Das Wichtigste in Kürze
- Ist ihr Kind krank und muss zu Hause gesund gepflegt werden, haben Eltern Anspruch auf unbezahlte Freistellung.
- Den dadurch entstehenden Verdienstausfall gleicht in der gesetzlichen Krankenkasse das Kinderkrankengeld teilweise aus.
- Ein Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht nicht für privat Versicherte. Sie haben dennoch die Möglichkeit, sich entschädigen zu lassen.
- Während der Corona-Pandemie sind Sonderregelungen in Kraft getreten, von denen auch PKV-Kundinnen und -Kunden profitieren.
Haben Privatversicherte Anspruch auf Kinderkrankengeld?
Das Kinderkrankengeld erhalten berufstätige Eltern, wenn sie gesetzlich krankenversichert sind und keine Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitgeber erhalten. Da es sich um eine vom Bund finanzierte Leistung der Krankenkassen handelt, können Privatversicherte diese nicht in Anspruch nehmen.
Es gibt jedoch einige private Krankenversicherungen, die spezielle Tarife mit Kinderkrankengeld anbieten. Trotzdem müssen privat krankenversicherte Eltern ohne solche Tarife nicht auf einen finanziellen Ausgleich verzichten, wenn sie für die Gesundheit ihres Kindes die Arbeit ruhen lassen müssen.
Wie ist das Kinderkrankengeld in der PKV geregelt?
Sind das Kind und ein Elternteil bei einer privaten Krankenversicherung mit Kinderkrankengeld versichert, haben sie Anspruch darauf, wenn eine ärztlich attestierte Notwendigkeit für die Pflege des Kindes zu Hause besteht. Eine weitere Bedingung ist, dass keine andere Person im Haushalt – also weder der Partner oder die Partnerin noch die Großeltern – diese Aufgabe übernehmen kann. Das Kind muss außerdem unter zwölf Jahre alt sein. Ausnahmen gelten für Kinder mit Behinderung. Für ihre Betreuung im Krankheitsfall gibt es das Kinderkrankengeld auch, wenn sie älter sind.
Wie ist das Kinderkrankengeld geregelt, wenn die PKV keinen entsprechenden Tarif anbietet?
Während der Corona-Pandemie wurden die Entschädigungsmöglichkeiten für Eltern und Alleinerziehende ausgeweitet: Sie werden finanziell auch dann entlastet, wenn sie ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, weil Schulen und Kitas geschlossen sind. Diese Regelung gilt noch bis zum 23. September 2022.
Sie entschädigt sowohl Mitglieder einer Krankenkasse als auch Privatversicherte für den Verdienstausfall, der durch die Beaufsichtigung ihres Kindes entsteht. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet § 56 Absatz 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Wie werden privat krankenversicherte Eltern nach Corona entschädigt?
Läuft die Corona-Regelung aus, können privat versicherte Eltern sich unter Umständen finanzielle Unterstützung durch ihren Arbeitgeber sichern, wenn eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde. Auch aus einem Tarifvertrag kann sich ein Anspruch auf einen Ausgleich für den entgangenen Verdienst ergeben, der dem Krankengeld für Kinder ähnlich ist.
Was gilt, wenn ein Elternteil gesetzlich und das andere privat versichert ist?
In vielen Familien haben Eltern und ihr Nachwuchs nicht die gleiche Krankenversicherung. Sind die Eltern zum Beispiel aufgrund von Einkommensunterschieden gemischt privat und gesetzlich versichert, hängt der Anspruch auf Krankengeld für ihr Kind vom Einzelfall ab.
Grundsätzlich gilt:
- Sind sowohl das Kind als auch ein Elternteil gesetzlich versichert, besteht Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn dieser Elternteil das Kind pflegt.
- Ist das Kind mit einem Elternteil privat versichert, besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld.
- Ist das Kind bei einem Elternteil privat versichert und übernimmt der Elternteil die Betreuung, der gesetzlich versichert ist, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Krankengeld für den Nachwuchs.
- Das Gesetz zum Infektionsschutz sieht jedoch für alle privat und gesetzlich versicherten Eltern einen Anspruch auf Entschädigung vor, wenn Kita oder Schule geschlossen bleiben.

