Alle Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit einer vor-, nach-, teil- oder vollstationären Behandlung entstehen, werden sowohl von der gesetzlichen als auch der privaten Krankenversicherung übernommen.
Wenn es um die Verlegung des Patienten in eine andere Einrichtung geht, dann erfolgt eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nur, wenn sie das vorher genehmigt. Auch bei den privaten Krankenversicherern werden diese Kosten nicht unbedingt erstattet.
PKV-Tarife unterscheiden bei Krankentransportkosten auch hinsichtlich der maximalen Reichweite oder beschränken sich auf das nächstgelegene Krankenhaus. Andere machen ihre Kostenzusage auch von der Wahl des Transportmittels abhängig.
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