Die tariflichen Optionsrechte in der Privaten Krankenversicherung erleichtern dem Versicherten, seinen Leistungsumfang ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erweitern.
Optionsrechte sind entweder an Zeitpunkte gebunden oder beziehen sich auf einen Zeitraum. Als Beispiel für den Zeitpunkt gilt eine Formulierung wie
„der Monatserste nach Ablauf von drei Jahren ab Versicherungsbeginn, oder ab Beginn der Versicherung in diesem Tarif.“
Es kann noch weitere Stichtage von 5, 8 oder mehr Jahren geben. Oftmals muss das Optionsrecht vor dem Erreichen eines bestimmten Lebensjahres wahrgenommen werden, andernfalls erlischt es.
Optionsrecht(e): Vorteil für Versicherte
Der Vorteil für Versicherte ist, dass sie durch ein Optionsrecht ihren Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten erweitern können.
Tipp:
Die Tarifbedingungen auf Optionsrechte überprüfen, Stichtage notieren und im Kalender einspeichern.
Wer sich beim Abschluss seiner PKV nicht sofort für Qualität entschieden hat, der kann dieses Malheur durch das Optionsrecht das im Tarif enthalten ist später noch heilen. Sollten sich während der Vertragslaufzeit die gesundheitlichen Verhältnisse verschlechtern, sorgt das Optionsrecht für eine Verbesserung des Leistungsumfanges, ohne dass sich eine Erkrankung negativ auswirkt. Aber Achtung an die dafür vorgesehenen Termine muss sich gehalten werden.
In beiden Fällen ist das ein Gewinn für betroffene Versicherte.