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf ein Kinderkrankengeld in Höhe von 90 Prozent ihres Nettolohns. Der Anspruch besteht ab dem ersten Krankheitstag ihres Kindes. Allerdings ist dieser Betrag auf 70 Prozent der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) gedeckelt. Der Tageshöchstsatz liegt damit 2022 bei 112,88 Euro pro Tag und wird 2023 auf 116,37 € steigen.
Bedenkt man, dass Kindertarife in der privaten Krankenversicherung oft günstiger sind als die Monatsbeiträge für Kinder in der GKV, gleicht sich der finanzielle Vorteil von einem Krankengeld für gesetzlich versicherte Kinder schnell wieder aus.
Wie hoch ist die Entschädigung für Eltern im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes?
Können Eltern nicht arbeiten, weil Einrichtungen wie Kitas und Schulen geschlossen sind und nehmen sie kein Kinderkrankengeld in Anspruch, steht ihnen mit der Corona-Regelung eine Entschädigung zu. Die Höhe der Entschädigung beträgt 67 Prozent ihres Nettoeinkommens. Das gilt für unter zwölfjährige Kita- und Schulkinder oder bei älteren Kindern mit Behinderung und Hilfebedürftigkeit.
Der Betrag ist auf maximal 2.016 Euro pro Monat begrenzt und auf insgesamt zehn Wochen je Elternteil. Bei Alleinerziehenden, die für ihren Nachwuchs zu Hause bleiben müssen, erhöht sich der Zeitraum, der auch tageweise aufgeteilt werden kann, auf 20 Wochen pro Jahr.

Wie können Eltern Kinderkrankengeld beantragen?
- Gesetzlich Versicherte benötigen für die Beantragung von Kinderkrankengeld ein ärztliches Attest.
- Außerdem muss das Elternteil, das die Betreuung des Kindes übernommen hat, einen Antrag bei der Krankenversicherung stellen und diesen zusammen mit der Arztbescheinigung einreichen.
- Um den Anspruch auf eine Entschädigung bei Schließung von Kita oder Schule geltend zu machen, genügt eine Bescheinigung der Einrichtung über die Schließung.
Wann gibt es für Privatversicherte eine Lohnfortzahlung, wenn das Kind krank ist?
Die Gesundheit der Familie geht vor. Deshalb haben berufstätige Eltern mit einem kranken Kind das Recht, sich von der Arbeit freistellen zu lassen. Ob in diesem Fall eine Lohnfortzahlung in Frage kommt, hängt vom Beruf der Eltern und individuellen Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber ab.
Wann gibt es eine Lohnfortzahlung für Angestellte?
§ 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sieht vor, dass berufstätige Eltern ohne Lohnkürzung freigestellt werden müssen, wenn dafür unvermeidbare und unverschuldete Gründe vorliegen. Dazu gehört auch die Erkrankung eines Kindes unter acht Jahren. Als Nachweis genügt ein ärztliches Attest.
Wie lange wird der Lohn gemäß § 616 BGB weitergezahlt?
Die BGB-Regelung gilt nur für eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ – was in diesem Fall laut Rechtsprechung bis zu fünf Arbeitstage sind. Die Lohnfortzahlung nach § 616 BGB ist außerdem nur dann möglich, wenn sie nicht durch einen Tarif- oder den Arbeitsvertrag ausgeschlossen ist.
Tipp: Regelungen zur Lohnfortzahlung für Privatversicherte können mit dem Arbeitgeber individuell getroffen werden. Es lohnt sich deshalb, bei der Jobsuche auf kinderfreundliche Regelungen im Arbeitsvertrag zu achten oder das Gespräch mit dem aktuellen Arbeitgeber zu suchen.
Was gilt für Selbstständige mit Kindern?
Selbstständige haben keinen Arbeitgeber, der ihren Verdienstausfall während der Kinderbetreuung mit einer Lohnfortzahlung finanziell überbrücken kann. Selbstständige mit Kindern und einem Vertrag mit einer PKV erhalten jedoch eine staatliche Entschädigung, wenn die Schule oder die Kita coronabedingt schließen müssen.
Haben Beamte Anspruch auf Kinderkrankengeld?
