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Wer steckt hinter KV-FUX?
Gerd Güssler – Gründer
Unser unabhängiges Expertenteam hat über 30 Jahre Erfahrung in der Tarifanalyse. Die Leistungen der unterschiedlichen Versicherungstarife werden auf Basis einer Vielzahl an Kriterien qualitativ bewertet und sind die Grundlage unserer Tarifvergleiche. Gemeinsam finden wir damit genau den passenden Versicherungstarif für Sie.
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Beim Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung können gesetzlich Versicherte Angebote der Kooperationspartner ihrer Krankenkasse nutzen. Denn die Krankenkassen können seit 2003 mit privaten Anbietern zusammenarbeiten. Über die vereinbarten Sonderkonditionen erhalten Kassenmitglieder damit Erstattungen von Behandlungskosten, die über den gesetzlichen Leistungen liegen.
Bei der Techniker Krankenkasse ist es die Envivas Krankenversicherung und bei der Barmer die HUK-Coburg – mit diesen privaten Krankenversicherern haben die beiden größten deutschen Krankenkassen Rahmenvereinbarungen geschlossen. Denn seitdem die Leistungen beziehungsweise die Kostenübernahme aus der gesetzlichen Krankenversicherung reduziert wurden, gibt es seitens der Versicherten einen gestiegenen Bedarf in puncto zusätzlicher privater Absicherung.
Der Vorteil eines derartigen Partnertarifs ist, dass die Preise oft günstiger als im Markt der privaten Zusatzversicherungen sind. Bis zu 10 Prozent können es laut Verbraucherzentrale sein. Allerdings sind die dort vereinbarten Sonderkonditionen nicht automatisch für jeden das beste Angebot.
Potentieller Nachteil
Zudem ergibt sich ein weiterer Nachteil: Bei einem Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung können diese Sonderkonditionen des privaten Krankenversicherers nicht übernommen werden. Der Versicherte müsste, will er bei dem Versicherungsunternehmen bleiben, höhere Beiträge in Kauf nehmen oder erneut eine private Zusatzversicherung mit dem Partner der neuen Krankenkasse abschließen – oder er schaut sich am Markt um und wählt einen Anbieter, der nicht mit seiner Krankenkasse kooperiert.
So oder so, bedeutet das oftmals einen höheren Beitrag. Denn der Versicherte ist in der Zwischenzeit älter geworden und hat eventuell neue Vorerkrankungen durchlaufen, die beim Abschluss des vorherigen Vertrags noch nicht vorhanden waren. Das kann sogar dazu führen, dass gar keine neue Versicherung abgeschlossen werden kann. Auch die erworbenen Alterungsrückstellungen gehen bei einer Kündigung verloren.
Tipp zum Abschluss einer Zusatzversicherung über die Krankenkasse
Unabhängig von der Wahl des Anbieters gilt, dass die geforderten Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten sind, um nicht den Versicherungsschutz zu gefährden. Zwar wird die Vollständigkeit einiger Daten nicht sofort geprüft, doch spätestens mit Eintritt des Versicherungsfalls droht dem Versicherten eine Überprüfung seiner Angaben, wie die Verbraucherschützer erklären.
Wonach fragen die Anbieter?
Die Antworten dürften dem Antragsteller in der Regel wenig Zeit und Nerven kosten. Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung etwa, muss über aktuelle oder geplante Eingriffe im Zahnbereich Auskunft erteilt werden. Auch das Fehlen von Zähnen ist anzugeben.
Nicht allen Versicherern reicht das: So können auch Fragen nach bereits vorhandenen Implantaten oder Brücken sowie nach vergangenen Zahnerkrankungen, wie eine Paradontose, auftauchen.
Zusatzversicherung über die Krankenkasse ohne Wartezeit abschließen
Manche Kooperationspartner der Krankenkassen bieten ihren Kunden, so wie im freien Markt auch, eine Police ohne Wartezeit an oder verzichten auf eine Gesundheitsprüfung. Dies geht allerdings mit einem Beitrag einher, der über dem Durchschnitt klassischer Tarife mit Gesundheitsfragen liegt. Darüber hinaus gibt es Tarife, die eine Begrenzung der Leistung auf einen jährlichen Höchstbetrag vorsehen.
Abschließend ist festzuhalten, dass die Krankenkasse lediglich als Vermittler der Police ihres Kooperationspartners auftritt. Kommt es beispielsweise zu Unstimmigkeiten mit dem Anbieter, ist dieser auch zu kontaktieren, die Krankenkasse bleibt hingegen außen vor. Denn: Vertragspartner sind das Kassenmitglied und der private Krankenversicherer.
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