Private Krankenversicherung: Rechnungen einreichen

Privatpatienten und Privatpatientinnen rechnen direkt mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin ab und reichen die Rechnung über die erbrachten Leistungen dann anschließend bei ihrer privaten Krankenversicherung ein, die ihnen die Kosten erstattet. Was zu beachten ist, dass das Einreichen der Rechnungen bei der PKV und die Rückerstattung schnell und kompliziert funktionieren, erklärt dieser Artikel.

Rechnungserstattung in der PKV: Das Wichtigste in Kürze

  • In der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es im Unterschied zur GKV das Kostenerstattungsprinzip.
  • Kunden und Kundinnen rechnen direkt mit dem Arzt oder der Ärztin ab und können sich das Geld anschließend von der privaten Krankenversicherung zurückerstatten lassen.
  • Oft bekommen Kunden und Kundinnen das Geld aber so schnell zurückerstattet, dass sie erst gar nicht in Vorleistung gehen müssen

Die PKV ist neben der gesetzlichen Krankenversicherung eine wichtige Säule im deutschen Gesundheitssystem. Unterschiede ergeben sich dabei jedoch nicht nur im Umfang der möglichen Leistungen, sondern auch hinsichtlich der Kostenabrechnung. Folgende Fragen stellen sich dabei:

  • Wie funktioniert die Abrechnung?
  • Wie lässt sich die Rechnung einreichen?
  • Wann erfolgt die Erstattung durch die PKV?
  • Welche Kosten können bei der Erstattung berücksichtigt werden?

Wie funktioniert die Abrechnung und Kostenerstattung in der PKV?

Privatpatienten und Privatpatientinnen genießen eine Reihe wichtiger Vorteile, das hängt auch mit der Abrechnungen zusammen.

In der PKV gilt ein anderes Prinzip der Kostenerstattung als in der GKV, das sogenannte Kostenerstattungsprinzip. Nach jedem Arztbesuch erhalten Sie eine Rechnung. Diese können Sie dann bei der privaten Krankenversicherung für die Kostenerstattung einreichen. Beachten Sie unbedingt die auf der Rechnung angegebene Frist zur Zahlung. Wird das Geld nicht rechtzeitig auf dem Konto des Empfängers verbucht, droht eine Mahnung. Privatversicherte müssen daher zunächst einmal in Vorleistung gehen und das Geld selbst an den Arzt oder die Ärztin überweisen.

Die Erstattung der Arztrechnung durch die PKV erfolgt jedoch in aller Regel rechtzeitig. Es entstehen Ihnen dann keine finanziellen Nachteile durch eine erfolgte Behandlung. Sie können die erhaltene Rechnung per Post an die PKV übersenden. Allerdings können auch alle Rechnungen per Mail, via App oder über das Online Portal eingereicht werden. Ganz gleich, in welcher Form die Arztrechnung übermittelt wird, der Datenschutz findet auf jeden Fall Berücksichtigung.

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Auf welchem Weg können Rechnungen bei der PKV eingereicht werden?

Will man als Privatpatient oder Privatpatientin eine Rechnung einreichen, so kann man dies wie bereits angedeutet über verschiedene Wege tun. Auf dem postalischen Weg wird die Übermittlung der Arztrechnung in der Regel immer länger dauern als per Mail oder über die App. Die Kostenübernahme durch den Versicherer kann folglich erst etwas später erfolgen und die rückerstattete Summe ist dann somit auch erst später verfügbar. Ohne jede Frage ist am Ende der digitale Übermittlungsweg immer am besten, da dies weniger Aufwand bedeutet und man vor allem Zeit und Geld spart.

Welche Daten muss die Rechnung enthalten?

Wichtig ist in allererster Linie, dass auf dem übermittelten Dokument alle erbrachten Leistungen und Behandlungen sehr gut lesbar sind. Auch Informationen über den Versicherten selbst dürfen nicht fehlen. Hier ist insbesondere die Versicherungsnummer zu nennen.

Rechnungen lassen sich darüber hinaus auch nur innerhalb bestimmter Fristen einreichen. Die Versicherung wäre praktisch berechtigt, die Übernahme der Rechnung zu verweigern, wenn diese Fristen durch den Versicherten nicht eingehalten wurden.

Wie lange können Privatpatienten Rechnungen einreichen?

Privatpatienten und Privatpatientinnen können alle Arztrechnungen dabei auch noch bis zu 3 Jahre nach einer erfolgten Behandlung einreichen. Es ist daher völlig unproblematisch, wenn man eine Leistung durch die PKV erst nach längerer Zeit erstatten lässt. Die Kostenerstattung bleibt am Ende immer nur dann aus, wenn Fristen endgültig verstrichen sind oder eine Arztrechnung Leistungen ausweist, die nicht Teil des Vertrages sind. Ebenso erfolgt durch den Versicherer keine Kostenerstattung, wenn eine Leistung innerhalb des Selbstbehaltes liegt.

