Die bisherigen Arbeitgeberbeiträge sollen an den Arbeitnehmer ausbezahlt werden und müssen von diesem versteuert werden. Der Einkommensausgleich (oder Sozialausgleich) zwischen Besser- und Geringverdienern wird aus dem GKV-System ausgegliedert und auf das Steuersystem übertragen.

Von wem stammt das Konzept „Gesundheitsprämie“ und wo stehen wir derzeit?

Es wurden zahlreiche Konzeptoptionen für die Gesundheitsprämie vorgelegt, die sich in wichtigen Ausgestaltungsmerkmalen zum Teil erheblich unterscheiden (z.B. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung 2002; Knappe/Arnold 2002, Kommission „Soziale Sicherheit“ 2003; Rürup-Kommission 2003; CDU 2003; CDU/CSU 2005 u.a.).

Die Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP hatte im Koalitionsvertrag mit dem Titel „Wachstum, Bildung und Zusammenarbeit“ vom Oktober 2009 angekündigt, die Beitragserhebung in der Gesetzlichen Krankenversicherung reformieren zu wollen.

In der Folge wurden die nachfolgenden Leitlinien definiert:

  • Jedem Bürger soll unabhängig von seiner Zahlungsfähigkeit eine qualitativ hochwertige Grundversorgung mit Gesundheitsleistungen bereitgestellt werden.
  • Das Gesundheitssystem braucht mehr Wettbewerb.
  • Die Akteure im Gesundheitswesen, Krankenversicherungen, Ärzte und Versicherte, sollen stärkere Anreize zur Gesundheitsvorsorge haben.
  • Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels geht es darum, das System nachhaltig zu finanzieren und übermäßig hohe Kosten für künftige Beitragszahler zu vermeiden.

Zuletzt 2010 untersuchte der wirtschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie drei Reformoptionen: die „volle“ Gesundheitsprämie, die „halbe“ Gesundheitsprämie sowie die „kleine“ Gesundheitsprämie.

Ob das Konzept wieder Eingang in die politische Debatte finden wird, hängt stark von der künftigen politischen Konstellation ab.

Welches Land diente als Vorbild für das Konzept?

Die Schweiz hat ein ähnliches Konzept 1996 eingeführt. Die sogenannte obligatorische Krankenpflegeversicherung. Der Abschluss ist unabhängig von Alter und Gesundheitszustand möglich.

Die Beiträge werden ohne Arbeitgeberanteil nur von den Versicherten aufgebracht und die Höhe von den Versicherungen im Wettbewerb untereinander bestimmt. Für Geringverdiener gibt es eine staatliche Prämienverbilligung.

Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung definiert, welche Leistungen die Krankenkassen erbringen müssen: Grundleistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Deshalb wird diese Versicherung auch Grundversicherung genannt.

Die Krankenversicherungen in der Schweiz sind privatwirtschaftliche Unternehmen, es gibt keine staatliche Krankenkasse. Jede Krankenkasse ist aber gesetzlich verpflichtet, jeden in die Grundversicherung aufzunehmen, der einen entsprechenden Antrag stellt und im Tätigkeitsgebiet der Kasse seinen Wohnsitz hat. Der dadurch entstehende Wettbewerbsnachteil von Kassen, die mehr ältere und/oder kranke Mitglieder haben, wird mit einem speziellen Risikoausgleichs-Fonds teilweise ausgeglichen.

Für die freiwillige Zusatzversicherung (d. h. alle Leistungen, die über die gesetzliche Grundversicherung hinausgehen) sind die Kassen hingegen frei, welche Verträge sie mit wem abschließen wollen.

Die Schweiz ist jedoch das einzige Land mit Gesundheitsprämien auf der Welt.

Wofür steht das Ausgangskonzept der CDU/CSU von 2004 (solidarische Gesundheitsprämie)?

Dieses Konzept entstand als Kompromiss zwischen CDU und CSU im Oktober 2004. Es stellt eine Kombination aus sog. „Kopfpauschale“ und einkommensabhängigen
Beiträgen dar.