Menschen im Staatsdienst, die in der PKV versichert sind, haben bei geschlossenen Schulen und Kitas keinen Anspruch auf Entschädigung. Allerdings besteht für sie die Möglichkeit, einen Sonderurlaub von bis zu vier Tagen bei ihrem Arbeitgeber zu beantragen, was in ihrem Fall der Bund oder das Bundesland ist, in dem sie arbeiten.
Auf wie viele Kinderkrankentage haben Eltern Anspruch?
Das Kinderkrankengeld ist eine zeitlich begrenzte Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Eltern, die Mitglied in einer Krankenkasse sind, können deshalb nur eine bestimmte Anzahl von Kinderkrankentagen pro Jahr geltend machen.
Normalerweise gelten folgende Regelungen für je ein Elternteil und Alleinerziehende:
- Eltern können pro Kind 10 Kinderkrankentage pro Jahr nehmen und insgesamt maximal 25 Tage jährlich.
- Alleinerziehende dürfen pro Kind 20 Kinderkrankentage in Anspruch nehmen und insgesamt höchstens 50 jährlich.
In der Corona-Pandemie mussten viele Einrichtungen zur Kinderbetreuung schließen. Deshalb wurde die Anzahl der Kinderkrankentage erhöht:
- Eltern haben pro Kind 30 Kinderkrankentage für die Pflege zur Verfügung und maximal 65 jährlich.
- Alleinerziehende können im Krankheitsfall60 Tage lang für ihr Kind da sein und höchstens 130 Tage pro Jahr.
Anspruch | Kinderkrankentage pro Elternteil (pro Kind/maximal) | Kinderkrankentage bei Alleinerziehenden (pro Kind/maximal) |
---|---|---|
regulär | 10 / 25 | 20 / 50 |
pandemiebedingt | 30 / 65 | 60 / 130 |
FAQs zum Kinderkrankengeld
Was versteht man unter Kinderkrankengeld?
Das Krankengeld für Kinder ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen. Sie entlastet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanziell, wenn diese zugunsten der Kinderbetreuung nicht arbeiten können. Zwar besteht in diesem Fall ein Anspruch auf Freistellung, allerdings ist diese Freistellung in der Regel unbezahlt. Das Kinderkrankengeld ist also eine Form von Lohnfortzahlung, die immer dann greift, wenn keine andere Möglichkeit der Entschädigung besteht und das Kind nicht anderweitig betreut werden kann.
Wer zahlt Kinderkrankengeld, wenn das Kind privat versichert ist?
- Ist ein Kind privat krankenversichert und muss aufgrund von Krankheit zu Hause gepflegt werden, besteht für den Elternteil, der nicht zur Arbeit gehen kann, kein Anspruch auf Kinderkrankengeld.
- Eine Entschädigung für einen durch die Kinderbetreuung entstandenen Verdienstausfall gibt es für privat krankenversicherte Kinder, wenn die Schule oder die Kita pandemiebedingt geschlossen sind. In diesem Fall zahlt der Staat eine Verdienstausfallentschädigung.
- Außerdem gibt es PKV-Unternehmen, die ein Kinderkrankengeld anbieten. Darüber hinaus können Arbeitgeber ihren Angestellten eine Lohnfortzahlung vertraglich gewähren.
Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?
Die Höhe des Kinderkrankengelds richtet sich nach dem Einkommen des Elternteils, das den Antrag stellt, und ist auf einen Tageshöchstsatz begrenzt. Üblicherweise kann jeder Elternteil für maximal 25 Tage Kinderkrankengeld beantragen. Bei Alleinerziehenden sind es 50 Tage.
Für die Dauer der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung eine zusätzliche Entlastung bei geschlossenen Einrichtungen wie Schulen geschaffen und die Zahl der Kinderkrankentage erhöht. Pro Kalenderjahr und Elternteil wird das Kinderkrankengeld in der aktuellen Pandemie maximal 65 Tage lang für Familien mit mehr als einem Kind und 130 Tage lang für Alleinerziehende mit mehr als einem Kind gezahlt (bis 23. September 2022).
Private Krankenversicherung für Kinder – jetzt vergleichen!
Können Ehepartner in die private Krankenversicherung wechseln?
Private Krankenversicherung in der Elternzeit
Private Krankenversicherung für die ganze Familie – jetzt vergleichen!
Wo das Kind krankenversichern, wenn ein Elternteil privat versichert ist?
Kindernachversicherung in der privaten Krankenversicherung