Die medizinische Notwendigkeit ist eine der Voraussetzungen dafür, dass eine private Krankenversicherung ein Behandlung erstattet. Für die medizinische Notwendigkeit müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es muss eine Krankheit vorliegen.
- Die diagnostischen Maßnahmen müssen objektiv geeignet sein, die Krankheit zu erkennen und Behandlungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
- Die abgeleiteten therapeutischen Maßnahmen müssen geeignet sein, wahrscheinlich zu einer Heilung oder Linderung der Krankheit zu führen oder aber ihre Verschlimmerung zu verhindern. Die Behandlung muss also zur Erkrankung passen und sie muss von der Fachwelt als erfolgversprechend angesehen sein. Dies ist im Allgemeinen dann der Fall, wenn es sich um eine wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode oder um einen neuen, innovativen Ansatz handelt.
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