Was sind Alternativen zur Kindernachversicherung in der PKV?

Es kommt immer wieder mal vor, dass privat versicherte Eltern ihre Kinder nicht beim eigenen Krankenversicherer anmelden möchten, sondern sich einen anderen Anbieter aussuchen wollen. Sie entscheiden sich bewusst gegen die Kindernachversicherung. Dabei bietet sie erhebliche Vorteile, denn, erfolgt die Anmeldung innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt, dann wird auf eine Gesundheitsprüfung beim Kind verzichtet. Außerdem besteht Kontrahierungszwang, das heißt, der Krankenversicherer ist verpflichtet Versicherungsschutz zu bieten.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Kindernachversicherung?

Zwei Voraussetzungen, die für eine Kindernachversicherung erfüllt sein müssen:

  • Fristgerechte Anmeldung innerhalb von zwei Monaten nach Geburt und
  • Ein Elternteil muss zum Zeitpunkt der Geburt mindestens bereits seit drei Monaten versichert sein.

Anmerkung: Einige Krankenversicherer verzichten auf die Voraussetzung einer Mindestversicherungszeit.

In welchen Fällen sind Alternativen zur Kindernachversicherung sinnvoll?

Die Kinder erben den Versicherungsschutz der Eltern. Daher ist es von Vorteil bereits vorher das abgeschlossene Leistungspaket auf mögliche Lücken hin zu überprüfen und den Vertrag insbesondere auch kindergerecht zu gestalten.

Mit dem Optionsrecht den Versicherungsschutz zu erweitern

Manche Tarife sehen ein Optionsrecht vor. Das ermöglicht es dem in der privaten Krankenversicherung versicherten Elternteil, zu bestimmten Zeitpunkten seinen Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung an eine geänderte Bedarfssituation anzupassen.

Sollte kein Optionsrecht vorgesehen sein, oder der Termin nicht passen, dann bietet auch das Tarifwechselrecht gemäß § 204 VVG eine Grundlage, die es betroffenen Kunden ermöglicht ihren Versicherungsschutz zu erweitern.

Das gelingt aber nicht immer. Vor allem, wenn sich die gesundheitlichen Verhältnisse bei den Eltern zwischenzeitlich verschlechtert haben, kann es schwierig werden mögliche Leistungslücken beim eigenen PKV Vertrag zu schließen. Das kann sogar dazu führen, dass es nicht gelingt oder mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden ist.

In diesem Fall kann es durchaus sinnvoll sein, Kinder bei einem anderen Versicherer unterzubringen. Der Versicherungsumfang für das Kind ist dort frei wählbar und nicht an das nach oben begrenzende Leistungspaket der Eltern gebunden. Durch einen fundierten Tarif-Vergleich, der sich immer auf die Versicherungsbedingungen stützen sollte, lassen sich so das passende Preis-Leistungs-Verhältnis und der richtige Anbieter ermitteln.

Welche Nachteile bringt es mit sich, das Kind in einer einer anderen PKV zu versichern?

Neben den möglichen Vorteilen, sollten betroffene Eltern auch die Nachteile im Blick behalten. Einer davon ist die Gesundheitsprüfung. Sollte sich während der Entbindung oder den beiden sich anschließenden Untersuchungen U1 und U2 irgendein Verdacht ergeben, so dass weitere diagnostische Mittel eingesetzt werden müssen, dann entstehen Kosten, die von den Eltern zu tragen sind. Bei der Kindernachversicherung sind solche Kosten inbegriffen. Anders verhält es sich, wenn ein anderer Krankenversicherer gewählt wird. Er wird die hier bereits entstandenen Kosten keinesfalls erstatten.

Als Ergebnis einer Gesundheitsprüfung kann es notwendig werden, einen Risikozuschlag oder sogar einen Leistungsausschluss zu vereinbaren. Es kann sogar dazu führen, dass der Krankenversicherer den Antrag nicht annehmen kann. Anders als bei der Kindernachversicherung besteht bei einem dritten Krankenversicherer kein Kontrahierungszwang.

Auf diese Leistungen ist besonders zu achten:

Es gibt einige Leistungsmerkmale, auf die speziell bei Kindern Wert gelegt werden sollte – wie beispielsweise Rooming-In, Logopädie, Ergotherapie, Kieferorthopädie und mehr; diese haben wir für Sie bereits hier erklärt.

Nicht gleich festlegen, sondern sich Zeit lassen mit der Entscheidung

Wer sich früh genug Gedanken um den Versicherungsschutz seiner Kinder macht, der kann bereits im Vorfeld vieles klären. Sollte es also Alternativen zur Kindernachversicherung geben, ist folgende Vorgehensweise ratsam:

  • Festlegen der Kriterien, die im Versicherungsschutz enthalten sein sollen und sich durch eine Marktanalyse einen Überblick über in Frage kommende Versicherer verschaffen.
  • Das Ergebnis der beiden Untersuchungen U1 und U2 abwarten. Sie sind für einen anderen Krankenversicherer relevant.
  • Nach der Geburt innerhalb der ersten drei bis vier Lebenswochen des Kindes, bei den in Frage kommenden Anbietern eine Risikovoranfrage zum gewünschten Versicherungsschutz stellen. Für den Fall, dass die Risikovoranfrage nicht zur Zufriedenheit beantwortet wird, ist immer noch ein zeitlicher Spielraum vorhanden, um Kinder per Kindernachversicherung beim eigenen PKV-Anbieter unterzubringen.

Empfehlung:

Qualifizierte Vermittler bzw. Versicherungsberater helfen bei der Suche nach geeignetem Versicherungsschutz. Oft wird im Vertrieb von Krankenversicherungen ein sogenanntes Vergleichsprogramm zum Finden und Darstellen von Tarifen genutzt. Wichtig beim Lesen einer solchen Übersicht ist, dass die Inhalte qualitativ, der vollständigen Tarifleistung entsprechend, nachvollziehbar sind.

Es kommt bei der Tarifauswahl zuerst auf die Inhalte nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen an und nicht auf den oft in den ersten Blick gestellten billigsten Beitrag. Als Kunde kaufen Sie immer nur das, was am Ende in den AVB, den Tarifbedingungen der Tarife steht

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