Das Wichtigste zur Beitragsrückerstattung
- Viele private Krankenversicherungen bieten Tarife mit Beitragsrückerstattung, wenn Versicherte keine bzw. nur wenige Leistungen in Anspruch genommen haben.
- Rechnungen für Vorsorgeuntersuchungen werden dabei nicht berücksichtigt und können immer eingereicht werden.
- Die zu zahlenden Steuern können aber unter bestimmten Voraussetzungen die Rückerstattung der privaten Krankenversicherung auffressen.
Beitragsrückerstattung PKV: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Möglichkeit der Rückerstattung der Beiträge ist in der Regel dabei an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. So stellt zum Beispiel gerade die Inanspruchnahme von Leistungen durch die Versicherungsnehmer und die Versicherungsnehmerinnen ein diesbezüglich häufig genutztes Kriterium dar.
Einige Versicherer leisten eine Rückerstattung auch bei einer sehr geringen Anzahl von eingereichten Rechnungen. In der Regel stellt das Maximum hier zwei Rechnungen pro Jahr dar.
Geld gibt es immer dann zurück, wenn Sie keine Leistungen der privaten Krankenversicherung innerhalb eines Kalenderjahres in Anspruch nehmen. Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen sind bei der Mehrzahl dieser Tarife hiervon ausgenommen und stellen damit kein Grund dar, die Beitragsrückerstattung seitens der Versicherungen zu verweigern.
Ausgezahlt werden die Beitragsrückerstattungen immer im Folgejahr. Die Zahlung erfolgt in der Regel via Überweisung auf Ihr Bankkonto.
Arbeitnehmern steht eine Beitragsrückerstattung zu 100 % zu, wenn sie einen BRE-fähigen Tarif abgeschlossen haben. Sie bezahlen den Tarifbeitrag in voller Höhe und bestimmen den Leistungsumfang ihrer PKV im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften selbst. Nutzen Sie eine BRE genauso wie eine Beitragsersparnis gegenüber einer GKV, um fürs Alter vorzusorgen, und sparen Sie diese an.
Sie suchen nach einer direkten Beratung zur PKV?
Mit unseren unabhängigen Experten erhalten Sie eine ehrliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation und Wünsche eingeht, um mit Ihnen den besten PKV-Tarif für Sie zu finden.
- Wir klären mit Ihnen Ihre Fragen zur privaten Krankenversicherung
- Wir finden mit Ihnen den optimalen Tarif
- Wir helfen Ihnen beim Wechsel in die PKV oder beim Tarifwechsel
- Unsere Beratung ist unabhängig, kostenlos und unverbindlich
Gibt es eine Rückzahlung im Standard- und Basistarif?
In den Standard- und Basistarifen ist zumeist keine Beitragsrückerstattung vertraglich verankert. Einige spezielle Tarife der privaten Krankenversicherer weisen aber eine direkt integrierte Beitragsrückerstattung auf.
Wie hoch fällt die Beitragsrückerstattung aus?
Wie hoch die Rückerstattung von Beiträgen in der privaten Krankenversicherung ausfällt, hängt dabei immer vom entsprechenden Tarif bzw. Versicherungsunternehmen ab. In der Praxis kann die Rückerstattung gleich mehrere Monatsbeiträge ausmachen. Im Höchstfall sind sogar bis zu 50 Prozent eines Jahresbeitrags möglich.
Haben Sie einen Tarif mit einer sehr hohen Beitragsrückerstattung abgeschlossen, kann es daher lohnend sein, zumindest die kleineren Rechnungen aus eigener Tasche zu bezahlen. Dadurch machen Sie keinen Leistungsanspruch geltend. Das zahlt sich dann später im Hinblick auf die Höhe der Rückerstattung richtig aus. Die Berechnungen der Beitragsrückerstattung beziehen sich dabei immer auf die vollen Monatsbeiträge.
Wird auch der Arbeitgeberzuschuss zurückerstattet?
Die Versicherung erstattet auch den Beitragsanteil des Arbeitgebers. Das macht die Betragsrückerstattung insbesondere für Arbeitnehmer attraktiv und stellt einen Nachteil für Selbstständige und Freiberufler dar. Denn bei diesen Berufsgruppen gibt es keinen Arbeitgeber, der die Hälfte der Versicherungsbeiträge übernimmt. Sie zahlen ihre Beiträge zu 100 Prozent selbst und profitieren so weniger von der BRE. Auch Beamte erhalten nur die selbst gezahlten Beiträge zurück.
