Die Zahnzusatzversicherung zu kündigen, lohnt sich jedoch meist nicht. Zwar spricht rein formell nichts gegen einen Wechsel, doch überwiegen eher die Nachteile. Denn im Gegensatz beispielsweise zur Kfz-Versicherung, bei der ein einmal erreichter Schadenfreiheitsrabatt übertragen werden kann, fängt der Versicherungsnehmer bei der Zahnzusatzversicherung von vorne an. Der neue Versicherer prüft wieder den aktuellen Gesundheitszustand des Interessenten, also in diesem Fall den Zustand der Zähne.
Zahnzusatzversicherung wechseln – neue Gesundheitsprüfung nötig
Im Antrag für die neue Versicherung muss der potenzielle Kunde wahrheitsgemäß den Zustand seiner Zähne schildern, um den Versicherungsschutz nicht zu riskieren. Hat sich im Vergleich zum Abschluss der vorherigen Versicherung nichts verändert, sollte das kein Problem darstellen. Eine Ablehnung durch den neuen Versicherer ist dann unwahrscheinlich. Aber es kann bei einer Verschlechterung des Gebiss-Zustands eben auch zu Ausschlüssen oder einer Ablehnung kommen.
Wartezeiten bei einer neuen Zahnzusatzversicherung nach Wechsel
Es gibt außerdem einen weiteren Nachteil, der gegen den Neuabschluss einer Zahnzusatzversicherung spricht: Die Wartezeiten beginnen von vorn. Die allgemeine Wartezeit für Zahnbehandlungen und Vorsorge beträgt meist drei Monate, für Zahnersatz oder kieferorthopädische Behandlungen bis zu acht Monate. Sollte also nach einem Wechsel in dieser Zeit eine entsprechende Behandlung notwendig werden, übernimmt der neue Versicherer diese Kosten in der Regel nicht.
Nach dem Wechsel der Zahnzusatzversicherung gilt eine neue Leistungsstaffel
Neben den Nachteilen der erneuten Gesundheitsprüfung und der Wartezeit muss sich der Versicherungsnehmer beim Abschluss einer neuen Zahnzusatzversicherung auf eine Leistungsbegrenzung in den ersten Jahren einstellen. In den ersten ein bis fünf Jahren übernehmen die Versicherer nur einen Teil der anfallenden Kosten. Meist liegt der Höchstbetrag bei 1.000 Euro pro Jahr.
Für wen lohnt sich ein Wechsel der Zahnzusatzversicherung dann überhaupt?
Experten-Tipp:
Erst dann die alte Versicherung kündigen, wenn der neue Vertrag geschlossen wurde. Anderenfalls besteht das Risiko, ganz ohne Absicherung dazustehen.
Zum einen ist ein Wechsel der Zahnzusatzversicherung nur dann sinnvoll, wenn in den kommenden Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Behandlung anstehen wird. Zum anderen sollte der Zustand der Zähne noch genauso gut sein, wie beim Abschluss der ersten Zahnzusatzversicherung.
Wer sollte lieber nicht wechseln?
Wer schon ältere Brücken oder Kronen hat oder weiß, dass bald eine größere Behandlung der Zähne zu erwarten ist, sollte bei seinem derzeitigen Anbieter bleiben.