Der Einsatz der RfB-Mittel hat grundsätzlich das Ziel die Versicherten finanziell zu entlasten. Sie werden auf zwei mögliche Arten eingesetzt:
- Als Beitragsrückerstattung – dabei erhalten die Versicherten eine Barausschüttung in Euro, die auf das jeweilige Girokonto des Kunden überwiesen wird. In der Regel ist die Nichtinanspruchnahme von Leistungen an die Beitragsrückerstattung geknüpft.
- Als Limitierungsmittel bei Beitragsanpassungen – hierbei handelt es sich um einen Einmalbetrag, der vom Versicherer dazu verwendet wird um die Anpassung bei jedem betroffenen PKV-Kunden in der Höhe zu begrenzen.
Die Verwendung der Rückstellungen für Beitragsrückerstattung ist im VAG geregelt. Außerdem muss ein unabhängiger Treuhänder der jeweiligen Verwendung zustimmen.
Die RfB stehen allen Kunden des Versicherers zu und es entscheidet der Vorstand über die Verteilung.