Dieses Konzept ist gekennzeichnet durch folgende Merkmale:

  • Grundsätzlich sollen die gesetzlichen Krankenkassen für jeden erwachsenen Versicherten eine pauschale Prämie im Monat berechnen. Für jedes Kind
    nochmals eine pauschale Prämie.
  • Jede gesetzlich versicherte Person zahlt eine persönliche Gesundheitsprämie, höchstens aber 7% des Bruttoeinkommens. Nebeneinkünfte, Zinsen und Mieten werden mit in die Berechnungsgrundlage einbezogen.
  • Die Unternehmen zahlen unverändert einen einkommensabhängigen Betrag.
  • Die verbleibende Finanzlücke zur Finanzierung des GKV-Systems wird durch Zuschläge auf die Einkommenssteuer geschlossen.

Gesundheitsprämie: Pro und Contra

Was spricht für die Gesundheitsprämie?

  • Beiträge werden bei den meisten Konzepten lohnunabhängig bemessen und haben damit keine negativen Wirkungen auf die Lohnnebenkosten.
  • Durch die Einführung der Gesundheitsprämie soll der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen erhöht werden.
  • Verwaltungsarme und kostenreduzierte Erhebung und Einziehung der Beiträge.
  • Die Höhe des Beitrags soll unabhängig von den Vorerkrankungen und von Risikomerkmalen der Versicherten sein (wie bisher in der GKV).
  • Einführung kapitaldeckender Vorsorgeelemente. Damit wird eine höhere Generationengerechtigkeit geschaffen.

Was spricht gegen die Gesundheitsprämie?

  • Kostensteigerungen in der GKV gehen alleine zu Lasten der Versicherten. Arbeitgeber werden daran nicht beteiligt.
  • Die Gesundheitsprämie kann Bezieher kleinerer Einkommen überproportional belasten.
  • Der Sozialausgleich und die Transferleistungen (z.B. zu den Beziehern geringerer Einkommen) soll aus Steuergeldern finanziert werden.
  • Die staatlichen Möglichkeiten für solche Transferleistungen sind limitiert. Nicht nur, dass die Verschuldung der öffentlichen Haushalte bereits außerordentlich hoch ist, auch die Vorgaben der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion und die Verankerung der Schuldenbremse im Grundgesetz setzen der Ausweitung eines steuerfinanzierten Sozialausgleichs ganz offenkundig enge Grenzen.
  • Mit der Gesundheitsprämie entstehen neue Gerechtigkeitslücken. Verlierer dieses Finanzierungskonzept sind auch Bezieher mittlerer Einkommen, insbesondere jene, deren Einkommen geringfügig oberhalb der Subventionsgrenze liegt.

Schlussfolgerungen:

Die Forderung nach einer Gesundheitsprämie hielt zu Beginn dieses Jahrhunderts Einzug in die gesundheitspolitische Diskussion. Sie wurde vor allem von wirtschaftswissenschaftlichen bzw. gesundheitsökonomischen Politikberatern getragen. Im parteipolitischen Spektrum war es zunächst nur die CDU, die sich diese Konzepte zu eigen machte.

An der Trennung zwischen gesetzlicher Krankenkasse und privater Krankenversicherung wird bei den meisten Konzepten festgehalten.

Die in der Gesundheitsreform vereinbarte Konstruktion des Gesundheitsfonds hält den Weg für beide Konzepte – die Gesundheitsprämie und Bürgerversicherung – offen.

Das Einfrieren des Arbeitgeberbeitrags bedeutet einen Abschied vom Grundsatz der paritätischen Finanzierung. Mögliche Gewinner der Gesundheitsprämie wären die Arbeitgeber. Sie müssen sich nicht mehr an den Kostensteigerungen beteiligen.

Mögliche Verlierer sind Versicherte mit geringen und mittleren Einkommen sowie Rentnerinnen und Rentner. Sie werden teilweise überproportional mit Beiträgen belastet.

Es bestehen Zweifel, ob das Konzept der Gesundheitsprämie zu einer stabileren, nachhaltigeren und sozial gerechten Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung beitragen kann. Deshalb bleibt abzuwarten, ob und in welcher Form die Gesundheitsprämie wieder Eingang in die politische Diskussion finden wird. Wobei Bürgerversicherung – offen gesagt – einfach nur besser klingt.

Private Krankenversicherungen im Vergleich

Kostenloser Vergleichsrechner mit Sofortergebnisse

Anonyme Nutzung ohne Eingabe persönlicher Daten

Unverbindliche Beratung für 0,00 EUR (optional)