Wer mit dem Gedanken spielt, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, möchte meist möglichst schnell auf diesen Schutz zugreifen können. Ob zum Beispiel eine Prophylaxe, eine Keramikfüllung oder eine notwendig gewordene Krone – die Leistungen einer Zahnzusatzversicherung sind vielfältig.
Und ein Versicherter kann auch schnell in die Lage geraten, seine Police in Anspruch nehmen zu müssen. Doch in den meisten Fällen geht dies nicht. Vielmehr muss der Versicherungsnehmer drei (allgemeine Wartezeit) oder gar acht Monate (besondere Wartezeit) ausharren, bevor er Zahnarztrechnungen für eine Erstattung einreichen kann.
Allerdings gibt es diverse Angebote, die eben doch komplett ohne Wartezeit auskommen. Ist jedoch eine Behandlung von einem Zahnarzt angeraten oder hat sie bereits begonnen, sollte das bei den Gesundheitsfragen zu einem Tarif ohne Wartezeit wahrheitsgemäß beantwortet werden. Diese Behandlung schließt der Versicherer dann in der Regel aus. Sollte die Frage nach diesem Status verneint werden, kann im schlimmsten Fall der Versicherer den Vertrag wegen der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung kündigen.
Zahnstaffel begrenzt die Erstattungshöhe in den ersten Jahren
Gab es keine begonnenen oder angeratenen Behandlungen kann die Versicherung ab dem ersten Tag leisten. Die Höhe der Beträge ist dabei jedoch in den meisten Fällen durch eine sogenannte Zahnstaffel begrenzt.
Zahnstaffel:
Im ersten Jahr liegt diese Grenze in der Regel bei 1.000 Euro. Vom zweiten bis zum dritten oder vierten Jahr beträgt die Höhe der Erstattung zwischen 2.000 und 4.000 Euro jährlich. Wenn die Summe in einem Jahr nicht genutzt wird, fällt der Betrag ins folgende Jahr. Ab dem vierten, meist eher nach dem fünften Jahr, aber auch bei unfallbedingten Behandlungen zu jeder Zeit, ist die Höhe der Erstattung unbegrenzt.
Die monatlichen Beiträge für eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit müssen dabei nicht unbedingt höher sein als bei Tarifen mit Wartezeit.
Empfehlung:
Grundsätzlich empfehlen Verbraucherschützer und Versicherungsexperten immer, in die konkreten Versicherungsbedingungen zu schauen. Denn wichtig ist, dass die Leistungen abgesichert sind, die dem Kunden wichtig sind.
Zudem muss man schauen, in welcher Höhe die Erstattung erfolgt. Es bedeutet doch bei den oft hohen Kosten für Zahnersatz einen erheblichen Unterschied, ob der Patient 100 oder 80 Prozent erstattet bekommt. Ein weiterer wichtiger Punkt einer Zahnzusatzversicherung ist die Stabilität der Beiträge im Alter. Werden keine Alterungsrückstellungen gebildet, kalkulieren die Anbieter eine Steigerung je nach Altersgruppe ein.