Die Honorarvereinbarung können Ärzte und Zahnärzte nutzen, um mit dem Patienten ein höheres Honorar für die Behandlung zu vereinbaren, als es in der GOÄ oder GOZ vorgesehen ist.
Durch eine Honorarvereinbarung kann das Honorar für eine Arzt-/Zahnarzt-Behandlung gesondert vereinbart werden. In der Regel bestimmt die Gebührenordnung für Ärzte oder die Gebührenordnung für Zahnärzte über die Höhe des Honorars. Allerdings haben Ärzte und Zahnärzte bei privat Versicherten die Möglichkeit, durch eine Honorarvereinbarung einen höheren Satz für die Behandlung zu vereinbaren.
Diese Vereinbarung bedarf einer gesonderten Zustimmung und muss grundsätzlich in Schriftform vorliegen. Zudem muss auch ein Grund für die Erhöhung des Honorars vorliegen, wie es zum Beispiel bei einer besonders aufwendigen Operation der Fall sein kann.