn die PKV den Antrag aus anderen Gründen, wie zum Beispiel Bonität, ablehnen will.

Als Soldat in der GKV bleiben

Wenn Sie später in das System der gesetzlichen Krankenversicherung zurückkehren wollen, dann sollten Sie bei Ihrer GKV die Pflegepflichtversicherung fortführen und ansonsten eine Anwartschaft bei der GKV vereinbaren.
Das gilt nicht für Soldaten auf Zeit, die planmäßig ausscheiden. Auch hier muss die Pflegepflichtversicherung in der GKV fortgeführt werden.

Familienversicherung

Die truppenärztliche Versorgung beinhaltet keine kostenfreie Familienversicherung. Familienangehörige haben einen Beihilfeanspruch gemäß der Beihilfeverordnung Bund und sollten eine PKV Restkosten- oder Quotenversicherung abschließen, wenn sie nicht anderweitig versichert sind.

Besteht Mitgliedschaft in der GKV, so haben die Familienangehörigen unter bestimmten Voraussetzungen (Einkommensgrenzen) Anspruch auf Beihilfe für die Wahlleistung (siehe oben) und Restkostenbeihilfe in bestimmten Leistungsarten.

Pflege:

Soldaten müssen eine PVB (Pflegepflichtversicherung für Beamte) bei der PKV abschließen oder bei der GKV fortführen.

Zusatzversicherungen für Soldaten und Berufssoldaten

Bei der Auswahl einer Zusatzversicherung ist Folgendes wichtig:
Die Zusatzversicherung sollte in den AVB unter Versicherungsfähigkeit deutlich der Personenkreis „truppenärztliche Versorgung“ genannt sein. Die Nennung Heilfürsorge reicht nicht aus. Es gibt nur wenige Angebote am Markt.
Es können nicht alle Zusatzversicherungen gewählt werden, die am Markt bekannt sind.

Beratung und Vermittlung

Die Beratung von Heilfürsorgeberechtigten und deren Angehörige ist ein hohes Maß an qualifiziertem Wissen notwendig um eine optimale Versorgung sicher zustellen.

Lassen Sie sich von Ihrem Versicherungsvertreter, Ihrem Versicherungsmakler oder einem unabhängigen Versicherungsberater bzw. Ihrem Ansprechpartner des Versicherers im angestellten Außendienst beraten.

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