Wie wird die Rückzahlung berechnet?
Während ein Teil der Versicherungsunternehmen die monatliche Prämie für einen Tarif mit Beitragsrückerstattungen allein auf Basis des ambulanten Beitragsteils errechnet, berücksichtigen andere Versicherer bei den Berechnungen gleich mehrere Faktoren. Neben dem ambulanten Beitragsteil fließen zusätzlich etwa der stationäre Teil sowie der aus dem Zahntarif resultierende Beitragsteil in die Berechnungen ein.
Außen vor bleibt nur der Beitragsteil des gesetzlichen Zuschlags von zehn Prozent zur Pflegeversicherung sowie zum Krankentagegeld. An dieser Faustregel können Sie sich orientieren: Je mehr Bereiche ein Versicherungsunternehmen im Hinblick auf die Beitragsrückerstattung und die Beitragshöhe im Rahmen der Berechnungen berücksichtigt, desto höher gestalten sich letztendlich auch die Beiträge für einen Versicherungsnehmer oder eine Versicherungsnehmerin.
Sie sollten bei der Wahl der privaten Krankenversicherung auf jeden Fall immer die vom jeweiligen Versicherer gewählte Berechnungsbasis für die Prämienrückerstattung mitberücksichtigen, denn die wirkt sich unterschiedlich auf das Gesamtergebnis aus.
Welche Arten der Beitragsrückerstattung gibt es?
Es gibt zwei Arten der Beitragsrückerstattung: die erfolgsunabhängige und die erfolgsunabhängige Rückerstattung.
Erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung
Voraussetzung für die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung in der PKV ist wie oben bereits beschrieben, dass der oder die Versicherte in einem Jahr keine oder nur wenige Rechnungen bei der Versicherung eingereicht hat.
Hat die versicherte Person eine solche Komponente im Vertrag vereinbart gibt ihm die Versicherung eine Beitragsrückgewähr. Das heißt es wird garantiert, dass es eine Prämienrückzahlung unter den vereinbarten Voraussetzungen geben wird, unabhängig vom Erfolg des Unternehmens.
Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung:
Die andere Art ist die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung. Diese Zahlung ist an den Erfolg des Unternehmens geknüpft. Es gibt also keine Prämienrückgewähr für die Mitglieder der privaten Krankenversicherung. Sie stellt eine freiwillige Leistung der Versicherungen dar.
Das jeweilige Versicherungsunternehmen verrechnet in diesem Fall erzielte Überschüsse, die so bezeichneten Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen (kurz: RfB). Diese Rückstellungen werden von den Versicherern aus Teilen der Beitragseinnahmen sowie der Zinserträge gebildet.
Als Basis für die Berechnung bezüglich der Höhe dieser Beitragsrückerstattung dienen die Ausgaben der Versicherungsgesellschaft für alle Versicherungsnehmer und Versicherungsnehmerinnen.
Wie erhalten Versicherte die erfolgsabhängige Beitragserstattung?
Den errechneten Betrag aus den Rückstellungen für die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung geben die Versicherer auf zwei unterschiedliche Arten an die Versicherten weiter. Zum einen ist eine direkte Auszahlung an die begünstigten Versicherungsnehmer und Versicherungsnehmerinnen möglich. Es handelt sich hierbei um die klassische Form der Beitragsrückerstattung, was aus versicherungsmathematischer Perspektive auch als Barausschüttung deklariert wird.
Zum anderen können Sie die Mittel aus den Rückstellungen auch als einen so bezeichneten Einmalbetrag erhalten. Dieser Betrag wandert allerdings nicht auf Ihr Konto, sondern wird von den Versicherungen genutzt, um Beitragserhöhungen zu verhindern bzw. zu mindern oder manchmal sogar Beitragssenkungen zu ermöglichen.
PKV-Vergleichsrechner
Nutzen Sie unseren anonymen Vergleichsrechner und erfahren Sie jetzt, wie viel Geld Sie sparen können.
Wann lohnt sich eine Beitragsrückerstattung nicht?
In manchen Fällen kann es sich allerdings als lohnend erweisen, dass die Versicherten der privaten Krankenversicherung auf die Rückerstattung verzichten und die Rechnung selbst zahlen. Eine solche Vorgehensweise ist immer dann empfehlenswert, wenn die Rückerstattung geringer als die von Ihnen innerhalb eines Jahres in Anspruch genommene Versicherungsleistung ist.