Checkliste zur Abrechnung für PKV-Versicherte:

An folgender Checkliste können sich Patienten und Patientinnen in der PKV orientieren:

  • Medizinische Behandlung durchführen lassen
  • In der Praxis im Rahmen des Datenschutzes persönliche Informationen für die Erstellung der Rechnung hinterlassen
  • auf Rechnung des Arztes/der Ärztin bzw. des Abrechnungsdienstes warten
  • erhaltene Rechnung innerhalb der Frist an die PKV übermitteln
  • ausgewiesene Kosten auf den jeweiligen Rechnungen überweisen

Müssen Privatversicherte für alle Kosten in Vorleistung gehen?

Im Zusammenhang mit der Kostenerstattung von erfolgten Behandlungen ergeben sich bei privaten Versicherungen einige Besonderheiten. Nach jedem Besuch bei einem Arzt erhält der Patient oder die Patientin eine Rechnung, die er oder sie zu begleichen hat. Diese kann er oder sie anschließend bei seiner privaten Krankenversicherung geltend machen.

Grundsätzlich gilt in der PKV (fast) immer das Prinzip der Vorleistung. Ob die Krankenversicherung dabei die Rechnung rechtzeitig erstattet, ist für das zu erbringende Zahlungsziel unerheblich. Allerdings erstatten die meisten privaten Krankenversicherungen so schnell, dass die Rückerstattung oft noch vor dem Zahlungsziel liegt.

Die Vorleistung ist dabei auf alle ambulanten Behandlungen begrenzt. Gerade bei umfangreicheren Behandlungen beim Zahnarzt wie Zahnersatz ist ein Kostenvoranschlag eine sichere Option. Denn Ärzte und Ärztinnen müssen sich an die vereinbarten Ziele halten und dürfen das Budget nur im Ausnahmefall überziehen.

Sämtliche stationären Eingriffe, wie auch Aufenthalte in Kliniken werden in der Regel nicht mit dem Patienten/der Patientin direkt abgerechnet. Somit entfällt die Vorleistung. Hier erstellen Ärzte/Ärztinnen dann mit dem Patienten/der Patientin wiederum einen Behandlungsvertrag, der direkt an die Krankenversicherung übermittelt werden kann. Auch wenn ein Vertrag zwischen Klinik und Patient/Patientin geschlossen wird, so erfolgt die Abrechnung mit der privaten Krankenversicherung direkt.

In welchen Fällen wird direkt mit der PKV abgerechnet?

Mit dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung erhält man eine sogenannte Card für Privatversicherte. Anders als bei der gesetzlichen Versicherung dient diese Karte jedoch nicht der Kostenabrechnung mit Arztpraxen, sondern soll insbesondere bei einem Krankenhausaufenthalt verwendet werden. Damit wird dann direkt mit der PKV abgerechnet. Der Patient geht nicht in Vorleistung und erhält daher auch keine private Rechnung.

Bei zahnärztlichen Eingriffen richtet sich die Erstattung und Form der Abrechnungen wiederum nach dem vereinbarten Tarif. Ein Kostenvoranschlag kann hier vor Unsicherheiten schützen. In den höheren Tarifen ist auch eine vollständige Erstattung für Implantate möglich.

Wie lange dauert es bis Versicherte ihre Kosten in der PKV erstattet bekommen?

War die erfolgte Behandlung medizinisch notwendig, kann die Kostenerstattung ohne Probleme innerhalb kürzester Zeit erfolgen. Oftmals erhalten Privatpatienten die Kosten in wenigen Tagen auf das bei der PKV hinterlegte Konto. Nur selten muss man hier mehr als 10 Tage auf eine Übernahme durch die Versicherung warten.

Welche Kosten werden von der PKV erstattet?

Erstattet werden zunächst alle Leistungen, die innerhalb des Vertrages mit der PKV vereinbart wurden. Diese liegen in den meisten Fällen über dem Versorgungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherungen. Die Versicherung muss hier mindestens alle Leistungen begleichen, die auch in der gesetzlichen Krankenkasse üblich wären. Es darf somit kein Vertrag geschlossen werden, der die wesentlichen Gesundheitsleitungen und Erstattungen der gesetzlichen Versicherung unterbietet.

In höheren Tarifen der PKV werden auch zusätzliche Leistungen erstattet. Dies kann zum Beispiel die Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder eine deutlich verbesserte Leistung in Bezug auf Besuche bei einem Facharzt/einer Fachärztin betreffen. In welchem Umfang Erstattungen erfolgen, ist stets dem Vertrag der zuständigen privaten Krankenversicherung zu entnehmen.

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Gerd Güssler

Versicherungsexperte & Gründer KV-FUX

Wie wirkt sich der Selbsbehalt auf die Kostenerstattung aus?

