Die Honorarvereinbarung können Ärzte und Zahnärzte nutzen, um mit dem Patienten ein höheres Honorar für die Behandlung zu vereinbaren, als es in der GOÄ oder GOZ vorgesehen ist.
Durch eine Honorarvereinbarung kann das Honorar für eine Arzt-/Zahnarzt-Behandlung gesondert vereinbart werden. In der Regel bestimmt die Gebührenordnung für Ärzte oder die Gebührenordnung für Zahnärzte über die Höhe des Honorars. Allerdings haben Ärzte und Zahnärzte bei privat Versicherten die Möglichkeit, durch eine Honorarvereinbarung einen höheren Satz für die Behandlung zu vereinbaren.
Diese Vereinbarung bedarf einer gesonderten Zustimmung und muss grundsätzlich in Schriftform vorliegen. Zudem muss auch ein Grund für die Erhöhung des Honorars vorliegen, wie es zum Beispiel bei einer besonders aufwendigen Operation der Fall sein kann.
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Welche Besonderheiten hat eine Honorar-Rechnung?
In Sachen Honorar-Rechnung gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, die Ihre finanziellen Vereinbarungen mit Ärzten betreffen. Gemäß der Honorarvereinbarung darf der Arzt zwar den genauen Betrag seiner Gebühr festlegen, jedoch nicht vom grundsätzlichen Berechnungsschema der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abweichen. Pauschalhonorare sind dabei nicht erlaubt. Doch Vorsicht ist geboten: Wenn der Behandlungsvertrag mit einer Ärzte-GmbH abgeschlossen wird, gelten die Grenzen der Honorarvereinbarung nicht, und die GOÄ wird nicht bindend.
Was beinhaltet die Honorarvereinbarung?
In der Honorarvereinbarung sind bestimmte Elemente entscheidend, um Klarheit und Transparenz zwischen Arzt und Patienten zu gewährleisten. Hierzu gehören die präzise Angabe der Nummer und Bezeichnung der erbrachten Leistung gemäß den Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Ebenso sind der festgelegte Steigerungssatz sowie der vereinbarte Betrag von Bedeutung und sollten in der Vereinbarung vermerkt sein.
Ein weiterer essentieller Punkt, der in der Honorarvereinbarung festgehalten werden muss, betrifft die Erstattung der Vergütung durch Erstattungsstellen – in den meisten Fällen die Krankenversicherung des Patienten. Dabei ist zu beachten, dass eine vollständige Erstattung möglicherweise nicht gewährleistet ist. Diese Information dient dazu, die Patienten über potenzielle Kosten, die nicht von der Versicherung übernommen werden, zu informieren. Eine sorgfältige Gestaltung der Honorarvereinbarung trägt somit dazu bei, mögliche Unklarheiten zu vermeiden und eine transparente Grundlage für die finanzielle Abwicklung der ärztlichen Leistungen zu schaffen.
In welcher Form sollte die Honorarvereinbarung verfasst sein?
Für die Wirksamkeit einer Honorarvereinbarung ist es essenziell, dass diese schriftlich verfasst und sowohl vom behandelnden Arzt als auch vom Patienten unterzeichnet wurde. Diese Anforderung basiert auf § 2 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Verbindung mit § 126 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Schriftform gewährleistet eine klare Dokumentation der getroffenen Vereinbarungen und schafft somit eine verbindliche Grundlage für die finanzielle Abwicklung der ärztlichen Leistungen. Gemäß § 2 GOÄ ist es außerdem vorgesehen, dass der Patient eine Ausfertigung der Vereinbarung erhält. Diese Maßnahme dient der Transparenz und ermöglicht es dem Patienten, die getroffenen Vereinbarungen nachzuvollziehen. Eine sorgfältig gestaltete, schriftliche Honorarvereinbarung bildet somit die rechtliche Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arzt und Patient.
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