Heilmittel ist eine Bezeichnung für eine Vielzahl therapeutischer Maßnahmen, die in der Regel nicht vom Arzt selbst erbracht, sondern von ihm verordnet und von anderen, meist Heilhilfsberufen, ausgeführt werden.
Im Gegensatz zu Arzneimitteln handelt es sich um Mittel zur Beseitigung und Milderung von Krankheitserscheinungen, die von außen wirken. Unter die Bezeichnung Heilmittel fallen z.B. Physiotherapie, Massagen, Logopädie, Ergotherapie, Podologie und Inhalationen.
Die private Krankenversicherung (PKV) erstattet die Kosten für Heilmittel entsprechend den Bestimmungen des jeweiligen Tarifs.
GKV-Versicherte müssen 10% der Kosten – mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Anwendung – selbst tragen. Zusätzlich sind 10 Euro pro Verordnungsgebühr zu bezahlen, wobei eine Verordnung durchaus mehrere Anwendungen beinhalten kann.
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