Private Krankenversicherung für Steuerberater vergleichen

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Ob angestellte oder freiberuflich arbeitende Steuerberaterinnen und Steuerberater: Früher oder später müssen sie sich zwischen der gesetzlichen Krankenkasse und einer privaten Krankenversicherung (PKV) entscheiden. Wir vergleichen die beiden Möglichkeiten und klären die Frage, wann sich Steuerberater und Steuerberaterinnen überhaupt privat versichern dürfen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Wechsel zur PKV ist für freiberufliche Steuerberaterinnen und Steuerberater immer möglich. Sind sie in Anstellung tätig, müssen sie ein Jahresgehalt von mindestens 64.350 € (ab 2023: 66.600 €) erreichen, um die gesetzliche Versicherungspflicht zu verlassen und sich privat versichern zu können.
  • Die PKV ist für Gutverdiener im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse meist deutlich günstiger und bietet bessere Leistungen. Für Freiberuflerinnen und Freiberufler bringt die PKV zudem wichtige Vorteile wie zum Beispiel ein individuell anpassbares Krankentagegeld.
  • Die Kosten der PKV sind im Gegensatz zur GKV nicht abhängig vom Gehalt, sondern von den Tarifen. Die Tarife können individuell angepasst werden.

PKV vergleichen: Wie finden Steuerberater die richtige private Krankenversicherung?

Um die richtige PKV zu finden, sollten Steuerberaterinnen und Steuerberater sowohl mehrere Anbieter vergleichen als auch einen Tarifvergleich durchführen. Das gelingt am besten über unseren fundierten KV-Fux Versicherungsvergleich.

Sie haben auch die Möglichkeit, das Angebot einer kostenlosen und unverbindlichen Beratung zu nutzen und sich zur individuellen Tarifgestaltung zu informieren.

Wann ist eine private Krankenversicherung für Steuerberater möglich?

Freiberuflich tätige Steuerberaterinnen und Steuerberater können sich immer privat versichern. Ihnen steht die Wahl der Versicherung frei. Angestellte Steuerberaterinnen und Steuerberater hingegen dürfen erst ab einem Jahreseinkommen von 64.350 € brutto (ab 2023: 66.600 €) zu einem privaten Anbieter wechseln. Verdienen sie weniger, unterliegen sie der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse.

Ist die private Krankenversicherung für Steuerberater sinnvoll?

Eine private Krankenversicherung ist für Steuerberaterinnen und Steuerberater (sowie auch für Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer) in vielen Fällen sinnvoll. Vor allem lohnt sich die Absicherung in der privaten Krankenversicherung, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Ein höheres und sicheres Einkommen
  • Ein guter Gesundheitszustand
  • Ein Alter unter 40 oder besser noch 35 Jahren
  • Weniger als vier Kinder (Familienangehörige können in der PKV nicht kostenlos mitversichert werden)

Lohnt sich die private Krankenversicherung für angestellte Steuerberater?

Verdienen Steuerberaterinnen und Steuerberater in Festanstellung genug, um sich privat zu versichern, und erfüllen die oben genannten Voraussetzungen (sicheres Einkommen, junges Alter, gute Gesundheit und keine zu große Familie), ist eine Versicherung in der privaten Krankenversicherung fast immer die beste Wahl.

Denn zum einen erhalten sie dort bessere Leistungen und einen umfangreicheren Versicherungsschutz. Zum anderen haben sie im Vergleich zur GKV geringere monatliche Kosten, weil der Beitrag zur PKV unabhängig vom Gehalt ist.

Auch wenn sie nicht ausreichend verdienen, um sich privat zu versichern, haben angestellte Steuerberaterinnen und Steuerberater die Möglichkeit, mit privaten Zusatzversicherungen bessere Leistungen zu erhalten – und so für die Zukunft vorzusorgen. Das gelingt zum Beispiel über eine Pflegezusatzversicherung, welche die Finanzierungslücke im Pflegefall schließt.

Lohnt sich die private Krankenversicherung für selbstständige Steuerberater?

Freiberuflerinnen und Freiberufler sind mit einer PKV gut beraten. Lediglich in Ausnahmefällen (ein niedriges Einkommen, höheres Alter, viele Kinder oder schwere Vorerkrankungen) sollten sie eine freiwillige gesetzliche Versicherung in Betracht ziehen. Hier lohnt sich ein genauer Vergleich.

