Eine falsche Bewegung und plötzlich geht nichts mehr – der Rücken streikt. Mit Glück bewahrt ein Sedativum vor der völligen Blockade. Immer mehr Patienten begeben sich in die wohltuenden Hände eines Chiropraktikers, der durch gezielte Handgriffe wahre Wunder bewirken kann. Wichtig ist allerdings zu prüfen, wer denn da handauflegt – auch, um nicht selbst auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Für Chirotherapie muss man selbst zahlen – es sei denn…
Wenn Patienten ihre Knochen und Gelenke von ihrem Heilpraktiker behandeln lassen, müssen sie in der Regel selbst für die Kosten aufkommen. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt nur dann, wenn es sich bei dem behandelnden Chiropraktiker um einen Arzt mit einer entsprechenden Zusatzausbildung handelt. Denn als alternative Heilmethoden gehören Chirotherapie und Osteopathie an sich nicht zum regulären Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.
In einigen Fällen können sogar Heilpraktiker mit der Krankenkasse abrechnen – nämlich dann, wenn die Krankenkasse heilpraktische Behandlungen, wie Osteopathie und Chirotherapie, in ihrem Tarif mit aufführt. Für das gezielte Handauflegen nach einem Hexenschuss wären hier lediglich die maximalen Kosten der einzelnen Sitzungen und deren Anzahl pro Jahr limitiert. Ganz abgesehen davon, ob es sich beim Chiropraktiker um einen Arzt oder Heilpraktiker handelt, legen die Krankenkassen besonderen Wert auf die Ausbildung des Therapeuten – ganz im Sinne der Patienten. Denn Chiropraktik ist in Deutschland kein geschützter Begriff, sondern lediglich die Bezeichnung der Behandlungsmethode. Chiro-Praxis (cheiro = griechisch für Hand) bedeutet im Grunde nichts anderes, als die Behandlung mit den Händen.
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So finden Sie einen geeigneten Chiropraktiker
Während die Zusatzausbildung von Ärzten unbestritten ist, können Heilpraktiker selbst entscheiden, welches Fortbildungsangebot sie wahrnehmen: vom dreitägigen Crashkurs bis hin zu mehrmonatigen Intensiv-Seminaren ist alles möglich. Daher sollten Patienten immer genau prüfen, welcher Therapeut sich an ihre Wirbel machen darf.
Ein Indiz auf der Suche nach einem fähigen und bestenfalls auch von der Krankenkasse mit entsprechendem Tarif anerkannten Osteopathen oder Chiropraktiker ist beispielsweise ein Meisterbrief oder die Mitgliedschaft in einem Berufsverband wie der Deutsch-Amerikanischen Gesellschaft für Chiropraktik (DAGC). Ob der Chiropraktiker tatsächlich die Ansprüche der Krankenkasse erfüllt, erfahren Patienten am einfachsten bei der Krankenkasse selbst. Die meisten Versicherer bieten hierfür Online-Suchfunktionen an.
Wer auf alternative Heilmethoden durch einen Heilpraktiker auch dann nicht verzichten möchte, wenn die Kasse nicht zahlt, kann mit einer entsprechenden ambulanten Zusatzversicherung abhelfen. Diese übernimmt bis zu 100 Prozent der Kosten für alternative Heilmethoden wie Osteopathie und Chirotherapie. Auch Private Krankenversicherer zahlen zum Teil für alternative Heilmethoden nach dem sogenannten Hufelandverzeichnis beziehungsweise der Gebührenordnung für Heilpraktiker – je nach Vertrag. Um sicher zu gehen, sollten sich auch Privatpatienten immer vor dem Gang zum Chiropraktiker absichern, ob die PKV die Kosten auch tatsächlich übernimmt.