Wer steckt hinter KV-FUX?
Gerd Güssler – Gründer
Unser unabhängiges Expertenteam hat über 30 Jahre Erfahrung in der Tarifanalyse. Die Leistungen der unterschiedlichen Versicherungstarife werden auf Basis einer Vielzahl an Kriterien qualitativ bewertet und sind die Grundlage unserer Tarifvergleiche. Gemeinsam finden wir damit genau den passenden Versicherungstarif für Sie.
Jetzt kostenlos vergleichen
„Gutes Sehen darf kein Luxus sein“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Maria Klein-Schmeink, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland im Mai dieses Jahres. Fakt ist: Jeder zweite Bundesbürger trägt eine Brille, aber die meisten müssen sie komplett selbst bezahlen. Die Partei schlägt daher vor, dass gesetzlich Versicherte künftig Brillen und andere Sehhilfen wieder von den Krankenkassen erstattet bekommen sollten. Was für Versicherte in der Privaten Krankenversicherung häufig noch Standard ist, ist seit 1. Januar 2004 für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) keine Kassenleistung mehr.
Zuvor wurden je nach Stärke der Fehlsichtigkeit bis zu 100 Euro je Glas übernommen. Dann strich die damalige rot-grüne Bundesregierung Brillen aus dem Leistungskatalog der GKV. Die steigenden Kosten im Gesundheitswesen sollten nachhaltig eingedämmt werden. Seit 15 Jahren bezahlen gesetzliche Kassen folglich nur noch in wenigen Ausnahmefällen Zuschüsse. Und zwar für die Gläser von Brillen, Gestelle werden nicht bezuschusst.
Wann zahlt die Krankenkasse noch Zuschüsse?
Voraussetzungen für die Leistungen der Krankenkasse:
- Für Kinder bis zum 14. Lebensjahr, denen ohne Sehhilfe eine schlechtere Sehkraft im Alter droht.
- Für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, wenn medizinische Gründe vorliegen.
- Für Erwachsene ab 18 Jahren bei schwerer Sehbeeinträchtigung beider Augen. Das ist der Fall, wenn die Sehschärfe auf beiden Augen trotz Korrekturen und Sehhilfen maximal 30 Prozent erreicht.
- Für Erwachsene mit einer Fehlsichtigkeit ab 6 Dioptrien, wenn keine Verkrümmung der Hornhaut vorliegt.
- Für Erwachsene mit einer Fehlsichtigkeit ab 4 Dioptrien, wenn eine Verkrümmung der Hornhaut vorliegt.
In diesen oben genannten Fällen erstatten die Kassen Festzuschüsse auf die Gläser, die laut Angaben des GKV-Spitzenverbands zwischen 10 und 112 Euro betragen. Gläser und Gestell einer Einstärkenbrille kosten jedoch meist mehr als 200 Euro, eine Gleitsichtbrille sogar über 900 Euro. Alternativ können auch die Kosten für Kontaktlinsen übernommen werden, allerdings lediglich in der Zuschusshöhe wie für vergleichbare Brillengläser. Das Vorliegen der genannten Bedingungen muss ein Arzt per Rezept bescheinigen.
Brillen wieder als Kassenleistung inkl. Aufwertung von Optikern gewünscht.
Laut Grünen sind die aktuellen Regelungen zu einschränkend. In ihrem Antrag „Verlässliche und bedarfsgerechte Versorgung mit Sehhilfen in der gesetzlichen Krankenversicherung“ fordert die Grünen-Fraktion die Bundesregierung daher zu einer Reform auf. Das Ziel: Jeder gesetzlich versicherte Bürger soll seine Brille vollständig erstattet bekommen.
Das soll stufenweise umgesetzt werden. Wer Brillengläser mit einer Stärke von mindestens 5 Dioptrien benötigt, soll seine Gläser künftig komplett bezahlt erhalten. Liegt die Fehlsichtigkeit zwischen 2 und 5 Dioptrien, soll die Hälfte übernommen werden.
In ihrem Antrag schlagen die Grünen zudem vor, dass erstattungsfähige Brillen künftig auch durch Optiker und Orthoptisten (Fachkräfte der Augenheilkunde) verordnet werden können. So soll einem Anstieg der Zahl der Arztbesuche vorgebeugt werden. Details soll bis Ende 2020 eine Reformkommission zum Recht der Gesundheitsberufe ausarbeiten.