Ist ein Tarif mit Beitragsrückerstattung in jedem Fall die bessere Wahl?
Zudem sollten Sie immer bedenken, dass ein Tarif mit besonders hoher Beitragsrückerstattung gleichzeitig auch Ihre monatlichen Kosten durch den zu zahlenden höheren Beitrag anwachsen lässt. Darüber hinaus sind Rückerstattungen in den meisten Fällen nicht garantiert. Die Versicherer können dadurch die Höhe der Beitragsrückerstattung jederzeit ändern. Es kann also passieren, dass die Beitragsrückerstattung plötzlich zum Beispiel von drei Monatsbeiträgen auf einen Monatsbeitrag abgesenkt wird. In ähnlicher Konstellation haben das bereits vor längerer Zeit zum Beispiel die DBV und die Debeka gemacht. Es gibt allerdings Versicherungsunternehmen, die Beitragsrückerstattungen von vorneherein garantieren.
Sollten Sie Ihre PKV mit Blick auf Tarife mit Beitragsrückerstattung auswählen?
Die Auswahl des passenden Tarifs in der privaten Krankenversicherung von der zu erwartenden Rückerstattungen abhängig zu machen, erscheint in vielen Fällen nicht zwingend sinnvoll. Das trifft zum Beispiel dann zu, wenn die Rückerstattung vom Versicherer nicht garantiert wird. Zudem handelt es sich um ein rein erfolgsabhängiges Feature. Steigende Kosten und ein schwieriges Zinsumfeld können die diesbezügliche Unternehmensperformance und damit den gesamten Unternehmenserfolg stark negativ beeinflussen.
Das wiederum spiegelt sich dann in geringen Rückerstattungsbeträgen wider. Es kann sogar so weit kommen, dass es überhaupt nicht zu Beitragsrückerstattungen kommt. Auf die jeweiligen Entwicklungen haben Sie als Versicherungsnehmer und Versicherungsnehmerin keinen Einfluss. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, die Entwicklungen der von Ihnen favorisierten Versicherern zum Beispiel anhand der frei zugänglichen Unternehmenskennzahlen besser einzuschätzen.
Wichtige Informationen liefert Ihnen diesbezüglich zum Beispiel die Entwicklung der RfB-Quote. An dieser können Sie gezielt ablesen, welche Beitragsrückerstattungen die jeweilige private Krankenversicherung in ihrer Historie jedes Jahr geleistet hat. Ist die Quote über die Jahre hinweg rückläufig, steigt das Risiko einer baldigen Absenkung der Beitragsrückzahlung.
Ist die Beitragsrückerstattung steuerlich vorteilhaft?
Sie sollten eine private Krankenversicherung mit der integrierten Erstattung der Beiträge zudem auch immer aus steuerlicher Perspektive betrachten. Hier fallen vor allem zwei Aspekte ins Auge. Wer eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, kann einen Großteil der PKV-Beiträge als Sonderausgaben deklarieren und von der Steuer absetzen.
Dieser positive Steuereffekt kann aber verpuffen, wenn Sie einen Tarif mit BRE abschließen. Denn die Beiträge für diese Form der privaten Krankenversicherung können nur bei bestimmten Voraussetzungen steuermindernd in der Einkommenssteuererklärung angesetzt werden. So müssen Sie nachweisen, dass Sie die Beiträge für die Versicherung auch tatsächlich belastet haben.
Achtung: Die Steuern können die Erstattung minimieren oder sogar komplett eliminieren
Das Finanzamt verlangt in der Steuererklärung die Verrechnung der Beitragserstattung mit den von Ihnen gezahlten Beiträgen. Der zeitliche Rahmen bezieht sich dabei auf das Jahr, in dem der Versicherer die Beitragsrückerstattung ausbezahlt. In diesem Zusammenhang müssen Sie auch Ihre Belastungsgrenze berechnen.
Nur wenn die Krankheitskosten wirklich Ihre persönlich zumutbare Eigenbelastung überschreiten, können Sie in der Steuererklärung die Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen ausweisen und steuermindernd einsetzen. Behandlungen selbst zu zahlen, um die maximal mögliche Höhe an Beitragsrückerstattungen zu gewährleisten, bringt unter Umständen dann keinen Vorteil mehr. Denn es kann passieren, dass am Ende die Erstattungssumme niedriger ausfällt als die zu entrichtenden Steuern.