Beamte refinanzieren ihre Krankheitskosten durch die Beihilfe und eine gesetzliche oder private Krankenversicherung. Trotz der Fürsorgepflicht des Dienstherren und aller regionalen Beihilfe-Unterschiede kann gesagt werden, dass dabei in der Regel ein Restbetrag übrig bleibt.
Zum Beispiel im Bereich des Zahnersatzes kann es sein, dass die Beihilfe keine oder nur sehr wenig Erstattung vorsieht. Um sich hier vor einer hohen Eigenbeteiligung zu schützen, ist der Abschluss einer Beihilfeergänzungsversicherung für Beamte empfehlenswert.
Der große Vorteil von Beihilfeergänzungsversicherungen zeigt sich darin, dass solche Tarife in der PKV für Beamte exakt auf den Versicherungsbedarf zugeschnitten sind. Es lassen sich also Lücken gezielt schließen, die für den Beamten und seine Familie bestehen.
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