In Einzelfällen kann es sein, dass Leistungen, die als medizinischen notwendig gelten, nicht durch die PKV erstattet werden können. Dies ist insbesondere auch dann der Fall, wenn ein Vertrag mit Selbstbeteiligung abgeschlossen wurde.

Was ist der Selbsbehalt?

Der sogenannte Selbstbehalt ist eine Selbstbeteiligung und bewegt sich zumeist zwischen 500, 1000 oder 1500 Euro pro Jahr. Alle ambulanten Rechnungen, die man als Privatpatient in diesem Zeitraum erhält und eine gewisse Summe nicht überschreiten, finden bei der Kostenerstattung vom Versicherer keine Berücksichtigung. Der Privatpatient/die Privatpatientin erhält im Rahmen des Selbstbehalts somit kein Geld durch die Krankenversicherung zurück und muss die anfallenden Behandlungskosten allein tragen. Allerdings senkt ein Selbstbehalt auch den Beitrag zur PKV.

Welche Rechnungen können nicht bei der PKV eingereicht werden?

Nicht jede beliebige Rechnung kann eingereicht und nach dem Kostenerstattungsprinzip der PKV abgerechnet werden.

Ein ganz typischer Fall wäre hier eine Behandlung in der Schönheitschirurgie. Sie möchten Ihre Nase, Lippen oder andere Areale des Körpers schönheitschirurgisch verändern lassen? Sie wünschen sich strahlend weiße Zähne und lassen deshalb ein Bleaching durchführen? Nun entstehen immense Kosten? Behandlungen dieser Art werden Sie nicht mit der Krankenversicherung abrechnen lassen können. Folglich obliegt die Zahlung der Rechnung bei Ihnen.

In einigen Tarifen der PKV kann eine Rechnung, die sich auf eine Behandlung der bereits genannten Beispiele bezieht, jedoch oft wenigstens zum Teil erstattet werden. Jede private Versicherung unterscheidet sich hinsichtlich des Umfangs der Kostenübernahme zum Teil enorm.

Weiterhin können Sie auch Arztrechnungen nicht einreichen, wenn Sie einen eventuellen Selbstbehalt noch nicht ausgeschöpft haben.

Tipp: Expertenberatung einholen

Versicherte sollten daher die Vertragsbedingungen gut kennen bzw. sich vor Abschluss einer PKV gut beraten lassen. Über die genauen Details zu einem PKV-Vertrag und den enthaltenen Leistungen können versierte Experten und Expertinnen gern Auskunft geben. Hier wird dann unter anderem auch die Frage geklärt, welche Versicherung im Rahmen welcher Leistungen geeignet ist, welche Versicherer am Markt zur Verfügung stehen und welcher Tarif am besten für Sie geeignet ist.

FAQs: Rechnungen einreichen in der PKV

Wie kann ich als Privatpatient nicht erstattete Rechnungen im Nachgang geltend machen?

Anders als mitunter vermutet kann man als Kunde/Kundin in der PKV nicht erstattete Leistungen, die als medizinisch notwendige Behandlung im Gesundheitssystem erfolgt sind, über die Steuer geltend machen. Heben Sie daher auch nicht erstattete Arztrechnungen unbedingt auf und lassen Sie sich unter Umständen auch Informationen von einem Steuerberater/einer Steuerberaterin erteilen, der Ihnen erklären kann, welche Behandlungen steuerlich absetzbar sind. Zudem kann er oder sie Tipps geben, wie man diese Kosten beimFinanzamt geltend machen kann.

Wann müssen Rechnungen durch den Privatpatienten bezahlt werden?

Grundsätzlich können Sie als Patient in der PKV zunächst jede gewünschte Behandlung durchführen lassen und erhalten dann im Nachgang die Rechnung. Bis eine Arztrechnung bei Ihnen zu Hause im Briefkasten liegt, können mehrere Wochen, in Einzelfällen sogar Monate vergehen. Auf der Arztrechnung steht ein Zahlungsziel. Üblich sind hier etwa 30 Tage. Teilweise muss die Rechnung bereits nach 14 Tagen beglichen worden sein. Beachten Sie die jeweilige Frist immer genau, da Ihnen bei einem Zahlungsverzug zusätzliche Kosten entstehen können.

Sollte jede Rechnung bei der PKV eingereicht werden?

Wenn Sie die Rechnung erstattet bekommen möchten, dann sollten Sie diese auch bei der PKV einreichen. Allerdings bieten einige Unternehmen bieten eine Beitragsrückerstattung am Ende des Jahres an, die Sie von der Versicherung erhalten, wenn Sie in diesem Jahr keine Rechnung eingereicht haben. Gerade wenn Sie lediglich eine Rechnung unter 100 € in diesem Jahr erhalten haben, kann es sich in manchen Fällen lohnen, diese nicht bei der Krankenversicherung einzureichen. In manchen Fällen kann eine Beitragsrückerstattung aber auch steuerlich nachteilig sein.

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