Eine private Krankenversicherung bietet für Selbständige mit dem Beruf des Steuerberaters oder der Steuerberaterin einige Vorteile. Einer der wichtigsten ist die Krankentagegeldversicherung. Wenn einem Freiberufler oder einer Freiberuflerin mit eigener Kanzlei im Krankheitsfall viele Einnahmen wegfallen, können sie diese mit dem Krankentagegeld wieder ausgleichen. Die Leistung lässt sich individuell anpassen – sowohl in der Höhe als auch bezüglich des Krankheitstages, ab welchem es ausgezahlt wird. Die Krankentagegeldversicherung kann zusätzlich abgeschlossen werden.

Was bietet die private Krankenversicherung für Steuerberater?

Die PKV bietet Steuerberaterinnen und Steuerberatern bessere Leistungen und in vielen Fällen auch geringere Beiträge als die gesetzlichen Kassen. Wichtige Leistungen, die über das Angebot der gesetzlichen Kassen hinausgehen, sind zum Beispiel folgende:

  • Ein Einzelbett im Krankenhaus
  • Die Behandlung durch den Chefarzt und die Chefärztin sowie freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • Ein umfangreicher Krankenschutz im Ausland mit Krankenrücktransport
  • Umfangreichere Zahnleistungen als in der GKV, sowohl was Behandlungen als auch Zahnersatz angeht
  • Umfangreichere Erstattung von Hilfsmittel wie Seh- oder Gehilfen
  • Erstattung von Heilpraktikerleistungen
  • Keine Zuzahlung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten

Darüber hinaus bietet die PKV weitere Vorteile. Zum Beispiel erhalten Versicherte Termine bei Fachärztinnen und Fachärzten mit geringeren Wartezeiten, auch ohne Überweisung. Die Leistungen sind ein Leben lang garantiert – im Vergleich zu den gesetzlichen Kassen, wo der Leistungskatalog vom Gesetzgeber gekürzt werden kann.

Ein weiterer Vorteil: Die Tarife können bei Bedarf gewechselt werden. So ist es immer möglich, in einen niedrigeren Tarif zu wechseln und zu sparen. Auch in einen höheren Tarif können Versicherte selbstverständlich wechseln, allerdings fällt dann meist eine erneute Gesundheitsprüfung an.

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Wie viel kostet die PKV und wovon hängen die Beiträge ab?

Während die Basis der Kostenberechnung der gesetzlichen Krankenkasse ausschließlich das Einkommen darstellt, hängt die Höhe des Beitrags zur privaten Krankenversicherung von mehreren Faktoren ab. Deshalb ist der Beitrag in der Praxis für jeden Versicherten und jede Versicherte unterschiedlich. Diese Faktoren spielen eine Rolle:

  • Der gewählte Tarif: Privatversicherte haben eine Auswahl aus mehreren Tarifen, die sie nach ihren Bedürfnissen zusätzlich anpassen können. Wer sich mehr oder bessere Leistungen wünscht, der bezahlt höhere Beiträge – und umgekehrt.
  • Das Geburtsdatum: Umso früher man sich versichert, desto niedriger sind die Kosten im Laufe der Versicherungszeit.
  • Der Gesundheitszustand: Sind schwerere Krankheiten, eine Erbkrankheit in der Familie oder andere Gesundheitsrisiken vorhanden, kann sich das in den Konditionen widerspiegeln.
  • Der Selbstbehalt: In der PKV besteht die Möglichkeit eines frei wählbaren Selbstbehalts. So kann der monatliche Beitrag gesenkt werden.
  • Der Berufsstatus: Für manche Berufsgruppen wie Beamtinnen und Beamte oder Ärztinnen und Ärzte bietet die PKV spezielle Tarife an.

Gruppenversicherungsverträge für Steuerberater

Steuerberater und Steuerberaterinnen haben auch die Möglichkeit einer Gruppenversicherung (etwa bei der DKV), wenn sie einem Steuerberaterverband angehören. Zusammen mit Kolleginnen und Kollegen können sie so von attraktiveren Konditionen profitieren.

Auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer können solche Gruppenversicherungsverträge nutzen.

Kann man die PKV von der Steuer absetzen?

Für Steuerexpertinnen und Steuerexperten ist die Frage nach der Absetzbarkeit der PKV-Beiträge besonders wichtig. Selbstverständlich ist es möglich, die Beiträge zur privaten Krankenversicherung abzusetzen – allerdings nur in einem bestimmten Rahmen. Vollständig absetzbar die Basisabsicherung, die dasselbe leistet wie die GKV, sowie ein möglicher Zusatzbeitrag.

Etwas komplizierter wird es bei den sogenannten Mehrleistungen, welche über das Leistungsniveau der gesetzlichen Kasse hinausgehen (zum Beispiel hochwertiger Zahnersatz oder Chefarztbehandlungen). Diese sind in der Regel nicht absetzbar.

Private Krankenversicherungen im Vergleich

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