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Wer steckt hinter KV-FUX?
Gerd Güssler – Gründer
Unser unabhängiges Expertenteam hat über 30 Jahre Erfahrung in der Tarifanalyse. Die Leistungen der unterschiedlichen Versicherungstarife werden auf Basis einer Vielzahl an Kriterien qualitativ bewertet und sind die Grundlage unserer Tarifvergleiche. Gemeinsam finden wir damit genau den passenden Versicherungstarif für Sie.
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Bei freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung ist die Beitragsfälligkeit immer der 15. eines Monats. An diesem Tag ist der Beitrag des Vormonats zu entrichten. Diese Regelung betrifft freiwillig versicherte Selbständige.
In der privaten Krankenversicherung (PKV) ist die Fälligkeit des Beitrages immer zu Beginn eines Versicherungsjahres zu bezahlen. Grundsätzlich handelt es sich um einen Jahresbeitrag, der im Voraus geschuldet wird. Üblich ist, den Jahresbeitrag in zwölf monatliche Raten aufzuteilen. Dadurch wird der gezwölftelte Beitrag immer zum Ersten eines Monats fällig.